Steuerrecht

Direktversicherung: Betriebliche Altersvorsorge

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Was versteht man unter einer Direktversicherung?

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die zwischen dem Unternehmen des ersten Dienstverhältnisses (Versicherungsnehmer) und dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin (Versicherte) vereinbart wird.

Gesetzliche Grundlage sind insbesondere § 1b Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BetrAVG. Die Versorgungszusage des Unternehmens beinhaltet den Abschluss einer Lebensversicherung auf das Leben der Beschäftigten und die Einräumung des Bezugsrechts für die Arbeitnehmenden bzw. deren Hinterbliebenen.

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Im Rahmen der Direktversicherung kommen verschiedene Vertragsarten (auch in Kombination) in Betracht, zum Beispiel Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Kapitallebens- sowie Rentenversicherungen mit oder ohne Kapitalwahlrecht. Entscheidend ist die Absicherung eines biometrischen Risikos.

Bis 2004 erfolgte die Besteuerung nach § 40b EStG mit einer Pauschalsteuer. Beiträge aufgrund der seit 2005 abgeschlossenen Verträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und werden deshalb nachgelagert besteuert. Solche Verträge können nur noch als Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die späteren Versorgungsleistungen sind zudem kranken- und pflegeversicherungspflichtig (ausgenommen Kleinbetragsrenten).

Bezugsrechts des Arbeitsnehmers

Das Bezugsrecht des Beschäftigten ist in der Regel zunächst als widerrufliches Bezugsrecht ausgestaltet und wird erst bei Eintritt des Versorgungsfalls unwiderruflich. Das Unternehmen kann dann das Bezugsrecht jederzeit widerrufen, um das Deckungskapital auf diese Weise selbst zu nutzen.

Möglich ist auch eine Abtretung oder Beleihung. Ist die Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden, ist ein Widerruf unzulässig und löst eine Schadenersatzpflicht des Unternehmens aus. Zahlt der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin Prämien und die darauf entfallende Lohnsteuer in Form einer Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandung) selbst, ist ihm sofort ein unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen.

Beiträge aus einem Dienstverhältnis für eine Direktversicherung sind bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2023 = 7.008 Euro; 2024 = 7.248 Euro) steuerfrei.

Direktversicherungen: Einzel- oder Gruppenvertrag

Arbeitgeber können für jeden einzelnen Beschäftigten einen Vertrag abschließen oder eine Gruppenversicherung wählen, das heißt mehrere Arbeitnehmer/innen gemeinsam in einem Versicherungsvertrag versichern. Diese Gruppenversicherung kann auch als Rahmenvereinbarung geschlossen werden, in der die Bedingungen der Direktversicherung hinsichtlich der versicherten Personen und Wagnisse geregelt sind. Weitere Einzelheiten können dann zusätzlich vereinbart werden.

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