Manager und Arbeiter schütteln sich in einem Lagerhaus die Hände, während eine Kollegin zusieht.
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Arbeitnehmerüberlassung: Checkliste zur erfolgreichen Umsetzung

Lesedauer unter 7 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Das Geschäft brummt, doch kurzfristig fehlt es an ausreichend Personal? In solchen Fällen kann die Arbeitnehmerüberlassung eine flexible Lösung bieten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt hierfür jedoch strengere Regeln vor. Welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und wie Sie die Überlassung effizient umsetzen, erfahren Sie hier.

Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit oder Personalleasing – all diese Begriffe stehen im Kern für dasselbe Prinzip: Unternehmen stellen über externe Dienstleister Mitarbeitende ein. So überlässt ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit und gegen Entgelt einem anderen Unternehmen. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren in Deutschland rund 796.000 Zeitarbeitskräfte beschäftigt – damit liegt Deutschland auf Platz elf im internationalen Vergleich. Geregelt ist dieses Personalinstrument im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Die dabei beteiligten Parteien sind Verleiher, Entleiher und Leihmitarbeitende. Der Verleiher ist so beispielweise eine Zeitarbeitsfirma, welche einer anderen Firma (Entleiher) Zeitarbeitskräfte zur Verfügung stellt.

Verleiher und Entleiher schließen einen Vertrag, den sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser regelt, dass Arbeitskräfte gegen Entgelt entliehen werden. Der Verleiher fungiert als Arbeitgeber, es besteht zwischen ihm und den Leihmitarbeitenden ein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis. Zwischen Entleiher und Leihmitarbeitenden gibt es kein Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerüberlassung kann daher nicht mit einem befristeten Arbeitsvertrag gleichgesetzt werden.

Infografik Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitnehmende stehen mit dem Verleiher in einem Arbeitsverhältnis, nicht mit dem Entleiher. Zwischen Entleiher und Verleiher wird der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.

Was sind die Vorteile für Entleiher bei der Arbeitnehmerüberlassung?

Externe Personalbeschaffung verursacht zwar Kosten, ist aber dennoch deutlich wirtschaftlicher, als Aufträge wegen Personalmangels ablehnen zu müssen. Weitere Vorteile für Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte einstellen wollen, sind:

  • Flexibilität bei Auftragsschwankungen: Durch die Arbeitnehmerüberlassung können Sie schnell und unkompliziert auf schwankenden Personalbedarf reagieren. So kommt es bspw. in der Logistikbranche häufig zu einem sprunghaften Anstieg der Bestellungen in der Vorweihnachtszeit. Über Zeitarbeitsfirmen können Betriebe kurzfristig zusätzliche Lager- und Versandkräfte einsetzen, ohne neue feste Arbeitsverträge abschließen zu müssen.
  • Zeit- und Kostenersparnis im Recruiting: Der gesamte Rekrutierungsprozess – von der Stellenausschreibung über das Vorstellungsgespräch bis hin zur Auswahl – wird vom Personaldienstleister übernommen. Sie sparen so wertvolle Zeit und interne Ressourcen.
  • Geringes Risiko: Da Zeitarbeitskräfte formell beim Personaldienstleister angestellt sind, tragen Sie als Entleiher kein direktes arbeitsrechtliches Risiko. Kündigungen, Fehlzeiten oder administrative Verpflichtungen liegen in der Verantwortung des Verleihers.
  • Übernahmeoptionen nach Zusammenarbeit: Zeitarbeit bietet Ihnen die Möglichkeit, die Eignung eines Mitarbeitenden im Arbeitsalltag zu testen. So können Sie prüfen, ob eine feste Übernahme sinnvoll ist.
  • Zugang zu spezialisierten Fachkräften: Gerade für kurzfristige Projekte oder bei besonderen Anforderungen wie speziellen Zertifizierungen kann Arbeitnehmerüberlassung helfen. So lassen sich schnell qualifizierte Expertinnen und Experten finden.
     

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei der Arbeitnehmerüberlassung?

Wenn Sie Leiharbeiterinnen oder Leiharbeiter beschäftigen möchten, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Entleihung eines Arbeitnehmenden an ein anderes Unternehmen. Er wird zwischen Entleiher und Verleiher in Schriftform geschlossen. Der Vertrag muss dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechen und die Rechte und Pflichten aller Parteien beinhalten.

Wichtige Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags:

  • Behördliche Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Verpflichtung zur Meldung, sollte die Erlaubnis wegfallen oder nicht verlängert werden
  • Beschäftigungsform der Überlassung
  • Namen des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin
  • Genaue Tätigkeit des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin
  • Benötigte berufliche Qualifikationen
  • Entgelt für einen vergleichbaren Arbeitnehmenden beim Entleiher
  • Arbeitsbedingungen wie Wochenarbeitszeit, Überstundenregelung, etc.
     

Maximale Einsatzdauer

Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dürfen Zeitarbeitskräfte maximal 18 aufeinanderfolgende Monate im selben Unternehmen eingesetzt werden. Danach ist eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten erforderlich, bevor derselbe Arbeitnehmende erneut dort arbeiten darf. Urlaub oder Krankheit gelten dabei nicht als Unterbrechung.

Nach Ablauf der Frist kann der Entleiher die Zeitarbeitskraft übernehmen oder der Verleiher setzt sie in einem anderen Unternehmen ein. Die Einzelheiten sind im §1 1 Abs. 1 AÜG geregelt. Wenn ein Leiharbeitnehmender abgezogen wird, kann die Stelle mit einem anderen Leiharbeitnehmenden besetzt werden.

Mindestlohn

Leiharbeitnehmende dürfen nicht weniger verdienen als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Auch wenn der Lohn im Tarifvertrag geregelt ist, muss er mindestens so hoch sein wie der gesetzlich festgelegte Mindeststundenlohn.

Equal-Pay-Grundsatz

Equal treatment bedeutet, dass Leiharbeitnehmende die gleichen Konditionen erhalten müssen wie festangestellte Mitarbeitende in vergleichbaren Positionen. Dieser Anspruch ist in § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verankert. Er gilt, sobald der Einsatz beim selben Entleihbetrieb ununterbrochen neun Monate dauert.

In der Praxis muss daher ab dem zehnten Beschäftigungsmonat das Entgelt von Zeitarbeitskräften angepasst werden. Dafür ist der Verleiher auf die Informationen des Entleihers angewiesen. Ebenso haben Zeitarbeitnehmende Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, Sonder- und Entgeltfortzahlungen sowie Verpflegungszuschüsse. Dies gilt ebenfalls für alle Zuschläge und Zulagen.

Werkverträge & Scheinselbstständigkeit

Die Überlassung von Mitarbeitenden muss im Vertrag klar benannt werden. Außerdem müssen Verleiher und Entleiher die Namen der Zeitarbeitskräfte vor dem Einsatz festlegen. Damit soll insbesondere eine Scheinselbstständigkeit vermieden werden. Diese liegt bspw. vor, wenn eine Person nach außen durch einen Werkvertrag als selbständiger Unternehmer auftritt, jedoch Tätigkeiten wie ein beschäftigter Arbeitnehmender erfüllt.

Bei einem Werkvertrag wird ein konkreter Auftrag vergeben und die Bezahlung erfolgt nach erfolgreicher Ausführung. Die eingesetzten Mitarbeitenden unterliegen nicht den Weisungen des Auftraggebers. Bei Unsicherheit bezüglich des Sozialversicherungsstatus kann ein Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) helfen.

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Wer bezahlt das Gehalt von Zeitarbeitern?

Zeitarbeitskräfte schließen einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma, nicht mit dem Einsatzunternehmen. Daher zahlt die Zeitarbeitsfirma (Verleiher) das Gehalt und kümmert sich um Sozialabgaben und Krankmeldung.

Das Unternehmen, das die Zeitarbeitskräfte einsetzt, bezahlt eine Verleihgebühr an die Zeitarbeitsfirma. Diese liegt in der Regel deutlich über dem Bruttolohn der Zeitarbeitskräfte. Denn neben Lohn müssen auch Sozialabgaben, Urlaubsansprüche, Krankheitstage, Verwaltungskosten und die Gewinnmarge der Zeitarbeitsfirma abgedeckt werden. Der genaue Betrag hängt von der Qualifikation der Mitarbeitenden, der Branche und der Dauer des Einsatzes ab. Bei langfristigem Einsatz kann daher die Leiharbeit teurer sein als die eigene Festanstellung.

