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Beschäftigung von Rentnern und älteren Arbeitnehmern: Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten

Durch ihre langjährige Berufserfahrung und Expertise stellen ältere Arbeitnehmende einen Gewinn für jedes Unternehmen dar. Auch für Rentenbeziehende kann es attraktiv sein, weiterzuarbeiten. Welche Rentenarten es gibt, welche sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten sind und wie Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge Arbeitnehmenden eine effektive Möglichkeit bieten, über ihre Berufsjahre hinweg für ihren Ruhestand vorzusorgen, erfahren Sie hier.

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  • sozialversicherungsrechtliche Regelungen sowie
  • Rentenarten und die verschiedenen Altersrenten.

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Beschäftigung von Rentnern & älteren Arbeitnehmern im Überblick

Rentenarten, Beiträge & Hinzuverdienstgrenzen

Altersrentner

Was ist bei der Beschäftigung von Altersrentnern in der Sozialversicherung zu beachten? 

Rentnerbeiträge

Wie werden die Beiträge für Rentenbeziehende zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet? 

Rentenarten und Hinzuverdienstmöglichkeiten

Welche Rentenarten gibt es und wie ist der Hinzuverdienst geregelt? 

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht Mitarbeitenden einen fließenden Übergang von der Vollbeschäftigung in den Ruhestand. Welche Bedingungen gelten hierbei? 

Flexi-Rente

Was ist die Flexi-Rente und was haben Arbeitgeber dabei zu beachten? Welche Hinzuverdienstmöglichkeiten gibt es? 

Hinzuverdienstgrenzen

Wie viel dürfen Beschäftigte neben ihrer Rente hinzuverdienen? 

Betriebliche Altersvorsorge

Private und betriebliche Altersvorsorge

Wie sollte eine Altersvorsorge aufgebaut sein? Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und einer betrieblichen Altersvorsorge? 

Direktversicherung

Was versteht man unter einer Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge und wie funktioniert sie? 

Betriebsrentner

Was sind Betriebsrentner und wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente? Wie wird eine Betriebsrente finanziert? 

Wichtige Tools & Formulare für Arbeitgeber

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Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline für eine schnelle Lösung bei Fragen zur Sozialversicherung oder betrieblichen Gesundheitsangeboten.

Häufige Fragen zur Beschäftigung von Rentnern & älteren Arbeitnehmern

Es gibt keine juristische oder wissenschaftliche Definition des Begriffs und somit auch keine konkrete Altersangabe, ab wann Beschäftigte als ältere Arbeitnehmende zählen. Laut der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zählen Personen als ältere Arbeitnehmende, sobald sie sich in der zweiten Hälfte des Berufslebens befinden, das Rentenalter noch nicht erreicht haben und gesund und arbeitsfähig sind. Üblicherweise werden Angestellte ab einem Alter von 50 Jahren zu den älteren Arbeitnehmenden gezählt.

Ja, es ist in Deutschland gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig, Arbeitnehmende aufgrund ihres Alters zu benachteiligen oder zu kündigen. Zusätzlich hat das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Gültigkeit, unabhängig vom Alter der Beschäftigten.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für volljährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für die Unternehmensseite verlängern sich diese Kündigungsfristen auf:

  • Einen Monat zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat,
  • Zwei Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis fünf Jahre bestanden hat,
  • Drei Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis acht Jahre bestanden hat,
  • Vier Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis zehn Jahre bestanden hat,
  • Fünf Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis zwölf Jahre bestanden hat,
  • Sechs Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis 15 Jahre bestanden hat,
  • Sieben Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre bestanden hat. 

Nein, für volljährige Arbeitnehmende besteht kein generell erhöhter gesetzlicher Urlaubsanspruch nur aufgrund ihres Alters. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt die Mindesturlaubstage nach den wöchentlichen Arbeitstagen fest.

Jedoch ist eine individuelle Urlaubsstaffelung nach Alter möglich, wenn dies arbeitsvertraglich vom Arbeitgeber festgelegt wurde. Sollten sich ältere Arbeitnehmende beispielsweise an einem belastenden Arbeitsplatz (z. B. durch Lärm) befinden, könnten sie als Ausgleich vom Arbeitgeber mehr Urlaubsanspruch erhalten.

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