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BAföG-Bescheinigung herunterladen

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Laden Sie Ihre BAföG-Bescheinigung bequem über Ihren persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer herunter. Haben Sie noch keinen Zugang, können Sie Ihren Versicherungsnachweis auch per Telefon anfordern.

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Den Versicherungsnachweis können Sie zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung verwenden.

Sofern Sie selbst Beiträge zahlen, legen Sie dem BAföG-Amt bitte auch eine Kopie Ihrer letzten Beitragsinformation bei.

In den folgenden Fällen können Sie die BAföG-Bescheinigung z. B. nicht nutzen:

  • Wenn Sie selbst keine Beiträge für Ihre studentische Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, zum Beispiel weil Sie bei Ihren Eltern beitragsfrei familienversichert sind.
  • Wenn Sie neben einer hauptberuflichen Beschäftigung studieren und bereits als Arbeitnehmer Beiträge zahlen.

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