Die Wehrpflicht ist seit dem 1.7.2011 durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 vom 28.4.2011 (BGBl. I S. 678) ausgesetzt. Stattdessen besteht seither die Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes. Der verpflichtende Wehrdienst gilt nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Mit der Aussetzung der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst sind auch die Strukturen für eine Wehrerfassung, Musterung und Einberufung zum Grundwehrdienst (insbesondere die Kreiswehrersatzämter) weggefallen, obwohl die auf Artikel 12a des Grundgesetzes (GG) und dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) beruhende Wehrpflicht für deutsche Männer als potenzielle Verpflichtung weiterbesteht.
Durch die Gesetzesänderungen soll der bisherige Freiwillige Wehrdienst durch ein moderneres Wehrdienstmodell ersetzt werden. In diesem Modell werden Wehrdienstleistende als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) bezeichnet, mit deutlich verbesserten Besoldungs- und Versorgungsleistungen. Die Dienstzeit kann flexibel von sechs Monaten bis zu 25 Jahren (bei entsprechender Eignung) gewählt werden.
Zum 1.1.2026 ist eine verpflichtende Musterung für alle Männer ab Geburtsjahrgang 2008 in Kraft getreten. Dazu gehören das Ausfüllen eines Fragebogens sowie die Musterung durch medizinisches Personal der Bundeswehr. Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung freigestellt.
Bereits abgeleistete Freiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz von jeweils mindestens sechs Monaten werden voraussichtlich berücksichtigt und schließen nach derzeitigem Stand auch zukünftig eine Verpflichtung zum Grundwehrdienst aus.
Arbeits-/Sozialversicherungsrechtliche Bedeutung
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) enthält wesentliche Neuregelungen und Klarstellungen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Wehrdienst in Deutschland. Die wichtigsten Fakten sind im Folgenden dargestellt.
Status und Vergütung
- Der bisherige Freiwillige Wehrdienst (FWD) wird durch den Status „Soldat auf Zeit“ ersetzt. Wehrdienstleistende erhalten volle Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), also ein erhöhtes Gehalt entsprechend Zeitsoldaten
- Nettovergütung beträgt künftig ca. 2.000 Euro pro Monat – inklusive regulärer Sozialabgaben und steuerpflichtiger Bezüge
- Die Vergütung steigt mit Dienstgrad und Länge der Verpflichtung; mögliche Beförderungen bei längerer Dienstzeit (z.B. bis Unteroffizier).
Sozialversicherungsrecht
- Wehrdienstleistende sind voll sozialversicherungspflichtig:
- Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden abgeführt
- Wehrdienstzeit zählt als Rentenanwartschaft
- Unterkunft und Verpflegung werden als geldwerte Vorteile bewertet, teilweise steuerbegünstigt behandelt
Arbeitsrechtlicher Schutz und Pflichten
- Es gelten Änderungen im Arbeitsplatzschutzgesetz: Die Arbeitsstelle bleibt während der Wehrdienstzeit geschützt, eine Kündigung wegen Wehrdienst ist unzulässig
- Es besteht Anbindung an das Arbeitssicherstellungsgesetz: Daten der Wehrpflichtigen können im Verteidigungsfall an die Bundesagentur für Arbeit zur Sicherstellung der Arbeitskraftübermittlung weitergegeben werden
- Nach Musterung und Erfassung sind jährliche Bereitschaftserklärungen zur Wehrdienstbereitschaft abzugeben (für nach 2007 Geborene verpflichtend)
- Das Gesetz regelt Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen Dokumentations- und Erklärungsfristen
Weitere Rechte
- Kriegsdienstverweigerer erhalten einen rechtlichen Anspruch auf Zivildienst als Ersatzdienst, sobald eine Einberufung zum Grundwehrdienst erfolgt
- Wehrdienstleistende erhalten besondere Leistungen zur Berufsförderung und zur Fahrerlaubnis (Klasse B) sowie Versorgung nach Soldatengesetz
Übersicht
| Bereich | WDModG-Regelung |
|---|---|
| Status | Soldat auf Zeit, vollständige Besoldung |
| Vergütung | Ca. 2.000 Euro netto monatlich |
| Sozialversicherung | Pflicht zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung |
| Arbeitsplatzschutz | Kündigungsschutz, Rückkehrrecht |
| Datenübermittlung | Erfassung und Weitergabe an Bundesagentur für Arbeit im Verteidigungsfall |
| Kriegsdienstverweigerung | Anspruch auf Zivildienst |
| Bußgeldregeln | bei Nichterfüllung von Meldepflichten |
| Berufsförderung/Fahrerlaubnis | Zuschüsse und rechtliche Ansprüche |
Das WDModG führt damit eine umfassende Modernisierung und juristische Klarstellung von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen rund um den (neuen) Wehrdienst für Deutschland ein.