- Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?
- Was sind die Vorteile für Entleiher bei der Arbeitnehmerüberlassung?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei der Arbeitnehmerüberlassung?
- Wer bezahlt das Gehalt von Zeitarbeitern?
- Checkliste: Wie können Sie die Arbeitnehmerüberlassung erfolgreich umsetzen?
- Wie stärken Sie die Gesundheit von Zeitarbeitskräften?
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Das Geschäft brummt, doch kurzfristig fehlt es an ausreichend Personal? In solchen Fällen kann die Arbeitnehmerüberlassung eine flexible Lösung bieten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt hierfür jedoch strengere Regeln vor. Welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und wie Sie die Überlassung effizient umsetzen, erfahren Sie hier.
Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit oder Personalleasing – all diese Begriffe stehen im Kern für dasselbe Prinzip: Unternehmen stellen über externe Dienstleister Mitarbeitende ein. So überlässt ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit und gegen Entgelt einem anderen Unternehmen. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren in Deutschland rund 796.000 Zeitarbeitskräfte beschäftigt – damit liegt Deutschland auf Platz elf im internationalen Vergleich. Geregelt ist dieses Personalinstrument im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Die dabei beteiligten Parteien sind Verleiher, Entleiher und Leihmitarbeitende. Der Verleiher ist so beispielweise eine Zeitarbeitsfirma, welche einer anderen Firma (Entleiher) Zeitarbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Verleiher und Entleiher schließen einen Vertrag, den sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser regelt, dass Arbeitskräfte gegen Entgelt entliehen werden. Der Verleiher fungiert als Arbeitgeber, es besteht zwischen ihm und den Leihmitarbeitenden ein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis. Zwischen Entleiher und Leihmitarbeitenden gibt es kein Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerüberlassung kann daher nicht mit einem befristeten Arbeitsvertrag gleichgesetzt werden.

Leiharbeitnehmende stehen mit dem Verleiher in einem Arbeitsverhältnis, nicht mit dem Entleiher. Zwischen Entleiher und Verleiher wird der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Was sind die Vorteile für Entleiher bei der Arbeitnehmerüberlassung?
Externe Personalbeschaffung verursacht zwar Kosten, ist aber dennoch deutlich wirtschaftlicher, als Aufträge wegen Personalmangels ablehnen zu müssen. Weitere Vorteile für Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte einstellen wollen, sind:
- Flexibilität bei Auftragsschwankungen: Durch die Arbeitnehmerüberlassung können Sie schnell und unkompliziert auf schwankenden Personalbedarf reagieren. So kommt es bspw. in der Logistikbranche häufig zu einem sprunghaften Anstieg der Bestellungen in der Vorweihnachtszeit. Über Zeitarbeitsfirmen können Betriebe kurzfristig zusätzliche Lager- und Versandkräfte einsetzen, ohne neue feste Arbeitsverträge abschließen zu müssen.
- Zeit- und Kostenersparnis im Recruiting: Der gesamte Rekrutierungsprozess – von der Stellenausschreibung über das Vorstellungsgespräch bis hin zur Auswahl – wird vom Personaldienstleister übernommen. Sie sparen so wertvolle Zeit und interne Ressourcen.
- Geringes Risiko: Da Zeitarbeitskräfte formell beim Personaldienstleister angestellt sind, tragen Sie als Entleiher kein direktes arbeitsrechtliches Risiko. Kündigungen, Fehlzeiten oder administrative Verpflichtungen liegen in der Verantwortung des Verleihers.
- Übernahmeoptionen nach Zusammenarbeit: Zeitarbeit bietet Ihnen die Möglichkeit, die Eignung eines Mitarbeitenden im Arbeitsalltag zu testen. So können Sie prüfen, ob eine feste Übernahme sinnvoll ist.
- Zugang zu spezialisierten Fachkräften: Gerade für kurzfristige Projekte oder bei besonderen Anforderungen wie speziellen Zertifizierungen kann Arbeitnehmerüberlassung helfen. So lassen sich schnell qualifizierte Expertinnen und Experten finden.
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