Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. In der freiwilligen Krankenversicherung werden die Beiträge je nach Art der Einnahmen nach unterschiedlichen Beitragssätzen berechnet: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der BARMER derzeit 3,29 Prozent beträgt. Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung berechnen sich dann prozentual auf Grundlage des Einkommens. Dabei gibt es eine Unter- und eine Obergrenze:
Gut zu wissen: Die Mindestbemessungsgrundlage und die Beitragsbemessungsgrenze werden jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt. Sie gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Achtung: Wenn du studierst oder in einer schulischen Qualifizierung bist, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein günstiger Studierenden-Tarif für dich in Frage. In einem persönlichen Gespräch beraten wir dich gerne.
Als betragspflichtige Einnahmen gelten alle Einkommensarten, die dir als Lebensunterhalt dienen. Dazu gehören unter anderem:
Nicht beitragspflichtig sind unter anderem folgende Einkünfte:
In beiden Fällen gibt es die Möglichkeit dich vergünstigt einzustufen. Komm gern auf uns zu. Gern prüfen wir deine persönliche Situation.
Wie das geht: Hier auf Mitglied werden klicken. Informiere uns im ersten Schritt über deine berufliche Situation und ergänze dann deine persönlichen Daten.
Nachdem du deinen Antrag abgeschickt hast, nehmen wir Kontakt zu dir auf, sodass du deine persönlichen Unterlagen, zum Beispiel eine Bescheinigung über das Dienstzeitende, Nachweise über die Übergangsgebührnisse und eine Einkommenserklärung einfach digital nachreichen kannst.
Eine Mitgliedschaft bei der Barmer bedeutet Zugang zum vollen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz, dazu gehören u. a. Arzt- und Behandlungsleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Reha-Maßnahmen, Medikamente, Hilfsmittel sowie zahlreiche digitale und innovative Services.
Die Barmer bietet zahlreiche attraktive Zusatzleistungen und Versorgungen:
Übrigens: Du machst nach deinem Dienstzeitende eine schulische Qualifizierung oder studierst? Gern prüfen wir in diesem Fall eine vergünstigte Einstufung.