Eine Pflegende unterstützt einen Pflegebedürftigen
Pflege

Was der Medizinische Dienst (MD) bei der Begutachtung überprüft und betrachtet

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Grundlage für den Umfang der Leistungen der Pflegekasse ist der Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade. Je mehr Unterstützung jemand benötigt, desto höher ist der Pflegegrad. Um diesen individuell zu bestimmen, verwenden die Gutachterinnen und Gutachter ein umfassendes Begutachtungsverfahren. Es wird geschaut, wie selbstständig die hilfsbedürftige Person im täglichen Leben noch zurechtkommt und in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird.

Betrachtet werden sechs Lebensbereiche (Module), die für die Bewältigung des Alltags wichtig sind. Diese Bereiche sind:

  • Mobilität​ – Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen, verschiedene Körperhaltungen einnehmen und diese verändern?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – ​Wie gut findet sich der Mensch örtlich und zeitlich zurecht? Werden Personen wiedererkannt? Ist die Beteiligung an einem Gespräch möglich? Ist das Erinnerungsvermögen vollständig erhalten? Ist das Verstehen von Informationen oder das Erkennen von Gefahren uneingeschränkt möglich?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen​ – Wie oft bestehen Verhaltensauffälligkeiten aufgrund von beispielsweise Unruhezuständen, Ängsten oder Aggressivität?
  • Selbstversorgung​ – Wie selbstständig kann der Mensch seine tägliche Körperpflege, das An- und Auskleiden und die Ernährung bewältigen?
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen​ – Wie häufig benötigt der Mensch Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, der Blutzuckermessung, einer Wundversorgung oder anderen ärztlich angeordneten Maßnahmen? Wie häufig ist Hilfe bei Arztbesuchen oder dem Besuch anderer therapeutischer Einrichtungen erforderlich?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte – ​Wie selbstständig kann der Mensch seine sozialen Kontakte pflegen und seinen Tagesablauf gestalten? 

Die vorhandene Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten in diesen Lebensbereichen wird anhand eines Punktesystems erfasst.

Hinweis: Eine genaue Beschreibung des Punktesystems finden Sie hier.

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