Checkliste: Wie können Sie die Arbeitnehmerüberlassung erfolgreich umsetzen?

Planung und Bedarfsermittlung

  • Definieren Sie, wofür und wie lange Sie Zeitarbeitskräfte benötigen.
  • Legen Sie Aufgaben und Anforderungsprofile fest (Qualifikation, Erfahrung etc.).
  • Klären Sie, ob es interne Alternativen gibt (z. B. Versetzung oder Befristung).

Auswahl Personaldienstleister

  • Wählen Sie Partner mit gültiger AÜG-Erlaubnis aus.
  • Prüfen Sie Bonität, Seriosität und Branchenkenntnis der Firma.
  • Holen Sie sich Referenzen oder Erfahrungswerte ein.

Vertragliche Regelungen

  • Setzen Sie einen schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor Einsatzbeginn auf.
  • Kennzeichnen Sie den Vertrag korrekt als „Arbeitnehmerüberlassung“ und halten Einsatzdauer, Namen und Aufgaben exakt fest.
  • Achten Sie auf die maximale Einsatzdauer (i. d. R. 18 Monate) pro Zeitarbeitskraft.
  • Informieren und beteiligen Sie den Betriebsrat rechtzeitig.

Integration am Arbeitsplatz

  • Kommunizieren Sie die Rolle der Zeitarbeitskräfte transparent im Team.
  • Stellen Sie eine gute Einarbeitung und Betreuung sicher.
  • Setzen Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz identisch um wie für alle anderen.

Monitoring

  • Holen Sie sich regelmäßiges Feedback der Fachabteilungen zur Leistung der Zeitarbeitskräfte ein.
  • Evaluieren Sie die Zusammenarbeit mit dem Verleiher regelmäßig.
  • Halten Sie im Kalender wichtige Fristen (Equal Pay, maximale Einsatzdauer) fest.
  • Prüfen Sie die Übernahme erfolgreicher Leihkräfte.

Wie stärken Sie die Gesundheit von Zeitarbeitskräften?

Leiharbeit gehört für viele Unternehmen zum Alltag. Doch gerade Beschäftigte in Zeitarbeit sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Mit gezielten Maßnahmen können Sie als Arbeitgeber die Gesundheit dieser Beschäftigten schützen.

  • Stellen Sie eine gründliche Einarbeitung sicher: Auch wenn Zeitarbeitskräfte meist nur vorübergehend im Unternehmen sind – eine strukturierte Einarbeitung ist entscheidend. Vermitteln Sie klare Informationen zu Arbeitsabläufen, Sicherheitsvorschriften und Ansprechpersonen. Das reduziert Stress, Unsicherheiten und Unfallrisiken.
  • Gestalten Sie die Arbeitsbelastung realistisch: Leiharbeitende werden oft für Tätigkeiten eingesetzt, die körperlich oder psychisch fordernd sind. Achten Sie daher auf ergonomische Arbeitsplätze und wechseln Sie körperlich belastende Tätigkeiten regelmäßig ab. Vermeiden Sie Überstunden und kurzfristige Schichteinsätze.
  • Fördern Sie die interne Kommunikation und Integration: Die Gefahr, dass Leiharbeitskräfte sich ausgegrenzt und nicht als vollwertiger Teil des Teams fühlen, ist nicht zu unterschätzen. Fördern Sie daher die Integration ins Team z. B. mittels Teamevents und beziehen Sie sie aktiv in Besprechungen und Pausen ein. Ein gutes Zugehörigkeitsgefühl stärkt vor allem das psychische Wohlbefinden.
  • Ermöglichen Sie Feedback und Mitgestaltung: Führen Sie regelmäßig Feedbackgespräche und geben Sie Angestellten damit Raum für Mitgestaltung. Erfragen Sie aktiv Belastungen und Verbesserungsvorschläge.
  • Unterstützen Sie gesundes Arbeiten durch BGM-Angebote: Bieten Sie im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements gezielt Zugang zu Seminaren, Workshops und Programmen, die die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden fördern. Gern entwickeln wir mit Ihnen zusammen ein individuelles BGM-Konzept.

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