Die kostenfreie Teledoktor-App ist Ihr direkter Weg zu allen Services rund um den Teledoktor. Um die App nutzen zu können, benötigen Sie ein persönliches Benutzerkonto. Noch kein Benutzerkonto? Jetzt kostenfrei registrieren.
Alternativ erreichen Sie das Expertenteam auch auf folgenden Wegen:
Telefon
Unser Expertenteam steht Ihnen täglich zwischen 6 und 24 Uhr zur Verfügung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500.
Auch aus dem Ausland für Sie da: Täglich zwischen 6 und 24 Uhr unter der Rufnummer 0049 202 568 3333 500. (Die Telefonkosten für Anrufe aus dem deutschen Mobilfunknetz richten sich nach dem Tarif des von Ihnen gewählten Telefonanbieters.)
Chat
Zu festgelegten Zeiten und allen Fragen rund um Ihre Gesundheit bietet das Ärzteteam des Teledoktors eine Online-Beratung per Chat an. Unsere Termine in der Online-Sprechstunde: Täglich von 6 bis 24 Uhr.
Um den Chat zu nutzen melden Sie sich beim Teledoktor mit Ihren Zugangsdaten für das Barmer Benutzerkonto an. Loggen Sie sich ein und starten Sie Ihre Chat-Anfrage. Mehr Informationen zur Registrierung und zum Benutzerkonto.
Senden Sie Ihre medizinische Frage einfach per E-Mail. Um unser spezielles E-Mail-Formular nutzen zu können, müssen Sie sich in den Mitgliederbereich "Meine Barmer" einloggen. Das Ärzteteam antwortet Ihnen dann schnellstmöglich – spätestens nach zwei Werktagen – per Post*.
*Dieses Vorgehen sichert einen vertraulichen Umgang mit Ihren sensiblen Daten.
Bei allen Beschwerden, Verletzungen und Anliegen, die eine akute medizinische Versorgung erfordern, ist ärztliche Hilfe vor Ort die richtige Wahl. Das gilt vor allem, wenn Ihre Symptome sehr stark sind, Beschwerden schon länger andauern und natürlich für alle Notfälle.
Bei einem Notfall wählen Sie die 112 – das ist der Rettungsdienst. Ist es kein Notfall, Sie brauchen aber zeitnah ärztliche Hilfe vor Ort, wenden Sie sich an Ihre Hausarztpraxis oder wählen Sie die 116 117 – das ist der ärztliche Bereitschaftsdienst.
Tipp: Hier finden Sie eine Übersicht aller wichtigen Notfallrufnummern.
Datenschutz und Datenverarbeitung – darauf möchten wir Sie hinweisen
Wenn Sie das medizinische Angebot des BARMER Teledoktors in Anspruch nehmen, werden in begrenztem Umfang Daten elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Zum einen, um Sie optimal behandeln zu können, zum anderen zu organisatorischen Zwecken. Welche Daten genau erfasst werden und wie wir diese schützen, erfahren Sie nachfolgend.
Das medizinische Angebot des BARMER Teledoktors ist eine Leistung der SHL Tochter almeda GmbH
Für das medizinische Angebot des Barmer Teledoktors wurde die Firma almeda GmbH beauftragt, ein Tochterunternehmen der SHL Gruppe. Die SHL Gruppe vereint über 30 Jahre Erfahrung in der medizinischen Fernberatung und -behandlung. Die SHLTelemedizin entstand aus der Überzeugung, dass durch den Einsatz moderner Technologien die medizinische Versorgung für alle Beteiligten einfacher, effizienter und flächendeckender geleistet werden kann. Heute gehört die SHL Gruppe zu den führenden Anbietern für Telemedizin in Deutschland.
Der BARMER Teledoktor steht ausschließlich BARMER Versicherten zur Verfügung
Der BARMER Teledoktor wurde speziell für die BARMER entwickelt und steht ausschließlich der BARMER Versichertengemeinschaft zur Verfügung. Damit das Teledoktor-Team die Versicherung und den Anspruch auf Leistungen eindeutig feststellen kann, werden bei einer Nutzung des BARMER Teledoktors folgende Daten erfasst:
Wichtig: Diese Daten werden ausschließlich dazu verwendet, die Versicherung bei der BARMER festzustellen. Personen- und Kontaktdaten werden außerdem im Rahmen der berufsrechtlichen (ärztlichen) Dokumentationspflicht erfasst.
