Eine Gruppe Männer macht Übungen mit kleinen Handeln in einem Fitnesskurs.
Mitarbeitergesundheit

Betriebssport: Fitness für Mitarbeitende

Lesedauer weniger als 6 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Einen Großteil unserer Zeit verbringen wir am Arbeitsplatz – warum also nicht auch dort für mehr Bewegung sorgen? Immer mehr Unternehmen und Beschäftigte erkennen die Vorteile vom sportlichen Ausgleich zur Arbeit. Doch zählt Betriebssport eigentlich zur Arbeitszeit, und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Hier erfahren Sie alles Wichtige, wenn Sie betriebliche Sportangebote planen.

Was ist Betriebssport?

Betriebssport, auch Firmenfitness genannt, bezeichnet sportliche Aktivitäten, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden als freiwilliges Angebot zur Gesundheitsförderung bereitstellen.

Betriebssport kann in Form von gemeinsamen Sportgruppen, Fitnesskursen oder Kooperationen mit Sporteinrichtungen organisiert werden. Ziel ist es, die körperliche und mentale Gesundheit der Mitarbeitenden zu stärken, den Teamgeist zu fördern und die Work-Life-Balance zu verbessern.

Firmenfitness ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Warum sind betriebliche Sportangebote für Unternehmen und Mitarbeitende sinnvoll?

Rückenschmerzen, Nackenverspannung, Gelenkprobleme: Die häufigste Ursache für gesundheitliche Probleme ist körperliche Unterforderung. Viel Sitzen und mangelnde Bewegung führen langfristig zu einem Anstieg der Arbeitsausfälle und damit auch der Fehlzeiten. Außerdem erhöhen sie das Risiko für Bluthochdruck und Diabetes.

Betriebssport-Angebote helfen, den Krankenstand auf einem niedrigen Niveau zu halten und die Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten zu fördern. Darüber hinaus sorgen sie für ein besseres Betriebsklima und erhöhen die Attraktivität des Unternehmens – sowohl für bestehende als auch für neue Fachkräfte.

Welche Sportarten eignen sich für Firmenfitness?

Ob Rückenschule, Yoga, Indoor Cycling oder Fußball – Betriebssport ist so vielfältig wie die Interessen der Beschäftigten. Grundsätzlich eignen sich besonders Sportarten, die Teamgeist, Bewegung und den Ausgleich zum Arbeitsalltag fördern.

  • Bewegung und Entspannung: Angebote, die einerseits den Körper stärken und andererseits den Geist entspannen, sind sehr beliebt. Das kann ein Yoga- oder Meditationskurs sein, aber auch Tai-Chi, Pilates oder Reiki.
  • Klassische Teamsportarten: Fußball, Volleyball oder Basketball fördern den Teamgeist und können bei schönem Wetter draußen gespielt werden.
  • Ausdauersport und Fitness: In Laufgruppen, beim Zumba oder Schwimmen können sich Mitarbeitende so richtig auspowern. Als Arbeitgeber haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden Firmenfahrräder für den Arbeitsweg bereitzustellen.
  • E-Sport: Im Rahmen von E-Sport-Turnieren oder Gaming-Abenden können Sie die digitalen Interessen Ihrer Mitarbeitenden aufgreifen. Dafür sind leistungsfähige Hardware (wie PCs oder Konsolen, z. B. PlayStation), eine schnelle Internetverbindung sowie geeignete Software und Spiele essenziell. Durch den Einsatz von VR-Brillen lassen sich E-Sport-Angebote im Unternehmen erweitern und zusätzlich Bewegung sowie Teamgeist fördern.

Eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen spielt im Büro Videospiele.

Neben klassischen Sportarten wie Yoga und Fußball gewinnen E-Sport-Angebote im Betriebssport zunehmend an Bedeutung und sprechen besonders jüngere Mitarbeitende an.

Wie können Unternehmen Betriebssportangebote erfolgreich umsetzen?

Unternehmen können Betriebssportangebote erfolgreich gestalten, indem sie diese sorgfältig planen und organisieren, Anreize schaffen, in Gesundheitsstrategien einbinden und regelmäßig überprüfen und anpassen.

Welche Sportarten interessieren die Mitarbeitenden? Eine Umfrage kann helfen, Wünsche und Bedürfnisse zu identifizieren. Wichtig ist, sowohl Anfängerinnen und Anfänger als auch Fortgeschrittene einzubeziehen.
Die Eckdaten des Betriebssportangebots und der finanzielle Rahmen sollten gemeinsam mit der Unternehmensleitung frühzeitig festgelegt werden. Werden die Kosten durch die Mitarbeitenden allein getragen oder soll es Anreize oder Zuzahlungen durch den Betrieb geben? Sie sollten zudem klären, wo und wann der Betriebssport stattfindet. Eigene Räume, Kooperationen mit Fitnessstudios oder öffentliche Sportanlagen sind mögliche Optionen. Am besten beauftragen Sie einen Verantwortlichen, der die Aktivitäten koordiniert und die Teilnehmenden übers Intranet oder über soziale Netzwerke auf dem neuesten Stand hält.
Damit das Angebot gut angenommen wird, können Arbeitgeber Anreize setzen, etwa durch finanzielle Zuschüsse oder vergünstigte Mitgliedschaften. Führungskräfte sollten als Vorbilder agieren und selbst aktiv mitmachen, um die Motivation im Team zu steigern.
Betriebssport sollte idealerweise in ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement eingebunden werden. Die Barmer unterstützt Sie mit Gesundheitsangeboten vor Ort und Maßnahmen im Bereich der Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. So sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden und setzen die Grundlage für eine erfolgreiche und langfristige Umsetzung von Betriebssport. Ergänzende Maßnahmen wie Gesundheitstage, Ernährungsberatung oder ergonomische Arbeitsplatzgestaltung verstärken die positiven Effekte.
Erfolge gehören gefeiert! Jeder Bericht, jedes Sportfoto und jede Erwähnung von Teilnehmenden im Intranet ist Motivation zum Weitermachen und Einsteigen. 
Um den Nutzen des jeweiligen Angebots zu bewerten, sollten Sie regelmäßig Feedback einholen und Kennzahlen wie die Teilnahmequote oder Veränderungen im Krankheitsstand auswerten. Anonyme Umfragen oder Gespräche helfen, das Angebot zu optimieren und langfristig attraktiv zu gestalten.

Welche rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte sind zu beachten?

Ist Betriebssport Arbeitszeit?

Zwar können sportliche Aktivitäten grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden, aber wenn es nicht anders vom Unternehmen festgelegt wurde, muss die versäumte Arbeitszeit später von den Mitarbeitenden nachgeholt werden. Betriebssport ist daher weder Arbeitszeit noch Bestandteil dieser.

Betriebssport ist grundsätzlich freiwillig – sowohl für Arbeitgeber als auch für die Mitarbeitenden. Arbeitgeber sind daher nicht verpflichtet, ein entsprechendes Angebot bereitzustellen und Arbeitnehmende entscheiden selbst über ihre Teilnahme.

Sind Beschäftigte beim Betriebssport versichert?

Grundsätzlich stehen Beschäftigte beim Ausüben eines Betriebssports unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung fünf Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Fünf Kriterien zur Anerkennung als Betriebssport

  • Kein Leistungssport: Die Sportübungen müssen die körperlichen, geistigen oder nervlichen Belastungen, die durch die Betriebstätigkeit entstehen können, entlasten. Wettkämpfe gehören daher nicht dazu. Auch Firmenturniere fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
  • Durchführung: Der Sport muss regelmäßig und mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Beschäftigten müssen regelmäßig teilnehmen. Nur gelegentliche Sportangebote zählen demnach nicht dazu.
  • Teilnehmende: Die Teilnahme muss im Wesentlichen auf die Beschäftigten des Betriebes beschränkt sein. Es ist aber möglich, dass sich mehrere Unternehmen hierfür zusammenschließen, z. B. falls es nicht genug Interessierte in einem Unternehmen gibt.
  • Übungszeit und -dauer: Der Sport muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit im Betrieb stehen. Er sollte daher in der Regel vor oder nach der Arbeit oder in Arbeitspausen stattfinden.
  • Unternehmensbezogene Organisation: Das Unternehmen sollte den Sport finanzieren und auf die Übungszeiten, den Ort und ggf. notwendige Aufsichtspersonen Einfluss nehmen.

Sind diese Kriterien erfüllt, ist die zuständige Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall leistungspflichtig. Die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Krankenhausaufenthalt und andere Maßnahmen werden also von der Unfallversicherung übernommen. Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit (über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus) zahlt die Berufsgenossenschaft ein Übergangsgeld. Auch der Weg von und zum Betriebssport ist wie der tägliche Arbeitsweg geschützt.

Wird die Verletzung nicht als Arbeitsunfall anerkannt, tritt die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung mit Leistungen ein.

Gibt es beim Betriebssport steuerliche Besonderheiten?

Wenn Sie die Kosten der Betriebssportangebote für Ihre Mitarbeitenden ganz oder teilweise übernehmen, werden diese Leistungen in der Regel als Arbeitslohn eingeordnet und stellen grundsätzlich einen geldwerten Vorteil für Ihre Mitarbeitenden dar. Es gibt jedoch Ausnahmen – gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, die monatliche 44-Euro-Freigrenze bei Sachbezügen zu nutzen.

Junge Menschen in der Kantine beim gemeinsamen Mittagsessen

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