Eine junge Frau mit gelben Handschuhen putzt eine Badspiegel
Minijobs

Minijobs im Privathaushalt: Vorteile und Voraussetzungen

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Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Kann man als Privatperson einen Minijobber einstellen?

Ja: Sie brauchen Unterstützung im Haushalt und möchten eine Haushaltshilfe beschäftigen? Dann melden Sie diese bei der Minijob-Zentrale an. Das bringt viele Vorteile mit sich. Die Anmeldung eines Minijobs für eine Haushaltshilfe ist schnell und einfach, zudem sparen Sie Steuern und haben günstige Abgaben.

Gewerblicher oder privater Minijob: Was ist der Unterschied?

Ein Minijobber kann sowohl im gewerblichen Bereich als auch in einem privaten Haushalt arbeiten. Hier sind ebenfalls Beschäftigungsmodelle auf Minijob-Basis oder kurzfristige Arbeitsverhältnisse möglich. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben sowie bei der Meldung bei der Minijob-Zentrale. Zu den Minijobs in Privathaushalten zählen nur haushaltsnahe Tätigkeiten. Sind die Arbeiten nicht haushaltsnah, gelten die Regelungen wie für gewerbliche Minijobs oder kurzfristige Minijobs.

Welche Tätigkeiten fallen unter Minijobs in Privathaushalten?

Zu haushaltsnahen Arbeiten zählen beispielsweise Kochen, Putzen, Einkaufen und Gartenarbeit. Die Betreuung von Kindern, Kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen sowie Tieren gehört ebenfalls dazu. Eine Haushaltshilfe kann dabei unterstützen. Voraussetzung ist, dass sowohl Aushilfe als auch Auftraggeber Privatpersonen sind.

Gut zu wissen:

Ehepartner oder Kinder einer Familie können nicht auf Minijob-Basis im Privathaushalt angestellt werden. Bei anderen Familienangehörigen oder nahen Verwandten muss im Einzelfall geprüft werden, ob sie als Haushalthilfe nach der Minijob-Regelung arbeiten können.

Welche Vorteile bringt die Anmeldung einer Haushaltshilfe?

Wenn Sie Ihre Aushilfskraft anmelden, können Sie von einigen Vorteilen profitieren:

  • Einfache Anmeldung und Beitragszahlung
    Sie melden Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale einfach mit einem Haushaltsscheck an. Die Minijob-Zentrale übernimmt alles Weitere für Sie.
  • Günstige Abgaben
    Sie zahlen für einen Minijob im Privathaushalt niedrigere Abgaben als im gewerblichen Bereich. Für kurzfristige Minijobs sind diese sogar noch geringer.
  • Steuervorteil
    Haben Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet, können Sie jährlich 20 Prozent der entstandenen Kosten - höchstens 510 Euro - von der Steuer absetzen.
  • Bei Unfällen versichert
    Haushaltsunfälle sind schnell passiert. Wenn Sie Ihren Minijob anmelden, sind Sie automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. So müssen Sie im Falle eines Unfalls Ihrer Haushaltshilfe nicht für die Kosten des Unfallversicherungsträgers aufkommen.

Was ist ein Haushaltsscheck?

Das Formular zur Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe wird Haushaltsscheck genannt. Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ganz einfach: Sie können das Haushaltsscheck-Formular auf der Website der Minijob-Zentrale herunterladen und ausdrucken oder gleich online ausfüllen und versenden.

Neben Angaben zu Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer sind der Beschäftigungsbeginn und das monatlich vereinbarte Entgelt einzutragen. Damit die Abgaben von der Minijob-Zentrale abgebucht werden können, ist dem Haushaltsscheck noch ein SEPA-Lastschriftmandat beigefügt. Sobald der Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale vorliegt, wird gleichzeitig der zuständige Unfall­versicherungs­träger informiert.

Was kostet ein Minijob im Privathaushalt?

Niedrige Beiträge bei Minijobs

Bei Minijobs in Privathaushalten sind die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung niedriger als bei gewerblichen Minijobs. Das heißt, es werden je fünf Prozent fällig. Private Arbeitgeber müssen demnach mit 45 Euro für einen Minijob rechnen.

Zusätzlich sind noch Umlagen als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Krankheit und Elternzeit Ihrer Aushilfskraft zu zahlen (U1: 1,1 Prozent, U2: 0,24 Prozent) sowie Unfallversicherungsbeiträge in Höhe von 1,6 Prozent. Abgaben für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entfallen.

Wie Sie den Minijob versteuern wollen, können Sie selbst entscheiden: pauschal mit zwei Prozent oder individuell. Dabei sollten Sie die Gesamtsituation Ihres Minijobbers berücksichtigen, damit dieser später keine Nachteile hat.

Tipp:

Von den Betreuungskosten für Ihren Nachwuchs können Sie 2/3 (höchstens 4.000 Euro pro Kind) bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe absetzen.

Kaum Abgaben bei kurzfristigen Minijobs

Wenn Sie eine Haushaltshilfe nur temporär einstellen, fallen bis auf die Unfallversicherungsbeiträge (1,6 Prozent) nur Umlagen zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen bei Krankheit (1,1 Prozent) oder Schwangerschaft/Mutterschaft (0,24 Prozent) für Sie an.

Bei der Versteuerung eines kurzfristigen Minijobs haben Sie die Wahl zwischen zwei Arten: individuell nach der Steuerklasse Ihres Minijobbers oder mit einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Lesen Sie mehr auf unserer Seite zum Thema Besteuerung von Minijobs.

Wie werden die Beiträge für eine Haushaltshilfe bezahlt?

Wenn Sie Ihre Aushilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Die Beiträge berechnet die Minijob-Zentrale auf Grundlage des monatlichen Verdienstes und zieht sie halbjährlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ein.

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