Überstunden sind in vielen Betrieben üblich: 2024 leisteten rund 4,4 Millionen Beschäftigte Mehrarbeit. Bisher sind ausbezahlte Überstunden steuer- und abgabenpflichtig. Mit dem Arbeitsmarktstärkungsgesetz soll sich das ändern: Zuschläge für Überstunden sollen künftig steuerfrei sein. Was das für Arbeitgeber bedeutet, lesen Sie hier.
Werden Überstundenzuschläge ab 2026 steuerfrei?
Die Bundesregierung hat am 12. September 2025 ihren Entwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetz vorgelegt. Kern der geplanten Neuregelung ist eine gezielte steuerliche Förderung von Mehrarbeit. Während der Grundlohn für Überstunden weiterhin steuerpflichtig bleibt, sollen Überstundenzuschläge künftig steuerfrei gestellt werden. Das gilt bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Grundlohns.
Die steuerfreie Regelung soll nur dann gelten, wenn die Mehrarbeit über der tariflich festgelegten Wochenarbeitszeit (mindestens 34 Stunden) liegt. Ohne Tarifvertrag gilt eine Arbeitszeit von mindestens 40 Stunden.
Die Steuerfreiheit soll ab dem 1. Januar 2026 gelten. Sie wird nicht in einem eigenen Gesetz verankert, sondern durch eine Erweiterung der bestehenden Steuerbefreiungsregelungen in § 3 Abs. 4 EStG umgesetzt. Bisher handelt es sich jedoch lediglich um eine geplante Maßnahme, vorher muss der Entwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Was ist das Ziel der Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen?
Grundsätzlich zielt die Steuerbefreiung der Überstundenzuschläge darauf ab, neue Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu setzen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dasselbe gilt für die geplante Aktivrente. Laut Referentenentwurf soll die geplante steuerliche Entlastung Beschäftigte unmittelbar finanziell stärken und gleichzeitig die Attraktivität von Mehrarbeit erhöhen.
Steuerfreie Überstundenzuschläge sollen künftig ein zusätzlicher Anreiz sein, mehr zu arbeiten. Das soll gerade in Zeiten hoher Nachfrage oder bei Personalengpässen dazu führen, dass Mitarbeitende eher bereit sind, zusätzliche Schichten zu übernehmen.