Sozialversicherung A-Z

Entgeltfortzahlung: Dauer und Höhe

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Was ist eine Entgeltfortzahlung und wer hat Anspruch darauf?

(EFZG) Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn dieser wegen Arbeitsunfähigkeit

  • infolge Krankheit, 
  • wegen nicht rechtswidriger Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, 
  • wegen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen zulasten eines Sozialleistungsträgers

unverschuldet der Arbeit fernbleibt.

Wie lange hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Er besteht für jede Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Besteht wegen derselben Krankheit wiederholt Arbeitsunfähigkeit, ist der Anspruch auf insgesamt sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten begrenzt.

Ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch besteht dann, wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Erkrankung mehr als sechs Monate liegen oder zwölf Monate seit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vergangen sind.

Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?

Das Entgelt ist in der Höhe fortzuzahlen, die der maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. In der Vergangenheit geleistete Überstunden bleiben bei der Entgeltfortzahlung unberücksichtigt.  

Tipp: Nutzen Sie den Fristenrechner um alle wichtigen Fristen zur Entgeltfortzahlung im Blick zu behalten.

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