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Unternehmenskultur

Betriebliche Altersvorsorge: Was Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung wissen sollten

Lesedauer weniger als 8 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer
Karussell mit 3 Elementen
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Zusätzliche Absicherung schaffen

Mit der betrieblichen Altersvorsorge unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Aufbau einer zusätzlichen Rente.
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Mitarbeitende langfristig binden

Ein attraktives Vorsorgeangebot kann die Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Fachkräfte im Unternehmen halten.
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Vergütung flexibel gestalten

Die Entgeltumwandlung lässt sich unkompliziert in bestehende Vergütungs- und HR-Prozesse integrieren.

Die gesetzliche Rente allein wird für viele Beschäftigte künftig nicht mehr ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu sichern. Umso wichtiger wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Für Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, Fachkräfte mit wertvollen Benefits zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Entgeltumwandlung.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente und ergänzt die gesetzliche Rente. Sie zählt zu den wichtigsten Formen der finanziellen Absicherung im Alter. Beschäftigte bauen dabei über den Arbeitgeber Ansprüche auf Leistungen zur späteren Altersversorgung auf.

Die Finanzierung kann vollständig durch den Arbeitgeber erfolgen oder über Beiträge der Mitarbeitenden. In der Praxis spielt vor allem die Entgeltumwandlung eine wichtige Rolle.

Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Renten einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Für viele Beschäftigte reicht die gesetzliche Rente allein deshalb künftig voraussichtlich nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu sichern.

Für die Umsetzung stehen unterschiedliche Durchführungswege zur Verfügung, etwa Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung im Unternehmen?

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts nicht ausgezahlt, sondern direkt für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. In der Praxis erfolgt dies meist über das Bruttogehalt. Dadurch verändern sich die Grundlagen für Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Während der Ansparphase sinken zunächst die Abgaben. Der tatsächliche Nettoaufwand fällt deshalb häufig geringer aus als der eingezahlte Beitrag. Gleichzeitig entsteht eine zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber.

Daneben gibt es auch Modelle, bei denen Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden. In diesem Fall entfällt die unmittelbare Steuer- und Sozialabgabenersparnis während der Einzahlung. Solche Lösungen spielen in der Praxis jedoch eine deutlich geringere Rolle.

Die steuerlichen Vorteile gelten vor allem während der Ansparphase. Die spätere Betriebsrente muss grundsätzlich versteuert werden. Zusätzlich können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Beitragsgrenzen Lohn- und Sozialabgaben

Die Höhe der geförderten Beiträge ist gesetzlich begrenzt und in § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz (EstG) geregelt. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

Zusätzlich sind weitere Beiträge möglich. Insgesamt können bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze lohnsteuerfrei eingezahlt werden. Für den Anteil oberhalb von 4 Prozent fallen jedoch Sozialabgaben an.

Die Grafik zeigt Beitragsgrenzen im Rahmen der betrieblichen Entgeltumwandlung

Beispiel (Stand 2026):

  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 101.400 Euro pro Jahr.
  • Bis zu 4.056 Euro pro Jahr (338 Euro monatlich) können lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.
  • Weitere 4.056 Euro können zusätzlich lohnsteuerfrei eingezahlt werden.
  • Für diesen zusätzlichen Betrag fallen jedoch Sozialabgaben an.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich angepasst.

Haben Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Beschäftigte haben nach § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) grundsätzlich die Möglichkeit, Teile ihres künftigen Gehalts und Sonderzahlungen für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Dieser Anspruch gilt in der Regel für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmende. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit erfolgt.

Eine vollständig arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist dagegen nicht vorgeschrieben. Viele Unternehmen ergänzen die Entgeltumwandlung jedoch freiwillig durch weitere Zuschüsse oder eigene Vorsorgemodelle.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung?

Mit der Entgeltumwandlung sind verschiedene organisatorische und rechtliche Aufgaben verbunden:

Bereitstellung einer betrieblichen Altersvorsorge
Arbeitgeber müssen Beschäftigten die Entgeltumwandlung ermöglichen und dafür eine betriebliche Altersvorsorge anbieten.

Organisation der Umsetzung
Die Entgeltumwandlung ist organisatorisch einzurichten und in die Entgeltabrechnung zu integrieren.

