Damit wir die erste Zahlung überweisen können, benötigen wir eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Kinds. Frühestens mit Beginn des Mutterschutzes zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld aus.

Für die zweite Überweisung brauchen wir eine Geburtsbescheinigung, also die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis Ihres Kinds aus dem Krankenhaus. Sobald Ihr Arbeitgeber uns zusätzlich Ihre Gehaltsdaten übermittelt hat, zahlen wir das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum nach der Geburt.

Alle Informationen können Sie uns ganz einfach digital über den Antrag auf Mutterschaftsgeld in der Barmer-App oder im Kundenportal Meine Barmer zukommen lassen.