Eine Sicherheitsinspektorin prüft die Feuerlöscher im Hotelrestaurant.
Unternehmenskultur & Verantwortung

Betriebliche Brandschutzhelfer und Ersthelfer: Hilfe im Notfall

Lesedauer weniger als 6 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Ein Brand lodert auf, ein Kollege bricht zusammen – in Sekunden entscheidet sich, ob ein Notfall glimpflich ausgeht oder zur Katastrophe wird. Jetzt sind Brandschutzhelfer und Ersthelfer gefragt, um Schäden zu begrenzen und Leben zu retten. Haben Sie genügend ausgebildete Beschäftigte in Ihrem Unternehmen? Hier erfahren Sie, wie viele Helfer Ihr Unternehmen benötigt und wie die Ausbildung abläuft – nützliche Tipps inklusive.

Warum sind Brandschutzhelfer und Ersthelfer für Unternehmen wichtig?

Als Arbeitgeber tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Unfälle oder Brände können in jedem Betrieb passieren, unabhängig von seiner Größe und Branche. Damit Ihr Unternehmen für den Ernstfall gewappnet ist, müssen Sie geeignete Maßnahmen treffen. Verbandskästen und Feuerlöscher genügen nicht – Sie brauchen speziell geschulte Mitarbeitende, die wissen, was im Notfall zu tun ist.

Brandschutzhelfer und Ersthelfer sind nicht nur wichtig, sondern für jeden Gewerbebetrieb Pflicht. So schreiben es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, das Arbeitsschutzgesetz und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten vor.

Exklusiv für Firmenkunden: Kostenlose Telefonberatung

Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline für eine schnelle Lösung bei Fragen zur Beitragsberechnung, zum Versicherungsrecht oder bei der Suche nach einem Fachseminar oder betrieblichen Gesundheitsangebot.
Wir sind unter 0202 568 333 0505 für Sie da – rufen Sie uns einfach an.

Wie viele Brandschutzhelfer und Ersthelfer sind in einem Betrieb vorgeschrieben?

Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutz- und Ersthelfern zu stellen. Doch was genau bedeutet „ausreichend“?

Brandschutzhelfer: Die Fünf-Prozent-Regel

Grundsätzlich gilt: Mindestens fünf Prozent der Belegschaft müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet und auch tatsächlich anwesend sein.

Rechenbeispiel
Ein kleiner Betrieb mit bis zu 20 Mitarbeitenden braucht mindestens einen Brandschutzhelfer. Ein Büro mit 100 Mitarbeitenden benötigt mindestens fünf ausgebildete Personen. Und in einem Kaufhaus mit 500 Beschäftigten, in dem sich regelmäßig rund 1.000 Kunden aufhalten, müssen 75 Brandschutzhelfer anwesend sein. Durch den Publikumsverkehr erhöht sich die Rechenbasis für die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer.

Brandschutzhelfer und Ersthelfer: Bei normaler Brandgefährdung müssen mindestens fünf Prozent der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Bei normaler Brandgefährdung müssen mindestens fünf Prozent der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Je nach Gefährdungssituation, Personalstruktur oder Publikumsverkehr kann also eine höhere Anzahl von Brandschutzhelfern Pflicht sein – zum Beispiel, wenn:

  • mit leicht entzündlichen Stoffen gearbeitet wird oder
  • sich viele Kund/innen oder Patient/innen im Gebäude aufhalten.

Die genaue Einschätzung der Brandgefahr und der notwendigen Maßnahmen erfolgt durch eine Gefährdungsbeurteilung, die Sie als Arbeitgeber durchführen müssen.

Ersthelfer: Ab zwei Beschäftigten Pflicht

Auch Ersthelfer sind in jedem Unternehmen verpflichtend. Die Anzahl richtet sich nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1).

Zwei bis 20 Beschäftigte:

  • Mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer im Betrieb

Ab 21 Beschäftigten:

  • Büro und Verwaltung: mindestens 5 Prozent Ersthelfer
  • Produktion und Handwerk: mindestens 10 Prozent Ersthelfer

Anwesenheitsquote ist entscheidend

Die vorgeschriebene Anzahl der Ersthelfer richtet sich nicht nach der Gesamtbelegschaft, sondern nach der Anzahl der tatsächlich anwesenden Personen. Das heißt: Ist nur die Hälfte der Belegschaft vor Ort und die andere arbeitet im Homeoffice, muss auch nur die Hälfte der Ersthelfer anwesend sein. 

Bußgelder vermeiden – Sicherheit gewährleisten

Zu wenige Brandschutz- oder Ersthelfer im Betrieb? Das kann nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellen, sondern auch teuer werden. Wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, riskieren Sie Bußgelder von bis zu 2.000 Euro.

Welche Aufgaben übernehmen Brandschutzhelfer und Ersthelfer im Notfall?

