- So gehen Sie mit nicht autorisierten Anrufen um
- Rufnummer wird immer angegeben
- Bankverbindung und Geburtsdaten sind bekannt
- Nur transparente Angebote
- Kein Datenabgleich am Telefon
- Mitgliedsnummer ist bekannt
- Rufen Sie sicherheitshalber zurück
- Telefonat beenden und Barmer informieren
- So begegnen Sie nicht autorisierten Personen an Ihrer Haustür
- Keine Versichertenkarte herausgeben
Uns erreichen vermehrt Hinweise aus Geschäftsstellen über fingierte Anrufe im Namen der Barmer. Kunden berichten, dass sich Dritte als Mitarbeiter der Barmer ausgeben.
Bei diesen fingierten Gesprächen bieten die Anrufer häufig Beratung oder Versicherungsdienstleistungen an und stellen gleichzeitig Prämienzahlungen in Aussicht. An dieser Stelle möchten wir unsere Kundinnen und Kunden ausdrücklich vor solchen Anrufen warnen. Der Name der Barmer wird hier offenbar als "Türöffner" missbraucht, um sich das Vertrauen der betroffenen Personen zu erschleichen, da wir als eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in der Öffentlichkeit bekannt sind.
Folgende Hinweise bitten wir in diesem Zusammenhang zu beachten:
So gehen Sie mit nicht autorisierten Anrufen um
Rufnummer wird immer angegeben
Anrufe der Barmer erfolgen niemals mit unterdrückter Nummer. Unsere Kundenbetreuer rufen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen an.
Bei Anrufen aus unseren Geschäftsstellen wird im Display des Angerufenen die jeweilige Vorwahl der Stadt angegeben, z. B. "0202" für Wuppertal oder "02381" für Hamm/Westfalen.
Bankverbindung und Geburtsdaten sind bekannt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Barmer fragen ohne einen direkten Zusammenhang zu einem aktuellen Leistungs- und Erstattungsantrag nicht nach einer Bankverbindung. Auch nicht nach Ihrem Geburtsdatum, welches uns bekannt ist, sofern Sie bei uns versichert sind.
Nur transparente Angebote
Eventuelle Zusatzleistungen werden nie vorab und ohne einen Zusammenhang wie z.B. Ausbildungsstart oder Arbeitgeberwechsel telefonisch beworben. Es erfolgen im Vorfeld rechtssichere, nachvollziehbare sowie transparente Angebote über Barmer spezifische Leistungen via Anzeigen in Medien, über Aushänge und Flyer mit unserem offiziellen Logo, Schreiben auf Barmer Briefpapier an Versicherte, Marketingaktionen der Barmer, etc.
Kein Datenabgleich am Telefon
Bei telefonischen Angeboten wie "Programm 60+", Flugambulanz "FASI" (Hausbesuche!) oder der Wunsch nach "Datenabgleich" im Zusammenhang mit einer Beitragsrückzahlung oder einer Leistungsgewährung, handelt es sich um fingierte, nicht autorisierte Anrufe/Kontaktaufnahmen Dritter.
Mitgliedsnummer ist bekannt
Fragen Sie bei Zweifeln an der Identität des Anrufers nach Ihrer Mitgliedsnummer. Um sich diese selbst zu besorgen, vereinbaren Sie aus Sicherheitsgründen lieber einen Rückruf über unseren Rückrufservice.
Rufen Sie sicherheitshalber zurück
Im Zweifelsfall können Sie vereinbaren, dass Sie den Anrufer zurückrufen. Lassen Sie sich seinen/ihren Namen geben und nutzen Sie die offizielle Telefonnummer unserer Geschäftsstelle (aus dem Telefonbuch, anhand Ihrer vorliegenden Schreiben, Geschäftsstellen-Suche). Nutzen Sie nicht die Telefonnummer, die Ihnen der/die Anrufer/in mitteilt.
Telefonat beenden und Barmer informieren
Bei Verdachtsmomenten, dass es sich bei den Anrufen ggf. um missbräuchliche fingierte Anrufe nicht autorisierter Dritte handeln könnte oder bei Zweifeln an der Identität der Anrufer, sollten die Versicherten das Telefonat sofort beenden und ihre Geschäftsstelle über den Vorfall informieren. Dafür nutzen Sie am besten unsere Geschäftsstellen-Suche.
So begegnen Sie nicht autorisierten Personen an Ihrer Haustür
Keine Versichertenkarte herausgeben
Darüber hinaus häufen sich aktuell Meldungen unserer Versicherten, wonach sich nicht autorisierte Personen im Rahmen eines Hausbesuchs als Mitarbeiter der Barmer ausgeben und Versicherte gezielt zur Herausgabe ihrer Versichertenkarte auffordern. Für die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt erhalten Sie von Ihrer Barmer die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Damit sind Sie rundum abgesichert und berechtigt, Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für weitere Leistungserbringer, zum Beispiel Krankenhäuser, in Anspruch zu nehmen. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist gesetzlich ausgeschlossen. Eine Aufforderung zur Herausgabe der Versichertenkarte im Rahmen eines Hausbesuchs entbehrt daher jeglicher Grundlage und wird seitens unserer Beschäftigten nicht praktiziert. In Verdachtsmomenten bitten wir um Mitteilung an unsere Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.