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Beschäftigung von Studierenden

Hospitation im Studium: Ihre Chance auf qualifizierten Nachwuchs

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Das Wichtigste in Kürze: 3 Fakten zur Hospitation

Talente entdecken

Studierenden bieten Hospitationen praxisnahe Einblicke. Für Arbeitgeber sind sie ein wichtiges Werkzeug zur Nachwuchsgewinnung.

Sozialabgaben sparen

Da Hospitationen unbezahlt und ohne Mitarbeit sind, entstehen keine Sozialversicherungspflichten für Arbeitgeber.

Minimaler Aufwand

Hospitierende können mit wenig Organisationsaufwand in den Arbeitsalltag integriert werden.

Studierende hospitieren häufig in Unternehmen, um sich beruflich zu orientieren. Für Arbeitgeber stellt sich dabei die Frage: Wann handelt es sich um eine versicherungsfreie Maßnahme und wann um eine beitragspflichtige Beschäftigung? Hier erfahren Sie, worauf es bei Hospitationen im Rahmen eines Studiums ankommt.

Was ist eine Hospitation?

Hospitation bedeutet kurz erklärt: beobachten, nicht mitarbeiten. Studierende erhalten einen kurzzeitigen, praxisnahen Einblick in den Berufsalltag eines Unternehmens, ohne selbst Arbeitsaufgaben zu übernehmen. Sie beobachten Arbeitsabläufe, erleben die Unternehmenskultur und gewinnen ein besseres Verständnis für eine Branche, ein Berufsfeld oder eine konkrete Tätigkeit.

Eine Hospitation bietet Arbeitgebern die Chance, Talente frühzeitig zu erkennen, für das eigene Fachgebiet zu begeistern und langfristige Bindungen aufzubauen. Gleichzeitig stärken Unternehmen ihre Arbeitgebermarke und investieren gezielt in die Fachkräftesicherung. Eine gut strukturierte Hospitation ist somit nicht nur ein Lernfeld für Studierende, sondern auch ein Werkzeug zur Nachwuchsgewinnung.

Der wesentliche Unterschied zum klassischen Praktikum besteht darin, dass die Hospitation auf reiner Beobachtung beruht und mit einem geringeren organisatorischen Aufwand verbunden ist.

Typisch für eine echte Hospitation:

  • Kein Arbeitsvertrag
  • Kein Gehalt oder Lohn
  • Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich
  • Dauer spielt keine Rolle – auch mehrwöchige Hospitationen sind möglich

Wann sind Hospitationen sozialversicherungspflichtig?

Hospitationen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sobald die Hospitation über das Beobachten hinausgeht, kann allerdings Versicherungspflicht entstehen.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn die studierende Person aktiv mitarbeitet oder ein Entgelt erhält.

Anzeichen für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sind:

  • Regelmäßige Mitarbeit an betrieblichen Aufgaben
  • Vergütung oder geldwerter Vorteil
  • Weisungsgebundenes Verhalten (z. B. fester Dienstplan)
  • Eingliederung in Betriebsabläufe

In diesen Fällen muss geprüft werden, ob es sich um ein Praktikum, eine geringfügige Beschäftigung oder eine Werkstudententätigkeit handelt. Dabei gelten jeweils eigene Regelungen zur Beitragspflicht.

Wie sind Studierende krankenversichert?

Krankenversicherung der Studierenden (KVdS)

Studierende sind in der Regel bis zum 25. Geburtstag kostenlos in der Familienversicherung der Eltern oder in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) versichert. Das betrifft insbesondere Vollzeitstudierende bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester. Die Versicherung erfolgt eigenständig, nicht über den Arbeitgeber. Bei unbezahlten Hospitationen entstehen für Arbeitgeber keine Meldepflichten oder Kosten.

Was gilt bei älteren Studierenden?

Ist die studierende Person älter als 30 Jahre oder hat das 14. Fachsemester überschritten, endet die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS). In diesen Fällen kommen entweder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder die Private Krankenversicherung in Frage. Auch dann gilt: Bei reinen Hospitationen ohne Vergütung entsteht keine Beitragspflicht für den Arbeitgeber.

Pflichthospitation im Studium: Was gilt für die Sozialversicherung?

Wenn die Hospitation Bestandteil eines in der Studienordnung vorgeschriebenen Pflichtpraktikums ist, liegt in der Regel keine Sozialversicherungspflicht vor.

Damit eine Hospitation als Pflichthospitation gilt, muss:

  • das Praktikum verbindlich im Studium vorgesehen sein,
  • die Hochschule dies schriftlich bestätigen und
  • keine wesentliche Mitarbeit oder Eigenverantwortung im Unternehmen erfolgen.

Auch Vor- und Nachpraktika können sozialversicherungsfrei sein, jedoch nur, wenn sie verbindlich vorgeschrieben sind und klar im Zusammenhang mit dem Studium stehen.

Bezahlte Pflichtpraktika bleiben ebenfalls beitragsfrei – vorausgesetzt, sie erfüllen die folgenden Bedingungen. Das Praktikum muss verbindlich vorgeschrieben sein (z. B. durch Modulhandbuch oder Prüfungsordnung) und zählt als Pflichtbestandteil für den erfolgreichen Abschluss des Studiums. Der oder die Studierende muss während des Praktikums immatrikuliert sein, das Praktikum muss also während eines laufenden Studiums stattfinden, nicht davor oder danach. Außerdem muss es im vorgesehenen Zeitraum des Studiums liegen.

5 Tipps: Was Sie als Arbeitgeber bei Hospitationen im Studium beachten sollten

  1. Tätigkeiten frühzeitig klären
    Definieren Sie von Anfang an, ob es sich um eine Hospitation, ein Praktikum oder eine reguläre Beschäftigung handelt. Das hilft Ihnen, sozialversicherungsrechtliche Risiken zu vermeiden. Bei Unsicherheiten lassen Sie den Status bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
  2. Krankenversicherungsstatus dokumentieren
    Dokumentieren Sie den Krankenversicherungsstatus der hospitierenden Personen (Familienversicherung, KVdS oder freiwillige Versicherung). So stellen Sie sicher, dass alle Versicherungsfragen geklärt sind.
  3. Datenschutz und Vertraulichkeit sichern
    Besprechen Sie mit den Hospitierenden, welche Informationen sie teilen dürfen und welche vertraulich bleiben müssen (Betriebsgeheimnisse, Datenschutz). Lassen Sie sich diese Vereinbarungen bestätigen oder setzen Sie eine Verschwiegenheitserklärung auf.
  4. Hospitationsvereinbarung aufsetzen
    Verfassen Sie eine Hospitationsvereinbarung mit allen relevanten Eckdaten. Das schafft rechtliche Sicherheit und sorgt für Transparenz im Ablauf.
  5. Bei Fragen auf Experten vertrauen
    Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie gern sich an die Barmer Arbeitgeber-Hotline. Hier erhalten Sie schnelle und kompetente Unterstützung.