Damit die Vollständigkeit der Lohn- und Beitragsabrechnung sowie des Beitragsnachweises gesichert ist, haben die Arbeitgeber für jeden Abrechnungszeitraum sämtliche Beschäftigten unter Angabe des Namens, Vornamens und der Personal-/Stammnummer listenmäßig zu erfassen. Diese Zusammenführung wird als Krankenkassenliste oder Beitragsabrechnung bezeichnet und ist nach Krankenkassen zu trennen. Die Krankenkassenliste hat für jede Entgeltabrechnung unter anderem
- den Familien- und Vornamen und gegebenenfalls das betriebliche Ordnungsmerkmal,
- den Beginn und das Ende der Beschäftigung,
- den Beitragsgruppenschlüssel,
- die Sozialversicherungstage,
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, seine Zusammensetzung und zeitliche Zuordnung,
- den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen und Beitragsgruppen getrennt
zu enthalten. Ferner sind unter anderem das gezahlte Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld und die hierauf entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen anzugeben und zu summieren.