Eine Frau und Berufstätige in einer Lagerhalle
Mitarbeitergesundheit

Berufskrankheiten: Anerkennung und Vorbeugung

Lesedauer weniger als 3 Min
Redaktion:
Internetredaktion Barmer
Qualitätssicherung:
Dr. med. Utta Petzold (Dermatologin, Allergologin, Phlebologin bei der Barmer)

Berufskrankheiten können Beschäftigte langfristig gesundheitlich beeinträchtigen und zu Arbeitsausfällen oder sogar vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beruf führen. Für Arbeitgeber ist es deshalb wichtig, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Was sind Berufskrankheiten?

Nicht jede Erkrankung, die im Zusammenhang mit der Arbeit entsteht, gilt automatisch als Berufskrankheit.

Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn:

  • die Erkrankung in der offiziellen Berufskrankheiten-Liste aufgeführt ist,
  • ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung nachgewiesen werden kann.

Für Beschäftigte kann die Anerkennung einer Berufskrankheit wichtig sein, um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen.

Die häufigsten Berufskrankheiten

In Deutschland nimmt die Zahl der Berufskrankheiten weiter zu. Besonders häufig treten bestimmte Erkrankungen in Berufsgruppen mit besonderen körperlichen, chemischen oder biologischen Belastungen auf.

Zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten gehören:

Lärmschwerhörigkeit

Die häufigste anerkannte Berufskrankheit ist die Lärmschwerhörigkeit. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die regelmäßig hoher Lärmbelastung ausgesetzt sind, beispielsweise auf Baustellen oder in der Forstwirtschaft.

Hauterkrankungen

Die meisten Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit betreffen Hauterkrankungen. Sie treten häufig bei Berufen auf, in denen die Haut regelmäßig mit Feuchtigkeit, Pflanzenstoffen oder anderen Belastungen in Kontakt kommt, etwa bei Friseurinnen und Friseuren oder im Gartenbau.

Asbestbedingte Erkrankungen

Zu den typischen Berufskrankheiten zählen Asbestose sowie durch Asbest ausgelöste Erkrankungen wie Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs.

Allergische Atemwegserkrankungen

Das Einatmen von Staub oder chemischen Stoffen kann allergische Atemwegserkrankungen auslösen. Betroffen sind beispielsweise Beschäftigte im Bäckerhandwerk, in Tischlereien oder in der Floristik.

Erkrankungen von Rücken und Gelenken

Dachdecker und Fliesenleger sind häufig besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Dadurch können chronische Schädigungen der Lendenwirbelsäule oder der Kniegelenke entstehen.

Infektionskrankheiten

Auch bestimmte Infektionskrankheiten gelten als Berufskrankheiten. Dazu gehören unter anderem Hepatitis A, Hepatitis B oder Tuberkulose. Ein erhöhtes Risiko besteht beispielsweise für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Warum Prävention für Unternehmen wichtig ist

Berufskrankheiten können für Beschäftigte schwerwiegende Folgen haben. Gleichzeitig profitieren Unternehmen davon, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Bereits beim Verdacht auf eine Berufskrankheit können Unfallversicherungsträger und Arbeitgeber vorbeugende Maßnahmen ermöglichen, die über den allgemeinen Arbeitsschutz hinausgehen. So lässt sich die Entstehung einer Berufskrankheit unter Umständen verhindern.

Wie lassen sich Berufskrankheiten vorbeugen?

Wirksame Maßnahmen können je nach Tätigkeit unterschiedlich ausfallen. Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeitsschutzvorschriften für den jeweiligen Beruf einhalten
  • Lärm- und Gehörschutz konsequent nutzen
  • Hygienemaßnahmen anwenden
  • Schutz durch empfohlene Impfungen nutzen
  • Arbeitsplätze ergonomisch gestalten
  • regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen

Was sollten Arbeitgeber bei Verdacht auf eine Berufskrankheit tun?

Besteht der Verdacht, dass eine Erkrankung arbeitsbedingt entstanden ist, sollte dieser frühzeitig geprüft werden.

Mögliche Ansprechpersonen sind:

  • Fachärztinnen und Fachärzte
  • Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
  • die zuständige Berufsgenossenschaft
  • die zuständige Unfallkasse

Ärztinnen und Ärzte können einen entsprechenden Verdacht an den Unfallversicherungsträger melden. Als Arbeitgeber können Sie den Verdacht bei ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse auch selbst anzeigen. Und auch die Barmer gibt entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger weiter.

Zählen psychische Erkrankungen als Berufskrankheit?

Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout gehören zu den häufigen Erkrankungen von Beschäftigten. Sie gelten jedoch nicht als Berufskrankheiten.

Mit dem Barmer-BGM-Team gesunde Arbeit fördern

Buchen Sie jetzt eine Beratung durch das Expertenteam der Barmer und gestalten Sie Ihr individuelles, betriebliches Gesundheitsprogramm.

  • Senken Sie Ihren Krankenstand und vermeiden Sie Fehlzeiten durch die Verringerung gesundheitlicher Belastungen
  • Verbessern Sie die Kommunikation und profitieren Sie von mehr Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen
  • Steigern Sie Ihre Attraktivität als moderner Arbeitgeber und fördern Sie Ihr Image nach innen und außen

Literatur

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren