Auf EU-Ebene liegen bislang nur Daten bis zum Jahr 2023 vor. Hier hatte Deutschland mit rund 18 % einen der EU-weit höchsten Gender Pay Gaps. EU-Staaten mit geringen Unterschieden im Bruttostundenverdienst waren Belgien (1 %), Italien (2 %) und Rumänien (4 %).
Was regelt das Entgelttransparenzgesetz?
Um der Ungleichheit zwischen dem Einkommen von Frauen und Männern entgegenzuwirken, wurde 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (kurz Entgelttransparenzgesetz oder EntgTranspG) eingeführt. Ziel ist es, ungleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichtbar zu machen und damit schrittweise zu beseitigen.
Dafür sieht das Gesetz mehrere Instrumente vor:
- einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige
- die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren
- eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Für wen gilt das Entgelttransparenzgesetz?
Das hängt von der Anzahl der Mitarbeitenden ab. Je nachdem gilt folgendes:
Weniger als 200 Mitarbeitende
Unternehmen fallen nicht unter die Regelungen des Gesetzes. Arbeitnehmende haben daher keinen gesetzlichen Auskunftsanspruch.
Über 200 Mitarbeitende
Beschäftigte haben einen individuellen Auskunftsanspruch. Das bedeutet, sie dürfen Informationen über die Entgeltstrukturen im Unternehmen einholen, um mögliche geschlechtsbezogene Benachteiligungen erkennen zu können.
Über 500 Mitarbeitende
Beschäftigte haben einen individuellen Auskunftsanspruch. Arbeitgeber haben zusätzlich die Pflicht, ihre Entgeltstrukturen auf Gleichbehandlung zu prüfen. Unternehmen dieser Größenordnung sind außerdem verpflichtet, regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und Entgeltgleichheit öffentlich zu berichten.
Was ändert sich mit der Entgelttransparenzrichtlinie 2026?
Ab Juni 2026 ist eine Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes zu erwarten, die allen voran auch die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt. Diese trat zum 26. Juni 2023 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben noch bis 07. Juni 2026 Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht deutlich über das bisherige deutsche Gesetz hinaus. Sie verpflichtet Arbeitgeber zu den folgenden Maßnahmen:
- Mehr Transparenz im Bewerbungsprozess: Bereits in Stellenausschreibungen muss angegeben werden, welches Einstiegsgehalt oder welche Gehaltsspanne für die Position gilt.
- Regelmäßige Gehaltsanalysen: Unternehmen müssen in festen Abständen prüfen, ob es geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Bezahlung gibt. Falls vorhanden, müssen diese offengelegt werden.
- Berichtspflicht: Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen regelmäßig Berichte über Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern erstellen und veröffentlichen.
- Auskunftsanspruch der Beschäftigten: Mitarbeitende dürfen erfahren, wie ihr Gehalt im Vergleich zu ähnlichen Positionen im Unternehmen steht und nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt werden.
- Beweislastumkehr: Kommt es zu einem Streitfall, muss das Unternehmen belegen können, dass keine geschlechtsspezifische Benachteiligung vorliegt.
- Handlungspflicht bei Ungleichheiten: Wenn Unterschiede festgestellt werden, ist das Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um gleiche Bezahlung sicherzustellen.
- Dokumentationspflicht: Alle Entscheidungen und Prozesse rund um Gehälter müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, um bei Prüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen Nachweise erbringen zu können.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt tiefgreifende Veränderungen für Arbeitgeber und HR-Prozesse mit sich. Setzen Sie sich daher schon frühzeitig mit der Richtlinie und den aufkommenden Konsequenzen auseinander.