Korrekte Abwicklung der Beiträge
Die umgewandelten Entgeltbestandteile sind ordnungsgemäß zu berechnen und fristgerecht an den jeweiligen Versorgungsträger abzuführen. In der Praxis erfolgt dies häufig direkt aus der Entgeltabrechnung heraus an die gewählte Versorgungseinrichtung.

Prüfung und Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses
Ein Zuschuss ist erforderlich, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-beiträge eingespart werden. Grundsätzlich beträgt der Zuschuss 15 % des umgewandelten Entgelts. Maßgeblich ist jedoch maximal die tatsächlich erzielte Ersparnis.

Beispiel:
Wandelt ein Mitarbeitender monatlich 100 Euro seines Bruttogehalts um, beträgt der Arbeitgeberzuschuss in der Regel 15 Euro, wenn Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

BereichBeschreibungBetrag
MitarbeiterGehaltsumwandlung100 €
MitarbeiterArbeitgeber-Zuschuss (15 %)+15 €
MitarbeiterTatsächlicher bAV-Beitrag des Mitarbeiters115 €
ArbeitgeberWeniger Sozialversicherungsabgaben durch die Gehaltsumwandlung20 €
ArbeitgeberDavon Weitergabe an den Mitarbeiter15 €
ArbeitgeberDavon Ersparnis des Arbeitgebers5 €

 

Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
Die Verpflichtungen, insbesondere zum Arbeitgeberzuschuss, ergeben sich aus dem ersten Teil des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

Transparente Information der Beschäftigten
Arbeitgeber sollten Mitarbeitende über Möglichkeiten, Bedingungen und Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf Gehalt, Sozialversicherung und spätere Leistungen verständlich informieren.

Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Unternehmen können die betriebliche Altersvorsorge auf verschiedene Weise umsetzen. Die Durchführungswege unterscheiden sich unter anderem bei Verwaltung, Kapitalanlage und der Frage, ob die spätere Leistung durch das Unternehmen selbst oder durch eine externe Versorgungseinrichtung erbracht wird.

Pensionsfonds
Pensionsfonds legen die Beiträge stärker am Kapitalmarkt an als viele andere Modelle der betrieblichen Altersvorsorge. Typisch für Pensionsfonds sind:

  • Höhere Renditechancen durch eine stärker kapitalmarktorientierte Anlage
  • Größere Wertschwankungen während der Ansparphase möglich
  • Langfristige Anlagestrategien und zusätzliche Sicherungsmechanismen zum Schutz der Versorgungsansprüche
  • Häufig genutzt, wenn Unternehmen stärker auf chancenorientierte Vorsorgelösungen setzen möchten

Pensionskasse
Pensionskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern verwalten und später Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge auszahlen. Kennzeichnend für Pensionskassen sind:

  • Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung
  • Häufig sicherheitsorientierte Kapitalanlage
  • Langfristig planbare Leistungen
  • Besonders geeignet für Unternehmen, die Wert auf Stabilität und eine überschaubare Verwaltung legen

Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für Beschäftigte eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge fließen direkt in den Versicherungsvertrag. Typisch für die Direktversicherung sind:

  • Vergleichsweise einfacher Verwaltungsaufwand
  • Weit verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge
  • Verwaltung erfolgt in der Regel über ein Versicherungsunternehmen
  • Besonders häufig in kleinen und mittleren Unternehmen genutzt

Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse eignet sich insbesondere für höhere Versorgungszusagen und bietet Unternehmen vergleichsweise große Gestaltungsspielräume. Typisch für Unterstützungskassen sind:

  • Keine festen Höchstgrenzen für die Beiträge
  • Häufig für Führungskräfte oder ergänzende Versorgungssysteme genutzt
  • Flexible Gestaltung der Versorgungsleistungen
  • Finanzierung erfolgt über eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung

Direktzusage
Bei der Direktzusage verpflichtet sich das Unternehmen selbst zur späteren Zahlung der Betriebsrente. Die Finanzierung erfolgt unmittelbar über den Arbeitgeber. Kennzeichnend für Direktzusagen sind:

  • Versorgung wird direkt durch das Unternehmen zugesagt
  • Finanzierung erfolgt aus Unternehmensmitteln
  • Häufig in größeren Unternehmen anzutreffen
  • Höherer Verwaltungs- und Finanzierungsaufwand als bei externen Lösungen

Welche Auswirkungen sollten Arbeitgeber kennen?

