Damit wir Ihre Beitragszahlungen verbuchen können, benötigen Sie ein Arbeitgeberkonto bei der Barmer. Wenn Sie Beschäftigte einstellen, Mitarbeitende ummelden oder Beitragsnachweise übermitteln, können Sie hierfür einfach den maschinellen Datenaustausch nutzen.
Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Erweiterung des Datenaustauschverfahrens zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern in Kraft getreten (§28a Abs. 3b SGB IV). Anforderungen und Änderungen von Firmendaten sollen demnach ausschließlich über das Datenaustauschverfahren erfolgen. Da aktuell noch nicht alle Lohnabrechnungssysteme die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Datenaustauschverfahren erfüllen, hat der GKV-Spitzenverband sowohl für Firmen als auch für Krankenkassen mehr Zeit für die Umsetzung eingeräumt.
Was gilt seit 1. Juli 2023?
Das ist bereits jetzt möglich: Die Barmer fordert die Angaben zur Einrichtung Ihres Arbeitgeberkontos innerhalb des elektronischen Datenaustauschverfahrens direkt von Ihnen an. Sie möchten uns vorab ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen? Dann nutzen Sie gerne unser SEPA-Lastschriftmandat für Arbeitgeber. Bei Fragen sind wir selbstverständlich für Sie da.