Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Lesedauer unter 5 Minuten

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Barmer App (Android, iOS).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2025 durch die T-Systems Multimedia Solutions GmbH, Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit & Software-Ergonomie, Riesaer Straße 5, 01129 Dresden durchgeführten entwicklungsbegleitenden Testung. 

Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Wie barrierefrei ist die Barmer App

Wir entwickeln die Funktionen und die Barrierefreiheit der Barmer App kontinuierlich weiter. So haben wir im Vergleich zur letzten Barrierefreiheitserklärung alle schwerwiegenden Einschränkungen im Hauptbereich der App (Rahmen-App, Bonus, Gesundheit, Kompass, Postfach) verbessert. Da wir die Anmeldung vor kurzem komplett umgestellt haben, treten dort noch schwerwiegende Einschränkungen auf.

Bei der vorliegenden Barrierefreiheitserklärung wurde die folgende Abgrenzung vorgenommen, da diese Bereiche separat geprüft werden

  • Bei eingebundenen Webseiten wurde untersucht, ob diese prinzipiell zum Beispiel über den Screenreader erreichbar sind und App-Einstellungen übernommen werden. Verlinkungen auf externe Webseiten und eingebundene Webseiten wurden darüber hinaus nicht geprüft (Webviews, Barmer Web).
  • PDF-Dokumente werden als Anhänge der Postfach-Nachrichten in der App und im Web versendet. Sie zählen nicht direkt zur App.
  • Voransicht der Dokumente: Beim Dokumenten-Viewer der App handelt es sich um eine ergänzende Zusatz-Funktion. Für die barrierefreie Nutzung aller Dokumente wird empfohlen, diese herunterzuladen und mit den gängigen Programmen zu öffnen.

Die App wurde für den Einsatz der gängigen Screenreader optimiert: 

  • unter Android für Talkback 
  • unter iOS für VoiceOver.

Verbesserungen

Um die Barrierefreiheit der App zu verbessern, führen wir kontinuierlich entwicklungsbegleitende Anpassungen auch der neuen Funktionen durch.

  • Die Designs optimieren wir auf ausreichende Kontrastabstände und auf korrekte Darstellung: bei Schriftvergrößerung und bei Bildschirmausrichtung im Hoch- und Querformat.
  • Neue Funktionen prüfen wir direkt im Zuge der Umsetzung.

Wegen der Vielzahl der bisherigen Anpassungen werden vor allem Beispiele der seit dem Erstrelease gelösten schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt:

  • Die Bedienbarkeit mit dem Screenreader (Android, iOS) wurde für viele interaktive Elemente ermöglicht, zum Beispiel für die folgenden:
    • Links in Beschriftungen der Kontrollkästchen und in Textfeldern der Postfach-Nachrichten
    • Schaltflächen, die ausschließlich durch eine Grafik beschriftet sind, Schaltflächen zum Öffnen der Datei-Anhänge und interaktive Karten-Elemente
    • Radiobuttons, Checkboxen, Links, Akkordeons, Kippschalter und Menüs
    • Formularfelder wie Eingabefelder, Datumsfelder und Ausklapplisten
    • Registerkarten, Dialoge, Cookie-Popups der eingebundenen Webseiten
  • Der Fokus wird beim Öffnen auf die neue Seite oder den neuen Dialog gesetzt, sodass die Inhalte für Screenreader-Nutzer wahrnehmbar sind. Die Fokusreihenfolge auf der Seite entspricht der visuell-logischen Abarbeitungsreihenfolge (Android, iOS).
  • Beim Zurück-Swipen mit dem Screenreader erhalten die Seiteninhalte den Fokus (Android, iOS).
  • Deutsche Sprachausgaben mit dem Screenreader haben wir für viele Elemente sichergestellt (Android, iOS).
  • Der Kontrastabstand nicht-editierbarer Nachrichten des Postfachs wurde erhöht.
  • Die Informationen Funktionen und vieler Seiten sind bei Schriftvergrößerung und Bildschirmausrichtung im Querformat nun wahrnehmbar und bedienbar.

Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?

Schwerwiegende Einschränkungen treten zum Beispiel im Bereich der vor kurzem komplett umgestellten Anmeldung auf. Dadurch sind wichtige Informationen und Funktionen für Screenreader-Nutzer noch nicht zugänglich:

  • Viele Elemente können mit der externen Tastatur nicht fokussiert werden.
  • Editiermodus kann bei Eingaben mit der externen Tastatur nicht beendet werden.
  • Auf Seiten mit Eingabefeldern erhalten von der Tastatur überdeckte Elemente nicht den Fokus.
  • Einige Bedienelemente besitzen keine oder nicht die korrekte Rolle.

Erhebliche Einschränkungen weisen zum Beispiel die folgenden Inhalte und Funktionen der App für Screenreader-Nutzer auf:

  • Aus den Alternativ-Texten der Animationen zum Beispiel zur Nutzung der Gesundheitskarte und des Personalausweises (Screenreader: Android) geht die erforderliche Handy-Position nicht hervor. 
  • Einzelne PIN- und Code-Felder der Anmeldung und Registrierung sind schwer zugänglich. Zum Beispiel erfolgt bei Tastatur-Eingaben eine automatische Weiterleitung ohne entsprechende Hinweise (Screenreader: Android, iOS) oder bei Eingabe der smsTAN (Screenreader: Android, iOS) wird keine Beschriftung ausgegeben.
  • Einzelne interaktive Elemente erhalten nicht den Fokus, zum Beispiel der Link zum Überspringen des Intros (Screenreader: Android, iOS) oder die Links zum Aufruf von Informationen.
  • Die Fokusreihenfolge ist nicht immer schlüssig. So werden beispielsweise Informationen des vorherigen Screens fokussiert.
  • An wenigen Stellen ist anhand der Ausgaben schwer erkennbar, dass es sich um ein interaktives Element handelt (Screenreader: Android, iOS), zum Beispiel bei einzelnen Kontrollkästchen und Links. Fehlausgaben bei Auswahl der Kippschalter (Screenreader: iOS) und Optionsfelder erschweren die Bedienung.
  • In einzelnen Formularen werden die Fehlermeldungen nicht ausgegeben (Screenreader: Android, iOS)
  • Der Tastaturfokus mit der externen Tastatur ist nur schlecht sichtbar.
  • Einige Informationen werden zu dem in englischer Sprache ausgegeben.

Auch für Nutzer der Schriftvergrößerung, des Dark Modes oder der Bildschirmausrichtung ins Querformat sind noch erhebliche Einschränkungen vorhanden:

  • Bei Schriftvergrößerung (Android, iOS) sind einzelne Inhalte und Funktionen noch nicht erreichbar oder bedienbar.
  • Einzelne Screens und Elemente passen sich im Dark Mode nicht an. Zudem flackert die App teils beim Seitenwechsel.
  • Beim Ändern der Bildschirmausrichtung zum Querformat (Android, iOS) werden einzelne Seiten ausschließlich im Hochformat angezeigt oder sind nicht scrollbar.

Die Anmeldung ist für alle Nutzergruppen durch die Zeitbegrenzungen erheblich eingeschränkt, da diese nicht kommuniziert werden bzw. nicht verlängerbar sind (Android, iOS).

Darüber hinaus ist eine Vielzahl an leichten Einschränkungen bekannt, deren Bearbeitung wir nach und nach einplanen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2019 erstellt und zuletzt am 10.06.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.