Arbeitsrecht & Sozialversicherungsrecht

Altersteilzeit: Möglichkeiten für den Übergang in den Ruhestand

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Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

MBO-Verlag

Wofür gibt es die Altersteilzeit?

Altersteilzeit ermöglicht Mitarbeitenden einen gleitenden Übergang von der regulären Beschäftigung in den Ruhestand. Die Umsetzung erfolgt entweder durch Reduzierung der Arbeitszeit oder durch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

Welche Bedingungen gibt es für Altersteilzeit?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Ergänzende Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Form von Merkblättern.

Wird die Altersteilzeit gefördert?

Eine Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit war bis Ende 2009 möglich. Mit Ablauf des Jahres 2009 endete die staatliche Förderung für neue Fälle; bestehende, bis dahin genehmigte Modelle konnten nach alter Rechtslage zu Ende geführt werden. Altersteilzeit bleibt jedoch weiterhin eine beliebte Option, um früher aus dem Berufsleben auszuscheiden oder die Arbeitszeit im Alter zu reduzieren. Die aktuellen Antragsformulare und Hinweise finden Unternehmen auf den auf den Webseiten der BA.

Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?

Eine Vereinbarung über Altersteilzeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden ist ausschließlich freiwillig und erfolgt häufig auf Grundlage  von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 3 Jahre (1.080 Kalendertage) versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Die Tätigkeit muss nicht durchgehend in Vollzeit ausgeübt worden sein; auch eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung erfüllt die Voraussetzungen.  Entscheidend ist, dass trotz Reduzierung der Arbeitszeit weiterhin Versicherungspflicht besteht (z. B. vorher 36 Wochenstunden, nun 18). Ausschließlich geringfügige Beschäftigungen ("Minijobs") sind ausgeschlossen.

Die maßgebliche Arbeitszeit berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten 24 Monate vor Beginn der Altersteilzeit.

Welche Modelle gibt es für die Altersteilzeit?

Zwei Modelle sind in der Praxis üblich:

  • das Blockmodell und
  • das sogenannte Gleichverteilungsmodell.

Blockmodell

Die Altersteilzeit gliedert sich in eine Arbeitsphase (meist Vollzeit, aber mit reduziertem Gehalt) und eine anschließende Freistellungsphase (keine Arbeitsleistung, weiterhin angepasstes Gehalt).
Der höchstzulässige Zeitraum für eine Blockmodell-Vereinbarung beträgt ohne tarifvertragliche Grundlage maximal drei Jahre (meist: 1,5 Jahre Arbeit, anschließend 1,5 Jahre Freizeit; siehe § 2 Abs. 2 Nr. 1 AltTZG).

Gleichverteilungsmodell

Die Arbeitszeit wird durchgehend auf die Hälfte reduziert und gleichmäßig über den gesamten Zeitraum verteilt. Die konkrete Ausgestaltung (z. B. klassische Halbtagstätigkeit oder projektbezogene Arbeit) vereinbaren Unternehmen und beschäftigte Person individuell.

Störfälle

Problematisch kann es werden, wenn ein sogenannter Störfall eintritt. Ein Störfall liegt vor, wenn ein im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen gebildetes Wertguthaben nicht wie vereinbart für die Freistellung verwendet wird, etwa wegen Insolvenz des Unternehmens oder Kündigung des Beschäftigten.

Das beitragspflichtige Entgelt aus dem Wertguthaben ist dann mittels besonderer Meldung zu bescheinigen (Grund der Abgabe: „55“). Das Wertguthaben nach § 7b SGB IV ist im Störfall in den einzelnen Versicherungszweigen nur bis zur Höhe der sogenannten SV-Luft beitragspflichtig.

Diese errechnet sich grundsätzlich als Differenz zwischen dem jeweiligen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Für das Blockmodell gilt in der Rentenversicherung folgende Besonderheit: Die SV-Luft entspricht hier der Differenz zwischen dem Regelarbeitsentgelt während der Altersteilzeit (inklusive zusätzlicher beitragspflichtigen Einnahmen) und dem Doppelten des Regelarbeitsentgelts (maximal bis zur BBG Rentenversicherung).

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