Ein älterer Mann arbeitet als Rentner in einer Werkstatt
Sozialversicherung 2026

Aktivrente: So soll Arbeiten im Alter attraktiver werden

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Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Immer mehr erfahrene Fachkräfte gehen in Rente und fehlen auf dem Arbeitsmarkt. Mit der sogenannten Aktivrente will die Bundesregierung nun gegensteuern und älteren Beschäftigten einen Anreiz bieten, über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterzuarbeiten. Der Start ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen. Noch handelt es sich jedoch nicht um geltendes Recht –am 5. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen, dieser muss nun noch am 19. Dezember die Zustimmung des Bundesrates finden. Hier erfahren Sie alles zur geplanten Maßnahme und was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente richtet sich an Arbeitnehmende, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (inklusive der Übergangsregelungen) erreicht oder überschritten haben. Wer dann weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, soll bis zu 2.000 Euro monatlich oder 24.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen dürfen.

Nach dem geplanten § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz (EStG) betrifft dies allerdings ausschließlich Arbeitnehmende in abhängiger Beschäftigung. Selbstständige, freiberuflich Tätige, Personen in der Land- und Forstwirtschaft, Verbeamtete oder Mini-Jobbende sind nicht eingeschlossen. Die Begründung: Da viele Selbstständige und Gewerbetreibende ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind, sei laut Gesetzgeber eine zusätzliche Förderung für sie nicht erforderlich.

Die Aktivrente soll jeweils nur für ein Beschäftigungsverhältnis gelten und kann nicht mehrfach genutzt werden.

Was ist das Ziel der Aktivrente?

Die Aktivrente soll in erster Linie dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Beschäftigte sollen länger im Erwerbsleben bleiben oder leichter zurückkehren können. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil betont, dass die Aktivrente wichtige Impulse für das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland setze. Dafür brauche es auch ältere und erfahrene Arbeits- und Fachkräfte. Das Finanzministerium rechnet im Gesetzentwurf mit rund 168.000 Interessierten pro Jahr.

Nach zwei Jahren ist eine Evaluation der Aktivrente vorgesehen. Bis Ende 2029 soll geprüft werden, ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat. Zudem steht auf dem Prüfstand, ob durch die Einbeziehung von Selbständigen zusätzliche Wachstumsimpulse entstehen können.




Welche Kritik gibt es an der Aktivrente?

Die erwarteten Steuermindereinnahmen liegen voraussichtlich bei rund 890 Millionen Euro pro Jahr. Kritiker und Kritikerinnen bemängeln außerdem, dass vor allem Besserverdienende in sichereren Arbeitsverhältnissen profitieren dürften. Damit würde die Aktivrente an den eigentlichen Ursachen des Fachkräftemangels vorbeigehen. Zudem wird infrage gestellt, ob das Modell für Menschen geeignet ist, die körperlich besonders belastende Tätigkeiten ausüben.

Auch der Vorschlag, Selbstständige und freiberuflich Tätige in die Regelung einzubeziehen, wurde nicht aufgegriffen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte sich im Vorfeld ausdrücklich dafür ausgesprochen.

Welche Einkünfte sollen mit der Aktivrente steuerbefreit werden?

Steuerbefreit sollen ausschließlich laufende Arbeitslöhne für Tätigkeiten sein, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt werden. Nicht begünstigt werden:

  • Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Nachzahlungen und Abfindungen für frühere Beschäftigungszeiträume

Was sind die Auswirkungen der Aktivrente im Lohnsteuerverfahren?

Die Einnahmen aus der Aktivrente sollen bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs steuerfrei berücksichtigt werden, der Steuerfreibetrag wirkt dabei zeitanteilig. Sofern das Gesetz in der derzeit vorliegenden Fassung in Kraft tritt, müssen Arbeitgeber die Regelung bereits beim Lohnsteuerabzug in 2026 anwenden.

Beschäftigte, die in Steuerklasse VI eingestuft sind, müssen ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass sie die Steuerbefreiung für die Aktivrente nicht schon bei einem anderen Arbeitgeber nutzen. Diese Bestätigung muss der Arbeitgeber zum Lohnkonto nehmen.

Die steuerfreien Einnahmen sind im Lohnkonto zu erfassen und müssen in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ausgeschlossen.

Wie hoch sind die Sozialversicherungskosten bei der Aktivrente?

Arbeiten Mitarbeitende über die Regelaltersgrenze hinaus, müssten Arbeitgeber weiterhin ihren Beitragsanteil zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- sowie Rentenversicherung tragen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitnehmenden eigentlich rentenversicherungsfrei sind. Der Beitrag erhöht nicht die Rentenansprüche der Arbeitnehmenden.

Hier finden Sie eine Beispielrechnung, wie hoch die Gesamtkosten für Arbeitgeber bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro sein werden (Person ist ledig, Steuerklasse I, konfessionslos).

Beispielrechnung: 
Bruttogehalt2.000 Euro
Krankenversicherung (8,945 %) 178,90 Euro
Pflegeversicherung (1,8 %)36 Euro
Rentenversicherung186 Euro
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)26 Euro
Zwischensumme426 Euro
Gesamtkosten Arbeitgeber2.426,90 Euro
  

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