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Sozialversicherung 2026

Investitionsoffensive für mehr Wirtschaftswachstum und Steuererleichterungen für Unternehmen

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Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Nach 2025 wird 2026 das zweite Jahr in Folge mit Rekordinvestitionen. Mit der sogenannten Investitionsoffensive will die neue Bundesregierung eine Wirtschaftswende einleiten und für mehr Wachstum und sichere Arbeitsplätze sorgen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen geplant sind und wie Unternehmen davon profitieren können.

Was ist die Investitionsoffensive?

Um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken, will die Bundesregierung 2026 insbesondere in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung, neuen Wohnraum, Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz und in die innere und äußere Sicherheit investieren.

Die geplante Offensive sieht vor, dass Arbeitgeber von steuerlichen Entlastungen und gezielten Förderungen profitieren. Wichtige Maßnahmen sind die Senkung der Stromsteuer für die Industrie, eine schnellere Abschreibung für Elektro-Dienstwagen und der Ausbau der Infrastruktur, etwa bei Breitband und Verkehr.

Welche steuerlichen Entlastungen soll es 2026 für Unternehmen geben?

Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist seit 19. Juli 2025 in Kraft. Ziel des Sofortprogramms ist es, Unternehmen zu Investitionen zu ermutigen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sollen durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten von mehr Liquidität und steuerlicher Planungssicherheit profitieren.

Mit dem "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025" sollen mehrere Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung bzw. aus dem beschlossenen Sofortprogramm umgesetzt werden. Mit einer Verabschiedung ist noch vor dem Jahresende 2025 zu rechnen.

Normalerweise schreiben Unternehmen neu angeschaffte Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Nun soll die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) eingeführt werden. Damit sind Sonderabschreibungen von bis zu 30 Prozent für Investitionen möglich, die Unternehmen zwischen dem 1. Juli 2025 bis dem 31. Dezember 2027 tätigen. Die beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit gilt nicht für Immobilien oder immaterielle Güter (§ 7 Abs. 2 EStG).

Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge

Ebenfalls soll die betriebliche Nutzung von Elektrofahrzeugen gefördert werden. Das Gesetz ermöglicht die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr. Danach ist die Abschreibung gestaffelt: 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent in den Folgejahren, bei einer Gesamtnutzungsdauer von sechs Jahren.

Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Sie umfasst neben PKW auch Nutzfahrzeuge, LKW und Busse, wenn sie rein elektrisch betrieben sind. Die Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge (§ 7 Absatz 2a EstG).

Erhöhte Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen

Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs ist jeweils nur ein Viertel des Bruttolistenpreises und der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen.

Dies gilt bislang nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70.000 Euro beträgt. Nun hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an. Das betrifft E-Autos (neu und gebraucht), die seit dem 01.07.2025 gekauft wurden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG).

Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft soll mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes dauerhaft gesenkt werden. Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Von der Senkung sollen alle stromintensiven Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, wie z. B. die Chemie- und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft und der Maschinenbau, profitieren. Aber auch regionale und mittelständische Betriebe mit hohem Energieverbrauch, wie Bäckereien, Fleischereien oder Bau- und Handwerksunternehmen, sollen deutlich entlastet werden, um mehr Spielraum für Investitionen und Innovation zu haben.

