Presse-Newsletter – Gesundheit im Blick

Rezeptgültigkeit: Auf die Farbe kommt es an

Lesedauer unter 2 Minuten

Wer das Behandlungszimmer seines Arztes verlässt, hat häufig ein Rezept in der Hand. Meistens ist es rosa, doch kann es durchaus auch in anderen Farben gehalten sein. Aber was genau hat es damit auf sich?

Jeden Tag landen Tausende Rezepte auf der Theke der Apotheken in Deutschland. Auf ihnen dokumentieren Ärzte, welche Arzneimittel sie ihren Patienten verordnet haben. Doch kann man sich eigentlich beliebig Zeit lassen dabei, sie einzulösen? „Nein“, sagt Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer. „Rezepte sind bis auf einen Fall nicht unbegrenzt gültig. Das hat einen guten Grund, denn Arzneimittel werden aufgrund des aktuellen Behandlungsbedarfs verschrieben. Der aber kann sich mit der Zeit ändern.“

Zeitfenster von vier Wochen

Patientinnen werden am ehesten ein rosafarbenes Rezept erhalten. Damit rechnen die Apotheken verordnungsfähige Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel ab, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wurden. Nachdem sie ausgestellt wurden, sind solche Rezepte vier Wochen gültig. Davon gibt es zwei Ausnahmen. Die eine sind Retinoide, Medikamente zur Behandlung von Akne und Schuppenflechte. Rezepte dafür sind nur ganze sechs Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Die andere Ausnahme ist ein sogenanntes Hilfsmittelrezept, zum Beispiel Kompressionsstrümpfe oder Bandagen. Dieses muss innerhalb von 28 Tagen in der Apotheke abgegeben werden.

Privat Krankenversicherten vorbehalten ist die blaue Variante des Rezeptes. Es gilt im Normalfall drei Monate. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die vor allem an der Art des Tarifes des Privatpatienten festgemacht werden. Im Basistarif gilt das Rezept nur vier Wochen, im Notlagentarif sind es nur sechs Tage.

Kein Zeitdruck bei Grün

Halten Patienten ein grünes Rezept in der Hand, hat ihnen ihr Arzt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beziehungsweise Präparate verordnet, die regulär nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Das können zum Beispiel Vitaminpräparate, pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel sein. Die grünen Rezepte sind unbegrenzt gültig. Nur wenn doch verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, reduziert sich die Gültigkeitsdauer auf drei Monate.

Bei Gelb ist Eile geboten

Auf dem gelben Rezept werden stark wirkende Substanzen verordnet, sogenannte Betäubungsmittel. Dazu gehören zum Beispiel Opioide zur Schmerztherapie. Diese Rezepte sind nur sieben Tage lang gültig, gerechnet nach dem Ausstellungstag. Bei einer weiteren Variante ist Eile geboten, weiß Heidi Günther. „Die weißen Rezepte, auch T-Rezepte genannt, dienen der Verordnung der Substanzen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid, die zur Behandlung einer besonders bösartigen Krebserkrankung, dem multiplen Myelom eingesetzt werden. Für sie gelten gleichfalls strenge Auflagen, da sie Embryonen schädigen können.“ Die Expertin rät, diese Rezepte so schnell wie möglich in die Apotheke zu bringen, da sie nur sechs Tage gültig sind. Die kürzeste Laufzeit aller Rezepte haben die für aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten. Sie gelten nur drei Werktage und sollen die Zeit bis zur Weiterbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt überbrücken.