Ihre Hauptaufgabe ist es, Menschenleben zu schützen. Im Ernstfall sollen sie erste Maßnahmen ergreifen, bis professionelle Hilfe wie Feuerwehr oder Rettungswagen eintrifft.

Aufgaben der Brandschutzhelfer:

  • Evakuierung: Im Alarmfall unterstützen sie die geordnete Räumung des Gebäudes, zeigen den Kolleginnen und Kollegen den sichersten Fluchtweg und sorgen dafür, dass niemand zurückbleibt.
  • Brandbekämpfung: Bei Entstehungsbränden sind Brandschutzhelfer für die erste Brandbekämpfung zuständig, sofern dies gefahrlos möglich ist.
  • Prävention: Sie kontrollieren regelmäßig die Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher auf ihre Funktionstüchtigkeit und überprüfen die Freihaltung von Fluchtwegen.
  • Alarmierung: Bei einem Brand alarmieren sie sofort die Feuerwehr und geben wichtige Informationen weiter.

Wie läuft die Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Ersthelfer ab?

Als Arbeitgeber können Sie die Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden selbst übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass in Ihrem Unternehmen die entsprechenden Qualifikationen und Fachkenntnisse vorhanden sind. Andernfalls können Sie die Ausbildung an externe Anbieter auslagern. Während der Ausbildung müssen Sie Ihre Mitarbeitenden freistellen, da die Schulungen als Arbeitszeit gelten.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Voraussetzungen, Inhalte, Anbieter

Grundsätzlich können sich alle Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen – spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass die Personen körperlich fit sind und Verantwortung übernehmen können. Außerdem sollten sie regelmäßig im Betrieb anwesend sein, weshalb Teilzeitkräfte oder Aushilfen weniger geeignet sind.

Inhalte der Brandschutzhelfer-Schulung:

  • Grundlagen des Brandschutzes: Vermittlung der allgemeinen Prinzipien des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation: Organisation und Abläufe im Brandfall 
  • Funktion und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen: Feuerlöscher, Wandhydranten und sonstige Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände: Einschätzung der Gefährdungslage bei Bränden
  • Verhalten im Brandfall: Richtiges Handeln bei Brandausbruch
  • Praxisübungen: Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, Löschtaktik und Einschätzung der eigenen Grenzen bei der Brandbekämpfung

Brandschutzhelfer dürfen nur von qualifizierten Personen ausgebildet werden, wie etwa von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder geprüften Brandschutzbeauftragten. Auch Feuerwehren und Brandschutzexperten wie die Johanniter oder die DEKRA dürfen ausbilden.

Die Ausbildung sollte alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. So bleiben die Kenntnisse der Brandschutzhelfer immer auf dem neuesten Stand. Nach Änderungen im Betrieb oder nach einem Brand ist eine frühere Auffrischung erforderlich.

Ausbildung zum Ersthelfer: Theorie und Praxis

Die Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgt in zertifizierten Kursen, die in der Regel einen Tag dauern. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Vier Personen üben die praktische Erste-Hilfe am Modell.

Praktische Erste-Hilfe-Übungen am Modell

Inhalte der Ersthelfer-Ausbildung:

  • Eigene Sicherheit und Rettung aus Gefahrensituationen: Wie man sich schützt und Notfälle absichert
  • Notruf absetzen und Vitalfunktionen überprüfen: Richtiges Verhalten bei Unfällen
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung 
  • Erstversorgung: Versorgung von Wunden, Knochenbrüchen, Verbrennungen, Vergiftungen und mehr
  • Praktische Übungen: An Übungspuppen (Phantomen) wird das Gelernte direkt geübt

Nach zwei Jahren steht eine Auffrischung der Kenntnisse für Ersthelfer an.

Tipp: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet eine Liste mit aktuellen Ausbildungsstellen.

Bleiben Sie up to date mit dem Barmer Newsletter für Unternehmen

Erhalten Sie monatliche Updates zu Änderungen in der Sozialversicherung. Wir bewerten für Sie die wichtigsten Neuerungen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht.

Jetzt anmelden

Wer trägt die Kosten für die Ausbildung?

Die Kosten für den Ersthelfer-Kurs werden in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen. Anders sieht es bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer aus: Diese müssen die Unternehmen selbst tragen. Grund dafür ist, dass die Ausbildung zum Brandschutzhelfer auf die spezifischen Brandgefahren und -risiken eines Betriebes zugeschnitten ist.

Im Gegensatz dazu ist die Ersthelferausbildung standardisiert und unabhängig von betrieblichen Besonderheiten. Deshalb übernimmt hier die Berufsgenossenschaft die Kosten.

Können Mitarbeitende gleichzeitig Brandschutz- und Ersthelfer sein?

Ja, das ist möglich, aber nicht empfehlenswert. Denn im Ernstfall wenn Brandschutzhelfer und Ersthelfer benötigt werden, kann eine Person nicht beides leisten.