Die Entgeltumwandlung wirkt sich nicht nur auf die spätere Betriebsrente aus. Auch Steuern, Sozialabgaben und einzelne Leistungen der Sozialversicherung können betroffen sein. Arbeitgeber sollten diese Zusammenhänge kennen, um Beschäftigte verständlich informieren zu können.

Auswirkungen der Entgeltumwandlung

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowie das sozialversicherungspflichtige Entgelt. In der Ansparphase fallen deshalb weniger Steuern und Sozialabgaben an. Der Nettoaufwand ist häufig geringer als der umgewandelte Betrag.
Da sich durch die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Einkommen reduziert, werden auch geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Dadurch können die späteren Rentenansprüche entsprechend niedriger ausfallen.
Auch Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld können sich verändern, da ihre Höhe vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen abhängt.
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden erst im Alter ausgezahlt. Dann sind sie grundsätzlich zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Zudem fallen in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

Was ist bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten?

Bei einem Arbeitgeberwechsel stellt sich häufig die Frage, was mit den bereits aufgebauten Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge geschieht. Ob diese erhalten bleiben, hängt unter anderem davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit erfüllt sind. (vgl. §1b BetrAVG).

Voraussetzung dafür ist, dass die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Zusage mindestens drei Jahre bestanden und der Mitarbeitende das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Für die weitere Behandlung bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Übertragung auf den neuen Arbeitgeber (Portabilität):
    Bestehende Anwartschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
  • Beitragsfreistellung:
    Der bestehende Vertrag bleibt bestehen, wird aber nicht weiter bespart.
  • Private Fortführung:
    In einigen Fällen können Mitarbeitende die Beiträge selbst weiterzahlen.

Welche Option sinnvoll ist, hängt vom gewählten Durchführungsweg sowie von den individuellen Vereinbarungen ab.

Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber?

Die betriebliche Altersvorsorge kann Unternehmen dabei unterstützen, sich im Wettbewerb um Fachkräfte zu positionieren.

Auch finanziell kann die Entgeltumwandlung Vorteile bringen. Da sich das sozialversicherungspflichtige Einkommen reduziert, können Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Ein Teil dieser Ersparnis wird über den gesetzlichen Zuschuss an Beschäftigte weitergegeben.

Hinzu kommt, dass sich viele Modelle der betrieblichen Altersvorsorge in bestehende HR- und Payroll-Prozesse integrieren lassen. Insbesondere standardisierte Lösungen wie Direktversicherungen verursachen häufig nur einen überschaubaren Verwaltungsaufwand.

Für viele Unternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge deshalb ein fester Bestandteil moderner Personalpolitik.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen eingeführt?

Die Einführung der betrieblichen Altersvorsorge sollte gut vorbereitet werden. Klare Abläufe helfen dabei, den Verwaltungsaufwand überschaubar zu halten und Fehler zu vermeiden.

In der Praxis erfolgt die Umsetzung häufig in mehreren Schritten:

  1. Bedarf im Unternehmen analysieren
  2. Passenden Durchführungsweg auswählen
  3. Versicherung oder Versorgungsträger festlegen
  4. Beschäftigte informieren
  5. Vereinbarungen und Prozesse umsetzen
  6. Beitragsabführung organisieren

Wichtig ist vor allem die Abstimmung zwischen HR, Payroll und externen Anbietern. So lassen sich spätere Probleme bei der Verwaltung vermeiden.

Typische Fehler bei der Entgeltumwandlung vermeiden

Probleme entstehen in der Praxis häufig nicht durch den Durchführungsweg selbst, sondern durch Fehler bei der Umsetzung im Arbeitsalltag.

Dazu gehören beispielsweise falsch berechnete Arbeitgeberzuschüsse, unklare Informationen für Beschäftigte oder Fehler bei der Abwicklung der Beiträge. Auch fehlende Dokumentationen können später zusätzlichen Aufwand verursachen.

Klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Prozesse helfen dabei, solche Fehler frühzeitig zu vermeiden.

Fazit: Entgeltumwandlung sinnvoll nutzen

Die Entgeltumwandlung ermöglicht Beschäftigten den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge und gehört zu den wichtigsten Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Für Arbeitgeber kommt es vor allem darauf an, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Umsetzung im Unternehmen sauber zu organisieren.

Wer frühzeitig klare Prozesse schafft und Beschäftigte verständlich informiert, kann die betriebliche Altersvorsorge dauerhaft und rechtssicher im Unternehmen verankern.

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