Ärztliche Dokumentationspflicht und Schweigepflicht
Wie alle anderen Ärzte sind auch die kooperierenden Ärztinnen und Ärzte des BARMER Teledoktors gesetzlich verpflichtet, Diagnosen, Maßnahmen und Ergebnisse von Untersuchungen sorgfältig aufzuzeichnen. Die Dokumentation umfasst ebenfalls den Kontakt mit den Expertenteams beim Teledoktor. Beispielsweise betrifft das die Beratung mit den medizinischen Fachangestellten. Mit der Dokumentation wird z. B. eine fachgerechte Weiterbehandlung von Patientinnen und Patienten sichergestellt. Die ärztliche Dokumentationspflicht ist unter anderem geregelt in den Bundesmantelverträgen für Ärzte und Zahnärzte, § 57 Abs.1 BMV-Ä und § 10 der Musterberufsordnung.
Wichtig: Das Teledoktor-Team behandelt medizinische Daten von Patientinnen und Patienten streng vertraulich. Das gesamte medizinische Fachpersonal des BARMER Teledoktors unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, wie Sie das auch von anderen Ärzten kennen. Nur Sie selbst können das Teledoktor-Team und die kooperierenden Ärztinnen und Ärzte von dieser Schweigepflicht entbinden.
Das bedeutet auch: Die BARMER erhält keinerlei Informationen zu Ihrer Behandlung oder zum Grund Ihres Anrufs. Es werden ausschließlich anonymisierte und abrechnungsrelevante Kontaktinformationen an die BARMER übermittelt.
Welche weiteren Daten werden erfasst
Damit Anruferinnen und Anrufer fachgerecht vermittelt und behandelnde Ärzte sich schnell einen ersten Überblick verschaffen können, zeichnet das Teledoktor-Team den Anlass des Anrufs elektronisch auf. In diese Aufzeichnungen können behandelnde Ärzte bei Bedarf Einblick nehmen. Auch hier gilt: Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Haftungsausschluss beim Angebot der Gesundheitsberatung
Der BARMER Teledoktor bietet neben der ärztlichen Fernbehandlung in der Videosprechstunde auch eine Gesundheitsberatung zu allgemeinen Fragen rund um Krankheit und Gesundheit.
Für die Gesundheitsberatung ohne Behandlung gilt:
In einer Gesundheitsberatung gibt der BARMER Teledoktor ausschließlich allgemeine Auskünfte und Informationen zu medizinischen Fragen oder z. B. zu Ärzten, Kliniken oder Therapeuten. In einem solchem Beratungsgespräch wird keine Diagnose erstellt und keine Therapie empfohlen.
Bitte beachten Sie: Eine Teledoktor-Gesundheitsberatung ersetzt keinen Arztbesuch. Auskünfte und Informationen, die Sie in einem solchem Beratungsgespräch bekommen, dürfen nicht verstanden werden als Aufforderung, eine mögliche Krankheit auf eine bestimmte Weise zu behandeln oder nicht zu behandeln.
Eine Erkrankung kann nur von einem Arzt festgestellt werden - im Rahmen einer fachgerechten ärztlichen Untersuchung. Allgemeine Auskünfte, die in einer Gesundheitsberatung gegeben werden, dürfen deshalb niemals als eine Aufforderung verstanden werden, sich selbst zu diagnostizieren und zu behandeln.
Sollten Sie eine Erkrankung bei sich oder einem Familien-Mitglied vermuten, dann melden Sie sich bitte zur Teledoktor-Videosprechstunde an oder besuchen Sie Ihren Arzt vor Ort. Im Vergleich zum erläuterten Beratungsgespräch handelt es sich bei der Teledoktor Videosprechstunde um eine sogenannte ärztliche Fernbehandlung. Die Videosprechstunde ist einer ärztlichen Behandlung in der Praxis vor Ort gleichwertig und wird also fachlichen Standards gerecht.
Falls Sie Auskünfte, die Sie in einer Gesundheitsberatung bekommen haben, zu einer Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung nutzen, übernimmt die BARMER keine Haftung. Das Gleiche gilt, falls aufgrund solcher Informationen ein Arztbesuch unterlassen wird.
Die BARMER haftet nur, wenn mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Falschauskünfte gegeben werden. Die Haftung in Fällen mittlerer oder leichter Fahrlässigkeit scheidet aus.
Die Barmer Videosprechstunde ist ein eigenständiges Angebot innerhalb der Barmer Teledoktor-App und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich per Videotelefonie ärztlich behandeln zu lassen. Um die Videosprechstunde nutzen zu können, nehmen Sie am Vertrag der sogenannten besonderen Versorgung teil.
Als Fernbehandlung wird in der Telemedizin eine ärztliche Behandlung zwischen Ärzten und Patienten bezeichnet, die mithilfe des Kommunikationsmediums Videotelefonie stattfindet. Die Videosprechstunde ist einer ärztlichen Behandlung in der Praxis gleichwertig, wird also fachlichen Standards gerecht.
