Sozialversicherungsrecht

Bezugsgröße

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Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • MBO-Verlag

Die Bezugsgröße spiegelt laut § 18 SGB IV das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr wider. Sie wird im Voraus für jedes Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.

Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert für viele Werte der Sozialversicherung. Es gilt ab 2025 eine bundeseinheitliche Bezugsgröße.

Bezugsgrößen 2025

BundesweitEuro
Jährlich44.940,00
Monatlich3.745,00
Kalendertäglich124,83

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