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Sozialversicherung

Statusfeststellungsverfahren: selbstständig oder nicht?

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

In der heutigen Arbeitswelt sind flexible Arbeitsverhältnisse weit verbreitet, aber sie bringen auch rechtliche Fragen mit sich. Beispielsweise, ob eine vereinbarte Tätigkeit als selbstständig oder abhängig einzustufen ist. Dann kann ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren die Antwort liefern. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen sollten.

Wann wird ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt?

Ein Statusfeststellungsverfahren wird in der Regel dann durchgeführt, wenn es Unsicherheiten darüber gibt, ob eine Person in Ihrem Unternehmen selbstständig oder abhängig beschäftigt ist. Dies kann bei freiberuflichen Mitarbeitenden oder Freelancern der Fall sein. Auch wenn Familienangehörige in einem Unternehmen arbeiten, muss geklärt werden, ob es sich um ein Angestelltenverhältnis oder um familiäre Mitarbeit handelt.

Je nach Personenkreis wird zwischen zwei verschiedenen Formen des Statusfeststellungsverfahrens unterschieden:

  • Ein obligatorisches Verfahren wird durchgeführt, wenn Arbeitgeber im Unternehmen Angehörige, Eheleute oder geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH beschäftigen.
  • Wenn kein obligatorisches Verfahren erforderlich ist, können Arbeitgeber oder Angestellte ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Zuständig für die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens, auch als „Anfrageverfahren zur Statusklärung“ bezeichnet, ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund.

Warum ist ein Statusfeststellungsverfahren wichtig?

Für Firmen ist das Verfahren wichtig, um frühzeitig Klarheit darüber zu haben, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder nicht. Denn: Abhängig Beschäftigte sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Unternehmen müssen diese entsprechend anmelden und Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Das Statusfeststellungsverfahren schützt Sie als Arbeitgeber also vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung und somit vor bösen Überraschungen. Kommt es beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die DRV zu einer abweichenden Statuseinschätzung, können Beitragsnachforderungen für Arbeitgeber fällig werden.

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Wer beantragt ein Statusfeststellungsverfahren?

Ein Statusfeststellungsverfahren kann von verschiedenen Seiten schriftlich beantragt werden, darunter Arbeitgeber, die beschäftigte Person, die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung Bund. Meistens sind es die Arbeitgeber, die den Status ihrer Angestellten klären wollen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. In einigen Fällen wird es auch automatisch eingeleitet, etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger.

Übrigens: Eine vorherige Abstimmung oder Einigung über die Beantragung des Verfahrens zwischen den einzelnen Parteien muss nicht erfolgen. Es genügt, wenn eine Partei den Antrag stellt.

Was hat sich zum 1. April 2022 geändert?

Zum 1. April 2022 wurde das Statusfeststellungsverfahren überarbeitet und dabei sind einige Änderungen in Kraft getreten. An den Kriterien zur Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit hat sich allerdings nichts geändert. Die auf Probe eingeführten Neuerungen sollen vielmehr das Verfahren beschleunigen und die Deutsche Rentenversicherung Bund entlasten. Die Probephase ist bis zum Juni 2027 befristet. Danach wird sich zeigen, ob sich die Änderungen bewährt haben.

Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Es kann nun bereits vor Beginn einer Tätigkeit eine Anfrage zur Statusfeststellung bei der DRV Bund gestellt werden, sofern bereits ein entsprechender Vertrag vorliegt. Diese sogenannte Prognoseentscheidung ist in vollem Umfang rechtsgültig. Kommt es während der Zusammenarbeit zu Änderungen im Arbeitsverhältnis, muss die DRV Bund darüber informiert werden.
Bei gleichartigen Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnissen kann die DRV Bund neuerdings eine Grundsatzentscheidung anstatt einer Einzelfallentscheidung treffen. Diese Gruppenfeststellung kann nur vom Arbeitgeber beantragt werden.
Wenn Subunternehmen in ein Arbeitsverhältnis involviert sind, muss die Frage geklärt werden, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt und wer rechtlich als Arbeitgeber infrage kommt.
Wenn eine der Parteien nicht mit der Entscheidung der DRV Bund einverstanden ist, kann sie schriftlich Widerspruch einlegen und eine mündliche Anhörung beantragen.

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Wie lange dauert ein Statusfeststellungsverfahren? 

Die Dauer eines Statusfeststellungsverfahrens kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden. In der Regel sollte jedoch innerhalb von einigen Wochen eine Entscheidung getroffen werden. Während des Verfahrens können Sie in der Regel Ihre Arbeitnehmenden beschäftigen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Was passiert nach einem positiven Statusfeststellungsbescheid?

Wenn das Verfahren ergibt, dass ein Arbeitsverhältnis als abhängig beschäftigt einzustufen ist, besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. In diesem Fall müssen Sie Ihre Arbeitskraft anmelden und die entsprechenden Beiträge abführen.

Was sind die Konsequenzen eines negativen Statusfeststellungsbescheids?

Wenn Ihre Mitarbeitenden als hauptberuflich Selbstständige eingestuft werden, haben Sie keine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Personen tragen in der Regel eigene Verantwortung für die Abführung der Beiträge.

Tipps für Arbeitgeber im Umgang mit Statusfeststellungsverfahren

•    Halten Sie alle Arbeitsverhältnisse und Vereinbarungen schriftlich fest.
•    Holen Sie rechtlichen Rat ein, um mögliche Unsicherheiten zu klären.
•    Beteiligen Sie Ihre Mitarbeitenden aktiv am Prozess und informieren Sie sie über den Verlauf.
•    Beachten Sie alle Fristen und Anforderungen im Statusfeststellungsverfahren.

Literatur