Eine Frau mit Sicherheitskleidung und Helm auf der Baustelle
Mitarbeitergesundheit

G25-Untersuchung: Sicherheit für Mitarbeitende und Betriebe

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Im Lager, in der Produktionshalle oder auf der Baustelle – das Lenken von Fahrzeugen und Maschinen gehört in vielen Betrieben zum Alltag. Diese Tätigkeiten sind mit viel Verantwortung verbunden. Mit der G25-Untersuchung kann festgestellt werden, ob Mitarbeitende für diese Aufgaben geeignet sind.

Was ist die G25-Untersuchung?

Die „Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (früher G25) ist eine der am häufigsten durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen.

Sie überprüft die physische und psychische Eignung der Beschäftigten, um einen sicheren Umgang mit Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen zu gewährleisten. Dabei geht es nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern auch um die Sicherheit Dritter.

Für diese Berufsgruppen kommt die arbeitsmedizinische Untersuchung in Frage:

  • Personen, die einen Bus/Gabelstapler oder Kran steuern
  • Personen, die Maschinen oder komplexe Anlagen steuern
  • Beschäftigte mit sicherheitskritischen Überwachungsaufgaben

Wie heißt die G25 jetzt?

Im Jahr 2022 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die bisherigen „G-Grundsätze“ in Empfehlungen umgewandelt. Die frühere Bezeichnung „G25“ wurde durch die Kurzform „E FSÜ“ (Empfehlung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) ersetzt.

Obwohl es die G25 unter dieser Bezeichnung nicht mehr gibt, wird sie im Sprachgebrauch immer noch verwendet.

Neben der G25 wurden auch alle anderen Grundsätze wie G42, G26, G20 oder G41 von der DGUV angepasst. Das Ziel dieser Untersuchungen bleibt jedoch unverändert: mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen, um personenbezogene oder materielle Schäden zu vermeiden.

Anmerkung: Der Einfachheit halber wird in diesem Artikel weiterhin die Bezeichnung "G25" verwendet.

Ist die G25 eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung?

Nein, die G25 ist keine Vorsorgeuntersuchung, sondern eine Eignungsuntersuchung. Diese wird häufig mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge verwechselt, obwohl beide klar voneinander zu unterscheiden sind.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Sie unterstützt die Prävention, z. B. die Früherkennung von Berufskrankheiten. Im Vordergrund steht die Beratung, nicht der Eignungsnachweis.

Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Eignungsuntersuchung rechtlich nicht einheitlich geregelt.

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G25 Pflicht?

Nein, die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ist seit 2022 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist nur noch eine Empfehlung der DGUV.

Dennoch sind Unternehmen aufgrund anderer arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten nur geeignete Personen einzusetzen. Sie müssen daher die Eignung auf andere Weise feststellen. Eine Möglichkeit sind Beurteilungsbögen, die sich an den Empfehlungen der DGUV orientieren und rechtssicher sind.

Bei Zweifeln an der Eignung von Mitarbeitenden sollte jedoch immer eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Im Falle eines Unfalls könnten Betriebe sonst für fahrlässiges Verhalten haftbar gemacht werden.

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Dürfen Arbeitgeber die G25-Untersuchung anordnen?

Arbeitgeber dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen je nach Situation unterschiedlich sind. Unterschieden wird zwischen der Anordnung vor Beginn der Beschäftigung und während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Vor Beginn der Beschäftigung

Arbeitgeber können vor Antritt einer neuen Stelle eine Untersuchung verlangen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Bewerbenden gesundheitlich für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind.
Dabei dürfen nur relevante gesundheitliche Aspekte untersucht werden, die im Zusammenhang mit der konkreten Tätigkeit stehen. Ein entsprechendes Anforderungsprofil kann vom Unternehmen erstellt werden. Lehnen die Jobsuchenden die Untersuchung ab, kann der Arbeitgeber das Stellenangebot zurückziehen.

Im laufenden Arbeitsverhältnis

Etwas komplizierter sind Eignungsbeurteilungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Betriebe können die ärztliche Untersuchung nur bei berechtigtem Anlass anordnen. Solche Anlässe sind:

  • Gesetzliche Vorschriften: Für bestimmte Berufe ist die Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft z. B. Berufskraftfahrende und flugzeug- oder zugführende Personen.
  • Vertragliche Regelungen: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge können regelmäßige Untersuchungen vorschreiben.
  • Begründete Zweifel: Wenn Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen, kann eine Untersuchung angeordnet werden. Dies kann z. B. nach längerer Arbeitsunfähigkeit, bei auffälligem Leistungsabfall oder nach einem Arbeitsunfall der Fall sein. Beschäftigte sind dann zur Mitwirkung verpflichtet. Verweigern sie die Untersuchung, kann der Arbeitgeber sie von der betreffenden Tätigkeit abziehen, um mögliche Risiken zu vermeiden.

Was wird bei der G25-Untersuchung gemacht?

Der Inhalt der G25-Untersuchung orientiert sich an einem standardisierten Leitfaden der DGUV und umfasst:

  • Überprüfung der Sehschärfe, des Farbsehens, des räumlichen Sehens und ggf. des Dämmerungssehens
  • Messung des Hörvermögens, um sicherzustellen, dass Umgebungsgeräusche und Warnsignale wahrgenommen werden können
  • Allgemeine Feststellung des Gesundheitszustandes einschließlich des Herz-Kreislauf-Systems, des Bewegungsapparates und möglicher Grunderkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes
  • Analyse von Urinproben zur Überprüfung der Organfunktionen, insbesondere der Zuckerverarbeitung
  • Bei Bedarf Blutuntersuchungen
  • Besprechung der Ergebnisse im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit
  • Beratung über ergonomische Arbeitsplätze, gesunde Arbeitshaltungen und arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeitgestaltung

Die Untersuchung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten und ist bis zu drei Jahre gültig.

Die Ergebnisse werden dem Arbeitgeber nur in Form einer Aussage „geeignet/nicht geeignet“ mitgeteilt. Medizinische Diagnosen oder detaillierte Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Wer übernimmt die Kosten der G25-Untersuchung?

Als Arbeitgeber tragen Sie in der Regel die Kosten für diese arbeitsmedizinische Untersuchung, da Sie ein unmittelbares Interesse an der gesundheitlichen Eignung Ihrer Mitarbeiter haben. Die Kosten variieren je nach Umfang der G25-Untersuchung. Erfahrene Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen können Ihnen jedoch im Vorfeld eine verlässliche Einschätzung geben.

Wie oft muss die G25-Untersuchung wiederholt werden?

Die Häufigkeit der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung richtet sich nach den Empfehlungen der DGUV und ist altersabhängig:

  • Bis 40 Jahre: alle 36 bis 60 Monate
  • 40 bis 60 Jahre: alle 24 bis 36 Monate
  • Ab 60 Jahre: alle 12 bis 24 Monate

Manchmal können auch vorzeitige Nachuntersuchungen notwendig werden, etwa:

  • nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen,
  • bei Tätigkeitswechsel,
  • nach ärztlichem Ermessen,
  • auf Wunsch der Mitarbeitenden, wenn gesundheitliche Risiken vermutet werden,
  • bei begründeten Hinweisen von Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen auf eine eingeschränkte Eignung.

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