Sozialversicherung von A bis Z

Lexikon für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Was gilt aktuell in der Sozialversicherung? Das Barmer-Lexikon für Firmenkunden bietet Daten, Zahlen und Fakten rund um die Themen Steuerrecht, Personalrecht und Sozialrecht. Unser Nachschlagewerk liefert Ihnen kurze, prägnante Erklärungen und Definitionen. Zudem finden Sie zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit.

Sozialversicherung A-Z

Index für Buchstabe "B"

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Durch die Bindungsfrist ist der versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte an seine Krankenkassenwahl 12 Monate gebunden.

Bindungsfrist

Durch die Bindungsfrist ist der versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte an seine Krankenkassenwahl 12 Monate gebunden.

Brückenteilzeit: Regelungen und Voraussetzungen

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz beinhaltet ein Rückkehrrecht auf die vor der Teilzeit geltende Arbeitszeit (Brückenteilzeit).

Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst wird überwiegend als praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Er dauert meist zwölf Monate. Die Mindestdauer beträgt sechs, die Höchstdauer 24 Monate.