Wie in der Arztpraxis vor Ort, stellen der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin in der ärztlichen Fernbehandlung Diagnosen, beraten und geben Therapieempfehlungen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass der Kontakt zwischen Ärzten und Patienten nicht persönlich, sondern per Kommunikationsmedium Videotelefonie stattfindet.
Nein, das wird im Einzelfall entschieden. Nur bei Alltagsbeschwerden die keine Versorgung und einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vor Ort benötigen, kommt eine ärztliche Behandlung per Videotelefonie in Frage, zum Beispiel bei Husten, Schnupfen, Halsschmerzen mit mäßigem Fieber oder Kopfschmerzen.
Bei möglicherweise lebensbedrohlichen Beschwerden, die ohne Verzögerung vor Ort von einem Arzt versorgt werden müssen (z.B. Bewusstseinseintrübung nach Sturz auf den Kopf) oder Symptomen, die voraussichtlich eine differenzierte ärztliche Diagnostik benötigen (z. B. Wiederholt auftretende, nicht traumatische verursachte, starke Schmerzen und Bewegungseinschränkung im Bereich der Schulter), ist das Angebot einer Fernbehandlung nicht möglich.
Die Ärztinnen und Ärzte des Teledoktors können in der Videosprechstunde die Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld ausstellen.
Die Bescheinigung wird in der Sprechstunde ausgestellt und erscheint danach im Downloadbereich innerhalb der Teledoktor-App. Von dort kann sie als PDF heruntergeladen werden. Anschließend kann der Antrag auf Kinderkrankengeld direkt online in der BARMER-App gestellt und die ärztliche Bescheinigung dabei hochgeladen werden. Alternativ kann die Bescheinigung natürlich gedruckt, handschriftlich ausgefüllt und per Post an die BARMER geschickt werden.
Wie hoch das Kinderkrankengeld ist, welche Voraussetzungen gelten und wie viel Anspruch Sie haben, erfahren Sie hier: Kinderkrankengeld.
Ein klares "Einstiegsalter" gibt es bei der Videosprechstunde nicht. Die Entscheidung, ob eine Videosprechstunde machbar ist, ist individuell, vom Kind und den Eltern abhängig.
Möglich ist sie, wenn sich Kinder gut artikulieren und damit die Beschwerden beschreiben können.
Das Teledoktor-Team unterstützt Eltern dabei, die bestmögliche Entscheidung für eine geeignete Behandlung zu treffen.
Eltern geben für ihre Kinder unter 16 Jahren alle nötigen Einverständnisse zur Datennutzung und Teilnahme an der Videosprechstunde in der App. Außerdem nehmen Eltern und Kinder gemeinsam an der Sprechstunde teil.
Versicherte ab 16 Jahren dürfen alle Einwilligungen eigenständig geben und die Videosprechstunde alleine nutzen.
Die ärztliche Videosprechstunde bei der BARMER können nur BARMER-Versicherte nutzen. Kinder, die nicht bei der Barmer versichert sind, können die Videosprechstunde daher nicht nutzen.
Ja, der Arzt bzw. die Ärztin können gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen auch ohne persönlichen Kontakt ein Rezept ausstellen.
Gängige Kategorien für Erkrankungen sind Warzen, Pilzerkrankungen, Infektionskrankheiten oder Chronische Hauterkrankungen. Behandelt werden können beispielsweise:
Nein. In der Videosprechstunde geht es darum, akute oder chronische Hauterkrankungen behandeln zu lassen, eine schnelle und professionelle Informationen oder Therapieempfehlung zu bekommen.
Ganzheitlicher Blick bei Hautarzt und -ärztin:
Die Selbsteinschätzung kann täuschen. "Der Eine" Leberfleck, der einem selbst auffällt ist nicht immer gleich bösartig. Dermatologinnen und Dermatologen wissen genau, wie man untersuchen muss. Vor Ort klappt das besser. Gerade an heiklen Körperstellen (Beispiele: An der Kopfhaut, schwer erreichbare Stellen am Rücken, im Intimbereich, zwischen den Zehen, ...).
Probenentnahme und Entfernung:
Beim Hautcheck geht es um eine ganzheitliche Betrachtung und weiterführende Behandlung. Immer, wenn es zur Behandlung kommt, ist der persönliche Kontakt vor Ort notwendig.
Technische Grenzen:
Die hochauflösenden Fotos von Smartphones haben zwar eine hohe Bildqualität, liefern jedoch immer nur einen kleinen Einblick zu den vielen Muttermalen am Körper. Während der Videosprechstunde ist im Video die Qualität nicht immer ausreichend, um alle Male ärztlich zu bewerten.