Ab 2028 sollen Unternehmen von einer deutlichen Entlastung bei der Unternehmensbesteuerung profitieren. Die Körperschaftsteuer soll dann in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, von aktuell 15 auf 10 Prozent. Damit sinkt die Gesamtsteuerbelastung bis 2032 auf rund 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent. Diese Reform soll mehr Spielraum für Investitionen schaffen und langfristig die deutsche Wirtschaft stärken (§ 23 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes).
Um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern, wird die Forschungszulage deutlich ausgeweitet. Zwischen 2026 und 2030 steigt die Obergrenze für die steuerliche Förderung von zehn auf zwölf Millionen Euro. Zudem sollen künftig noch mehr Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten förderfähig sein. Vereinfachte Verfahren mit pauschalen Abschlägen sollen dafür sorgen, dass Unternehmen schneller und mit weniger Bürokratie von der Förderung profitieren (§ 3 des Forschungszulagengesetzes).
Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, soll zum 1. Januar 2026 auf einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer erhöht werden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG). Derzeit erhalten Pendler 30 Cent je Kilometer bis zu einer Wegstrecke von 20 Kilometern und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Das hat nicht nur Bedeutung für die Steuererklärung von Mitarbeitenden, sondern auch für das Lohnsteuerverfahren auf Arbeitgeberseite. Mehr Informationen zur Entfernungspauschale und der Berechnung finden Sie in unserem Artikel im Sozialversicherungslexikon.

Wie unterstützt das ERP-Sondervermögen den Mittelstand?

Die Bundesregierung hat den Entwurf des „ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026“ beschlossen. Damit sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Jahr 2026 zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital im Umfang von rund 12 Milliarden Euro erhalten.

Ziel ist es, den Zugang des Mittelstands zu Finanzierungen zu verbessern. Die Förderung konzentriert sich besonders auf:

  • Gründungen und Unternehmensnachfolgen,
  • Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital (z. B. für Start-ups und neue Technologien).

Das ERP-Sondervermögen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Die Kredite werden zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) zur Verfügung gestellt. Anträge müssen bei der Hausbank eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.

Die KfW-Bank vergibt die ERP-Mittel als Kredite mit niedrigen Zinsen, langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anfangsjahren. Neu sind die Programme „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und „ERP-Förderkredit Innovation“, die Investitionen in Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz unterstützen. Zusätzlich gibt es Zuschüsse von bis zu 5 Prozent der Kreditsumme.

Wer profitiert vom Sondervermögen für Infrastruktur?

Mit dem „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ startet die Bundesregierung eine große Investitionsoffensive. Ziel ist es, Deutschland zu modernisieren und klimaneutral zu machen. Bund, Länder und Kommunen bekommen die Möglichkeit, zusätzliche Investitionen von 500 Mrd. Euro zu tätigen.

Ziel der Offensive ist es, nachhaltiges Wachstum zu fördern, Arbeitsplätze zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Dafür werden Investitionen besonders in folgende Bereiche gelenkt:

  • Zivil- und Bevölkerungsschutz
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Krankenhausinfrastruktur
  • Energieinfrastruktur
  • Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur
  • Forschung und Entwicklung
  • Digitalisierung
  • Bauen und Wohnen
  • Sport

Verschiedene Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen über eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur, schnelles Internet und gut ausgebildete Fachkräfte verfügen. Außerdem können bestimmte Branchen durch direkte Aufträge bei Bau-, Infrastruktur- und Technologieprojekten profitieren. Auch als Zulieferer und Dienstleister in den Bereichen erneuerbare Energien, nachhaltiges Bauen und Digitalisierung ergeben sich Vorteile.

Was bedeutet die Modernisierungsagenda für Arbeitgeber und Unternehmen?

Mit der am 1. Oktober 2025 verabschiedeten „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ will die Bundesregierung die Grundlage geschaffen, den Staat effizienter, digitaler und bürgernäher zu gestalten. Ein zentrales Ziel dabei ist es, Bürokratie deutlich abzubauen und damit Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar zu entlasten. In der Praxis sollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft dadurch um 25 Prozent (etwa 16 Milliarden Euro) sinken.

Bereits beschlossene Maßnahmen sind beispielsweise

  • das „Vergabebeschleunigungsgesetz“, wodurch die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher, schneller und digitaler werden soll und
  • die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, bei der landwirtschaftliche Betriebe von Dokumentationserfordernissen bezüglich der Zu- und Abfuhr von Nährstoffen befreit werden.

Weitere beschlossene Maßnahmen sowie geplante Maßnahmen können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung lesen.