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Auslandskrankenschein bzw. Ersatzanspruchsausweis herunterladen
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Wichtige Hinweise:
- In 34 europäischen Ländern können Sie bei Vertragsärzten bzw. Vertragskliniken einfach Ihre Gesundheitskarte und Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Bitte beachten Sie die Sonderregeln für eine Reise in die Türkei, nach Tunesien und Bosnien-Herzegowina. Hier besteht nur Anspruch auf Notfallbehandlungen.
- Schließen Sie vor einer Auslandsreise unbedingt zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung ab, z. B. bei unserem Kooperationspartner der HUK-COBURG. So können Sie sich vor Kosten schützen, die wir als Krankenkasse nicht übernehmen dürfen. Diese können z. B. entstehen, wenn Gesundheitskarte oder der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert werden oder ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch notwendig ist.
Mehr Information im Merkblatt zu Ihrem Urlaubsland