Gut abgesichert nach deiner Dienstzeit mit der Barmer

Mit dem Ende deiner Dienstzeit endet auch die truppenärztliche Versorgung – ab diesem Zeitpunkt bist du selbst für deine Krankenversicherung verantwortlich. Für ehemalige Zeitsoldaten gelten dabei besondere Regeln und Fristen. Es ist wichtig, diese zu kennen, damit du durchgehend abgesichert bleibst und die für dich passende Krankenkasse wählen kannst.
 

Hier findest du eine schnelle Orientierung für deinen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
 

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Krankenversicherung für ehemalige Zeitsoldaten

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Mehr Antworten auf deine Fragen findest du hier

Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Monaten nach dem Dienstzeitende gewählt werden. Die Mitgliedschaft beginnt immer am Tag nach deiner aktiven Dienstzeit, damit du nahtlos abgesichert bist.
Seit einer Gesetzesänderung in 2019 haben alle ehemaligen Zeitsoldaten ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt unabhängig davon, wie du vor deiner Dienstzeit versichert warst.
Klicke auf: Hier Mitglied werden. Informiere uns im ersten Schritt über deine berufliche Situation und ergänze dann deine persönlichen Daten.

Nachdem du deinen Antrag abgeschickt hast, nehmen wir Kontakt zu dir auf, sodass du deine persönlichen Unterlagen, zum Beispiel eine Bescheinigung über das Dienstzeitende, Nachweise über die Übergangsgebührnisse und eine Einkommenserklärung, einfach digital nachreichen kannst.

Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. In der freiwilligen Krankenversicherung werden die Beiträge je nach Art der Einnahmen nach unterschiedlichen Beitragssätzen berechnet: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der BARMER derzeit 3,29 Prozent beträgt. Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung berechnen sich dann prozentual auf Grundlage des Einkommens. Dabei gibt es eine Unter- und eine Obergrenze:

  • Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei 1.318,33 Euro. Selbst wenn dein Einkommen unter dieser Untergrenze liegt, werden die Beiträge auf Basis dieses Wertes berechnet.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro (Stand 2026) stellt die Obergrenze dar: Auch falls du mehr verdienst, steigen die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung nicht weiter an.

Gut zu wissen: Die Mindestbemessungsgrundlage und die Beitragsbemessungsgrenze werden jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt. Sie gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Achtung: Wenn du studierst oder in einer schulischen Qualifizierung bist, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein günstiger Studierenden-Tarif für dich in Frage. In einem persönlichen Gespräch beraten wir dich gerne.
 

Grundsätzlich bist du selbst für deine Beitragszahlung verantwortlich. Du zahlst deine Beiträge selbst. Zusätzlich erhältst du häufig einen Beitragszuschuss von bis zu 50% von dem Besoldungsamt oder dem Arbeitgeber. 

Nach deinem Dienstzeitende kannst du zwei verschiedene Leistungen erhalten:
Übergangsgebührnisse werden monatlich gezahlt und sichern deinen Lebensunterhalt. Sie sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung – dafür kannst du in der Regel einen Zuschuss zu deinen Beiträgen erhalten.

Übergangsbeihilfe ist eine einmalige Zahlung zum Start in das zivile Leben. Sie ist nicht beitragspflichtig und hat keinen Einfluss auf deine Krankenversicherungsbeiträge.

Achtung: Möglicherweise hast du weitere Einkünfte (z. B. aus Vermietungen), die bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. 

Ja. Ob du studierst, eine Ausbildung machst, arbeitest, dich selbstständig machst oder eine Auszeit nimmst, beeinflusst deine Versichertenart und deinen Beitrag. Ein persönliches Beratungsgespräch ist hier sinnvoll.

Als betragspflichtige Einnahmen gelten alle Einkommensarten, die dir als Lebensunterhalt dienen. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen (wie Zinsen oder Dividenden)
  • Versorgungsbezüge (wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen)
  • Pensionen
  • Hinterbliebenenrenten
  • Beamtenbezüge
  • Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • BAföG (nur der staatliche Zuschuss)

Nicht beitragspflichtig sind unter anderem folgende Einkünfte:

  • Mutterschaftsgeld
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Betreuungsgeld
  • Wohngeld

Wenn du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, bist du automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Hier gilt das Prinzip: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.

Hast du derzeit eine private Pflegeversicherung, kannst du diese kündigen, bevor deine Mitgliedschaft bei der Barmer beginnt.

In beiden Fällen gibt es die Möglichkeit dich vergünstigt einzustufen. Komm gern auf uns zu. Gern prüfen wir deine persönliche Situation.

Wie das geht: Hier auf Mitglied werden klicken. Informiere uns im ersten Schritt über deine berufliche Situation und ergänze dann deine persönlichen Daten.

Nachdem du deinen Antrag abgeschickt hast, nehmen wir Kontakt zu dir auf, sodass du deine persönlichen Unterlagen, zum Beispiel eine Bescheinigung über das Dienstzeitende, Nachweise über die Übergangsgebührnisse und eine Einkommenserklärung einfach digital nachreichen kannst.

Eine Mitgliedschaft bei der Barmer bedeutet Zugang zum vollen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz, dazu gehören u. a. Arzt- und Behandlungsleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Reha-Maßnahmen, Medikamente, Hilfsmittel sowie zahlreiche digitale und innovative Services.

Die Barmer bietet zahlreiche attraktive Zusatzleistungen und Versorgungen:
 

  • Barmer Bonus: Bis zu 200 € Prämie pro Jahr für gesundheitsförderliche Aktivitäten.
  • Reiseimpfungen Plus: 100 % Kostenübernahme für empfohlene Reiseimpfungen.
  • Geld-zurück-Tarife: Bis zu 1.350 € in drei Jahren zurück für gesundheitsbewusstes Verhalten.
  • Kostenlose digitale Gesundheitsangebote: Online-Fitness mit Gymondo, Meditation mit 7Mind.
  • Gesundheitskurse: Bis zu 200 € Zuschuss pro Jahr für qualitätsgeprüfte Kurse.
  • Familie Plus-Budget: 200 € Extra-Budget für werdende Eltern und Familienangebote.
  • Digitale Services:  Alles rund um die Krankenversicherung schnell erledigen mit Meine Barmer per App und im Web.


Übrigens: Du machst nach deinem Dienstzeitende eine schulische Qualifizierung oder studierst? Gern prüfen wir in diesem Fall eine vergünstigte Einstufung.

 

Jetzt Mitglied werden
 

 

Barmer Vorteile für ehemalige Zeitsoldaten

Höchste Kundenzufriedenheit

Im jährlichen Test von FOCUS MONEY (Ausgabe 09/2026) erhielt die Barmer zum siebten Mal in Folge die Auszeichnung „Höchste Kundenzufriedenheit“

Die Nr. 1 bei den Versicherten

Höchste Weiterempfehlungsrate aller Krankenkassen. Bestnote für den Kundenservice

Über 8 Millionen Menschen vertrauen uns

Eine große und solidarische Gemeinschaft für erstklassigen Versicherungsschutz 

Entdecke noch mehr Vorteile für ehemalige Zeitsoldaten

Unser Vorteilsrechner zeigt dir, wie du von der Barmer profitierst.

So profitierst du und dein Geldbeutel bei der Barmer

  • Geld-zurück-Tarif abschließen und bis zu 450 Euro im Jahr zurückerhalten
  • Belohne dich für einen gesunden Lebensstil mit bis zu 200 Euro im Jahr im Barmer Bonusprogramm
  • 200 Euro Extra-Budget als werdende Eltern mit Barmer Familie Plus nutzen