Können Sie sich noch erinnern, wann Sie zuletzt beim Arzt waren? Liegt der Besuch schon lange zurück, ist der Barmer Wahltarif „Selbstbehalt“ vielleicht die passende Option für Sie. Denn: Wenn Sie ein Jahr lang keine unserer Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende eine attraktive Geldprämie. Sie müssen doch mal zum Arzt? Kein Problem. Allerdings bezahlen Sie dann die Behandlung bis zu einer bestimmten Summe selbst.
So funktioniert der Selbstbehalttarif
Je höher Ihr Selbstbehalt ist, desto besser fällt auch Ihre Prämie aus – aber auch Ihr Eigenanteil steigt, falls Sie den Selbstbehalt voll ausschöpfen.
Gut zu wissen: Leistungen, die Ihre mitversicherten Familienangehörigen in Anspruch nehmen, wirken sich nicht auf Ihre Prämienhöhe aus. Sie können diesen Tarif nicht mit einem weiteren Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlung kombinieren.
Volle Sicherheit mit dem Wahltarif
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deswegen können Sie Früherkennungsuntersuchungen und einige Vorsorgeleistungen wie gewohnt durchführen lassen. Die Prämie Ihrer Barmer Krankenkasse erhalten Sie dennoch.
Bindungsfrist für die Selbstbehalttarife
Die Entscheidung für diesen Tarif ist drei Jahre lang bindend. Dies hat der Gesetzgeber für die Wahltarife so festgelegt. Wenn Sie nicht weiter am Tarif teilnehmen möchten, widerrufen Sie Ihre Entscheidung spätestens zwei Wochen vor dem Ende der Bindungsfrist.
So wählen Sie Ihren Wahltarif aus
Eine schriftliche Vereinbarung reicht aus, um sich in diesen Tarif einschreiben zu lassen. Sie sollten sich allerdings ausführlich über die Vor- und Nachteile dieses Tarifs beraten lassen.
Lesen Sie außerdem, wie sich Ihr Wahltarif steuerlich auswirkt.
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Wahltarif
Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir besprechen mit Ihnen alle individuellen Vor- und Nachteile. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 3331010 und über unseren Rückrufservice. Lassen Sie uns eine Nachricht zukommen oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen.