Bei Ihren Krankenkassenbeiträgen möchten Sie flexibel bleiben, weil Sie topfit sind und kaum krank werden? Oder Sie sind selbstständig und wollen sich im Krankheitsfall gegen Einkommensverluste absichern? Mit unseren Wahltarifen genießen Sie einen umfassenden Gesundheitsschutz zu Konditionen, die Sie mitbestimmen – immer passend zu Ihrer aktuellen Lebenssituation.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidung. Gemeinsam finden wir für Sie die Konditionen, die genau zu Ihnen passen. Für eine persönliche Beratung in unseren Geschäftsstellen vereinbaren Sie einfach einen Termin über das Kontaktformular oder unsere Service-Hotline: 0800 3331010.
Sie können unsere Wahltarife in Anspruch nehmen, wenn Sie Arbeitnehmer, freiwillig versichert oder Rentner sind und einen Teil Ihrer Beiträge zur Barmer Krankenversicherung selbst leisten. Übernehmen Dritte diese vollständig für Sie – wenn Sie beispielsweise Arbeitslosengeld beziehen –, ist die Teilnahme an unseren Wahltarifen nicht möglich.
Sie können jederzeit auf einen Wahltarif umsteigen. Sobald Ihre Teilnahmeerklärung bei uns eingegangen ist, wird Ihr neuer Tarif jeweils zum 1. des Folgemonats aktiv – frühestens jedoch mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei der Barmer. Für alle Anträge zum Beitragsrückerstattungstarif zwischen dem 01.10. und 31.12. eines Jahres gilt: Die Teilnahme beginnt am 01.01. des Folgejahres.
Ihren Wahltarif können Sie mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Ende der Bindungsfrist zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich kündigen. Wenn Ihre Barmer Mitgliedschaft zwischendurch unterbrochen wird, ruht Ihr Tarif.
Gut zu wissen: Bei diesem Wahltarif gibt es kein Sonderkündigungsrecht, falls der Zusatzbeitrag steigt.