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Können Praxen bereits elektronische Patientenakten befüllen?

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Bereits seit Januar 2021 können sich Versicherte eine elektronische Patientenakte einrichten. Und einige Monate später wurden die ersten Arztpraxen für den Zugriff auf ePAs ausgestattet. Wo stehen wir jetzt?


Dass Praxen eine spezielle technische Ausstattung benötigen, um auf elektronische Patientenakten zuzugreifen, hat einen wichtigen Grund: Dadurch soll nämlich sichergestellt werden, dass nur die von den Patientinnen und Patienten berechtigten Einrichtungen selbst und niemand anders Zugriff auf die Patientenakten hat. Die Sicherheitsstandards sind hoch.

Dieses bedeutet jedoch auch Aufwand für Softwarehersteller und Praxen. Denn mit einer einmaligen Ausstattung ist es nicht getan: Die Software muss immer wieder aktualisiert werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und neue Funktion zu unterstützen. So ist es auch mit dem digitalen Impfpass, Mutterpass und U-Heft, die Anfang 2022 dazugekommen sind.

Damit Ärztinnen und Ärzte die Dokumente in den elektronischen Patientenakten anlegen und aktualisieren können, benötigen sie zunächst ein Update. Ein Teil der Praxen wartet nun auf dieses Update, um Patientinnen und Patienten den Service anbieten zu können. Andere Praxen sind allgemein noch gar nicht für den Zugriff auf elektronische Patientenakten ausgestattet. So bleibt nur eine Möglichkeit – fragen Sie bei Interesse in Ihrer Praxis nach, ob diese die ePA und die neuen Funktionen bereits unterstützt.

Welche medizinischen Einrichtungen haben allgemein bereits Zugang zur elektronischen Patientenakte?

Seit dem Sommer 2021 können Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen sowie Apotheken mit der ePA arbeiten. Seit Januar 2022 können sich auch Krankenhäuser anschließen.

In den nächsten Jahren werden nach und nach weitere Berufe Zugang zur ePA erhalten, wie z.B. Hebammen und Entbindungspfleger/innen, Pflege- und Rehaberufe, Physiotherapeutinnen und –Therapeuten sowie Arbeitsmedizinerinnen und –mediziner. Auf diese Weise wird die Dokumentation in den elektronischen Patientenakten über die Zeit immer weiter vervollständigt.

So sollen zum Beispiel Pflegekräfte Medikationspläne lesen können, um sicherzustellen, dass alle Medikamente korrekt eingenommen werden. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sollen über die ePA direkt Zugang zu OP-Berichten haben und Rehas entsprechend planen können. Dieses kann zu besser abgestimmten Versorgungspfaden und zu mehr Transparenz beitragen.