- 1. Was sind Epilepsie-Überwachungsgeräte?
- 2. Bezahlt die Barmer Epilepsie-Überwachungsgeräte?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Epilepsie-Überwachungsgeräten?
- 4. Wie erhalte ich ein Epilepsie-Überwachungsgerät?
- 5. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Epilepsie-Überwachungsgeräten
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Epilepsie-Überwachungsgeräte?
Epilepsie-Überwachungsgeräte sind Geräte, die über ein Arm-Modul oder einen Bett-Sensor bestimmte Arten von epileptischen Anfällen erkennen, z. B. bei einer Versteifung der Muskulatur und Muskelzuckungen. Die Geräte alarmieren eine Betreuungsperson, damit diese entsprechend reagieren kann.
2. Bezahlt die Barmer Epilepsie-Überwachungsgeräte?
Liegt Ihnen ein fachärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer nach Prüfung der medizinischen Voraussetzungen in der Regel die Kosten für die Versorgung mit einem Epilepsie-Überwachungsgerät – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Epilepsie-Überwachungsgeräten?
Für Kinder bis 18 Jahren fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an.
Bei Erwachsenen beträgt die gesetzliche Zuzahlung für das Epilepsie-Überwachungsgerät einmalig 10 Euro – sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung entrichten Sie direkt an Ihren Anbieter.
Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
4. Wie erhalte ich ein Epilepsie-Überwachungsgerät?
Auf dem Weg zum Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von Ihrer Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter des Hilfsmittels. Den Weg zum Epilepsie-Überwachungsgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel
Mit Ihrem Rezept können Sie anschließend einen Hilfsmittelanbieter aus unseren Vertragspartnern auswählen. Nutzen Sie dafür einfach die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Hilfsmittel in Ihrer Nähe.
Tipp: Lassen Sie dem gewählten Anbieter für Epilepsie-Überwachungsgeräte Ihr Rezept zukommen. Besonders hilfreich ist es, wenn Sie dem Hilfsmittelanbieter auch gleichzeitig Ihre Kontaktdaten mitteilen, damit dieser Sie bei Nachfragen schnell erreichen kann.
Nachdem Sie einen Anbieter gewählt und diesem Ihr Rezept zukommen lassen haben, wird ein Kostenvoranschlag bei der Barmer gestellt. Die Barmer prüft die Versorgung und entscheidet dann.
Wenn Sie ein Barmer Benutzerkonto haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit mit der Kompass-Funktion im Mitgliederbereich Meine Barmer einsehen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Epilepsie-Überwachungsgerät haben, steht Ihnen Ihr Hilfsmittelanbieter mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn das Hilfsmittel defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder wenn Sie das Gerät zurückgeben möchten.
Aufgabe des Hilfsmittelanbieters ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein.
5. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Epilepsie-Überwachungsgeräten
- Qualifizierte Partner: Unsere Kooperationspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Epilepsie-Überwachungsgeräten durchzuführen.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.