Alles, was Sie als
Ausbildungsbetrieb
wissen sollten

Beschäftigung von Auszubildenden

Die Ausbildung von jungen Menschen in der eigenen Firma bringt einige Vorteile mit sich, zum Beispiel dem Vorbeugen des Fachkräftemangels. Nach der Ausbildungszeit können Sie den Nachwuchs übernehmen. Allerdings müssen Sie als ausbildender Betrieb besondere Vorschriften einhalten, die über die Regelungen für Arbeitnehmer hinausgehen.

Das Wichtigste rund um das Ausbildungsverhältnis

Einstellung eines Azubis: So gelingt der Start für beide Seiten

Die Entscheidung, Auszubildende einzustellen, bindet ein Unternehmen für lange Zeit - mindestens für die Dauer der Ausbildung. Das Ausbildungsverhältnis sollte deshalb gut vorbereitet werden. Das beginnt bereits beim Ausbildungsvertrag. Worauf es bei der Einstellung von Auszubildenden ankommt, erfahren Sie hier.Bevor ein Azubi im Betrieb anfängt, gibt es noch einiges zu regeln. Wir helfen bei der Vertragsgestaltung und geben wichtige Hinweise. 

Sozialversicherung bei Auszubildenden: Beiträge und Pflichten

Unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung sind Auszubildende grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie Auszubildende in Ihrem Betrieb beschäftigen, müssen Sie beim Versicherungs- und Beitragsrecht einiges beachten. Die wichtigsten Fakten zur Sozialversicherung für Auszubildende haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Rechtliche Vorgaben und Besonderheiten: Das sollten ausbildende Betriebe wissen

Betriebe, die ausbilden, tragen eine hohe Verantwortung. Denn die Azubis müssen nach ihrer Ausbildung hochwertige berufliche Fertigkeiten aufweisen. Für Unternehmen heißt das: Es müssen zahlreiche Pflichten und rechtliche Vorgaben im Ausbildungsverhältnis eingehalten werden. Wir sagen Ihnen, welche das sind und welche Besonderheiten bei der Ausbildung sonst noch berücksichtigt werden müssen - von der Probezeit bis zum Zeugnis. 

Kündigung von Auszubildenen: Diese Voraussetzungen gelten

Das Gesetz sieht für Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz vor – allerdings gilt dieser erst, wenn die Probezeit vorbei ist. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung aber auch nach der Probezeit noch möglich. Erfahren Sie hier mehr.