- Wie werden die Beitragssätze erhoben?
- Wie hoch sind die Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung?
- Jetzt Barmer Mitglied werden und viele Vorteile sichern. Zum Beispiel
- Wie hoch sind die Beiträge für freiwillig versicherte Beschäftigte?
- Gibt es einen Beitragszuschuss für freiwillig krankenversicherte Beschäftigte?
- Gibt es einen Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte?
- Wie hoch sind die Beiträge für hauptberuflich Selbstständige?
- Wie hoch sind die Beitragssätze für Renten- und Arbeitslosenversicherung?
- Wie hoch sind die Umlage- und Erstattungssätze?
Hier finden Sie unsere aktuellen Beitragssätze. Alle notwendigen Angaben zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags entnehmen Sie unserer Übersicht. Außerdem erfahren Sie, welche Umlage- und Erstattungssätze Sie 2023 wählen können.
Wie werden die Beitragssätze erhoben?
Beiträge in der Sozialversicherung sind abhängig vom Einkommen und werden prozentual vom Arbeitsentgelt erhoben - grundsätzlich bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Die gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gelten Sondervorschriften.:
Wie hoch sind die Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung?
Beiträge der Krankenversicherung
Beitragssätze 2023* | |
---|---|
Krankenversicherung | Prozent |
allgemein | 16,1 |
ermäßigt | 15,5 |
Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen: | 16,1 |
* Die hier genannten Beitragssätze der Barmer errechnen sich aus dem allgemeinen gesetzlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent bzw. dem ermäßigten gesetzlichen Beitragssatz von 14,0 Prozent sowie dem zusätzlichen kassenindividuellen Beitragssatz von 1,5 Prozent.
Beiträge der Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt ab 1. Juli 2023 3,4 Prozent. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zum Pflegebeitrag in Höhe von 0,6 Prozentpunkten. Versicherte mit Kindern erhalten einen Abschlag zum Pflegebeitrag in Höhe von 0,25 Prozent – abhängig von der Anzahl der Kinder. Die Staffelung führt dazu, dass sich der Pflegebeitrag für Eltern ab dem dritten Kind reduziert.
Der Beitragsanteil für Arbeitgeber liegt durchgängig bei 1,7 Prozent, in Sachsen bei 1,2 Prozent.
Kassenindividueller Zusatzbeitrag
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus einem allgemeinen Beitragssatz und einem zusätzlichen kassenindividuellen Beitragssatz. Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Der individuelle Beitragssatz wird von der jeweiligen Krankenkasse per Satzung bestimmt.
Der allgemeine Beitragssatz liegt 2023 bei 14,6 Prozent. Der zusätzliche kassenindividuelle Beitragssatz der Barmer beträgt 1,5 Prozent.
Für bestimmte Personenkreise, deren Beiträge allein von Dritten getragen werden (z. B. Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 325 Euro im Monat, Bezieher von ALG II, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), wird der zusätzliche Beitrag nicht kassenindividuell erhoben. Für sie gilt ein vom BMG jährlich festgelegter durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (2023 1,6 Prozent).
Im Beitragsnachweis des Arbeitgebers sind die Beiträge aus dem zusätzlichen kassenindividuellen Beitragssatz einer Krankenkasse gesondert auszuweisen.
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Wie hoch sind die Beiträge für freiwillig versicherte Beschäftigte?
Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung werden je nach Art der Einkünfte unterschiedliche Beitragssätze herangezogen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Beamtenbezüge werden mit dem ermäßigten Beitragssatz von 15,5 Prozent* belegt. Für Renten und Versorgungsbezüge hingegen ist der allgemeine Beitragssatz von 16,1 Prozent* maßgebend.
* inklusive des zusätzlichen Beitragssatzes der Barmer
Beschäftigte mit Krankengeldanspruch
- Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. Januar 2023 802,99 Euro.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt monatlich 152,12 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 2023 monatlich 169,58 Euro.
Beschäftigte ohne Krankengeldanspruch
- Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. Januar 2023 monatlich 773,06 Euro.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2023 monatlich 152,12 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 2023 monatlich 169,58 Euro.
Gibt es einen Beitragszuschuss für freiwillig krankenversicherte Beschäftigte?
Freiwillig krankenversicherte Beschäftigte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Für Mitglieder der Barmer, die einen Krankengeldanspruch haben, beträgt dieser monatlich 401,49 Euro. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, beträgt der Zuschuss monatlich 386,53 Euro.
Gibt es einen Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte?
Privat Krankenversicherte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
Ab 1. Januar 2023 beträgt der Beitragszuschuss:
- 403,99 Euro mit Krankengeldanspruch
- 389,03 Euro Vorruhestandsgeldbezieher und Arbeitnehmer, die bei einer GKV-Mitgliedschaft keinen Anspruch auf Krankengeld hätten - z. B. Altersrentner; bei privat Krankenversicherten jedoch höchstens die Hälfte tatsächlichen Kosten.
Wie hoch sind die Beiträge für hauptberuflich Selbstständige?
ohne Krankengeldanspruch
- Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. Januar 2023 monatlich 773,06 Euro.
- Versicherte mit Kindern zahlen monatlich einen Beitrag zur Pflegeversicherung von 152,12 Euro. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, 169,58 Euro.
- Der Gesamtbeitrag für Versicherte mit Kindern beträgt seit 1. Januar 2023 monatlich 925,18 Euro. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen seit 1. Januar 2023 monatlich 942,64 Euro.
mit gesetzlichem Krankengeldanspruch
- Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. Januar 2023 monatlich 802,99 Euro.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit 1. Januar 2023 monatlich 152,12 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 2023 monatlich 169,58 Euro.
- Der Gesamtbeitrag beträgt monatlich 955,11 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen ab 1. Januar 2023 monatlich 972,57 Euro.
Hauptberuflich Selbstständige, deren Einnahmen unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegen, können auf Antrag zu geringeren Beiträgen versichert werden. Wir beraten Sie gerne.
Wie hoch sind die Beitragssätze für Renten- und Arbeitslosenversicherung?
- Rentenversicherung 2023: 18,6 Prozent
- Arbeitslosenversicherung 2023: 2,6 Prozent
Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich
Bei Beschäftigten mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitseinkommen von 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro (bis 31.12.2022 1.600 Euro) tragen Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil.
Wie hoch sind die Umlage- und Erstattungssätze?
Für einen geringen Umlagebeitragssatz (siehe unten) können Unternehmen, die am Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1) teilnehmen, die Höhe ihrer finanzielle Belastung bei Erkrankung ihrer Mitarbeiter steuern und absichern. Der Umlagesatz für Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) beträgt 0,54 Prozent.
Umlage- und Erstattungssätze seit dem 1. Januar 2023
Umlageverfahren | Erstattungssatz in Prozent | Umlagebeitragssatz in Prozent |
---|---|---|
U1 | 50 | 2,3 |
U1 | (Regelsatz) 65 | 2,8 |
U1 | 80 | 4,5 |
U2 | 100 | 0,54 |
Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage
Damit Arbeitnehmer im Fall einer Insolvenz ihrer Firma abgesichert sind, entrichten Arbeitgeber die so genannte Insolvenzgeldumlage. Den Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage legt das Bundesarbeitsministerium bundeseinheitlich fest.
Die Umlage zur Insolvenzgeldversicherung beträgt ab 01.01.2023 0,06 Prozent.