Immer mehr erfahrene Fachkräfte gehen in Rente und fehlen auf dem Arbeitsmarkt. Mit der sogenannten Aktivrente will die Bundesregierung nun gegensteuern und älteren Beschäftigten einen Anreiz bieten, über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterzuarbeiten. Das Gesetz wurde im Dezember 2025 verabschiedet und ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Hier erfahren Sie alles, was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente richtet sich an Arbeitnehmende, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (inklusive der Übergangsregelungen) erreicht oder überschritten haben. Wer dann weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, soll bis zu 2.000 Euro monatlich oder 24.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen dürfen.
Die neue Regelung betrifft allerdings ausschließlich Arbeitnehmende in abhängiger Beschäftigung. Selbstständige, freiberuflich Tätige, Personen in der Land- und Forstwirtschaft, Verbeamtete oder Mini-Jobbende sind nicht eingeschlossen. Die Begründung: Da viele Selbstständige und Gewerbetreibende ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind, sei laut Gesetzgeber eine zusätzliche Förderung für sie nicht erforderlich.
Die Aktivrente kann nur für ein Beschäftigungsverhältnis genutzt werden. Allerdings können beschäftigte Rentner einen eventuell verbleibenden Steuerfreibetrag für den zweiten Job bei der Steuererklärung angeben.
Was ist das Ziel der Aktivrente?
Die Aktivrente soll in erster Linie dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Beschäftigte sollen länger im Erwerbsleben bleiben oder leichter zurückkehren können. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil betont, dass die Aktivrente wichtige Impulse für das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland setze. Dafür brauche es auch ältere und erfahrene Arbeits- und Fachkräfte. Das Finanzministerium rechnet im Gesetzentwurf mit rund 168.000 Interessierten pro Jahr.
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation der Aktivrente vorgesehen. Bis Ende 2029 soll geprüft werden, ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat. Zudem steht auf dem Prüfstand, ob durch die Einbeziehung von Selbständigen zusätzliche Wachstumsimpulse entstehen können.