Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter (z. B. Sanitätshaus) unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Orthesen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
Was sind Orthesen?
Eine Orthese ist ein orthopädisches Hilfsmittel, das z. B. nach Sportverletzungen zum Einsatz kommt, um das betroffene Körperteil bzw. Gelenk zu stabilisieren, entlasten, korrigieren oder ruhigzustellen. Aufgrund der unterschiedlichen Wirkungsweise gibt es viele verschiedene Orthesen-Typen. Sie bestehen in der Regel aus festen Materialien – wie Schienen – und werden industriell oder durch einen Orthopädietechniker hergestellt.
Wie erhalten Sie eine Orthese?
Damit wir die Kosten für Ihre Orthese übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an einen unserer Vertragspartner wenden. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag an die Barmer.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.
Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen des Vertragspartners. Hierzu zählt auch eine ausführliche, persönliche Beratung vor Anpassung und die Abgabe der Orthese. Auch notwendige Anpassungen oder Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Sofern Sie die Orthese als Vorsorgeschutz vor Verletzungen – zur sogenannten Prophylaxe – nutzen, können wir die Kosten leider nicht übernehmen.
Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?
Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten. Damit Sie die geeignete Orthese erhalten, wird die betroffene Körperregion individuell ausgemessen. Gleichzeitig informiert Sie unser Vertragspartner über den sicheren Gebrauch und die sachgerechte Pflege. Bei Bedarf erfolgt die Beratung unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.
Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?
Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner eine Orthese ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein höherwertigeres Produkt entscheiden (z. B. weil die Orthese bequemer zu tragen ist), muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.
Wie erfolgt die Lieferung der Orthese?
Bevor Sie die Orthese erhalten, führt unser Vertragspartner eine Anprobe und Funktionskontrolle durch. Daher wird Ihnen die Orthese im Geschäft des Vertragspartners persönlich übergeben.
Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?
Achten Sie darauf, bei Erhalt der Orthese eine Anprobe durchzuführen. So können Sie gewährleisten, dass die Orthese einwandfrei passt.