Wie rechnen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ab?
Vermögenswirksame Leistungen laufen über die Entgeltabrechnung. Der Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Betrag nicht an die Beschäftigten aus. Stattdessen überweist er ihn direkt an den Anbieter des VL-Vertrags. Die Lohnabrechnung benötigt dafür in der Regel die Vertragsdaten, den Anlagebetrag und die Bankverbindung beziehungsweise Referenz des Anbieters.
Sozialversicherung berücksichtigen
Arbeitgeberzuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen gehören zum Arbeitsentgelt und sind damit in voller Höhe beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Ergänzen Beschäftigte den VL-Betrag aus ihrem Nettoentgelt, kann auch dieser Arbeitnehmeranteil über die Entgeltabrechnung an den VL-Anbieter weitergeleitet werden. Er zählt jedoch nicht zusätzlich zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.
Steuerpflicht beachten
Vermögenswirksame Leistungen zählen steuerlich grundsätzlich zum Arbeitslohn. Arbeitgeber müssen sie daher in der Entgeltabrechnung entsprechend berücksichtigen. Anders die Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Welche Vorteile haben vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber?
Vermögenswirksame Leistungen sind ein einfach umzusetzender Benefit mit hohem Wiedererkennungswert. Viele Beschäftigte kennen vermögenswirksame Leistungen, erwarten sie jedoch nicht automatisch von jedem Arbeitgeber. Unternehmen positionieren sich so als verlässlicher und vorsorgeorientierter Arbeitgeber.
Vermögenswirksame Leistungen helfen Arbeitgebern,
- die Arbeitgeberattraktivität zu stärken,
- bestehende Mitarbeitende langfristig zu binden,
- das Benefit-Angebot sinnvoll zu ergänzen,
- finanzielle Vorsorge sichtbar zu unterstützen,
- und auch kleinere Zusatzleistungen wirkungsvoll zu kommunizieren.
Gerade im Recruiting und Onboarding lassen sich vermögenswirksame Leistungen gut einsetzen: Der Arbeitgeber unterstützt den Vermögensaufbau, die Beschäftigten wählen den passenden Vertrag und die Lohnabrechnung wickelt alles ab.
Checkliste für Arbeitgeber: Vermögenswirksame Leistungen einführen
Wer vermögenswirksame Leistungen neu anbieten möchte, sollte den Prozess möglichst einfach halten. Entscheidend ist, dass Personalabteilung, Lohnabrechnung und Beschäftigte wissen, welche Regelung gilt und welche Informationen sie benötigen.
Eine kurze Checkliste hilft bei der Einführung:
- Anspruch und Höhe prüfen: klären, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden müssen oder freiwillig angeboten werden
- Abwicklung festlegen: Regeln, wie die Entgeltabrechnung vermögenswirksame Leistungen verarbeitet und an den Anbieter überweist
- Vertragsdaten einholen: Anbieter, Kontodaten, Verwendungszweck und Sparbetrag der Beschäftigten erfassen
- Mitarbeitende informieren: Anspruch, Ablauf und Ansprechpartner klar kommunizieren
- Änderungen dokumentieren: Anbieterwechsel, neue Beträge oder Vertragsende zuverlässig erfassen
So werden vermögenswirksame Leistungen zu einem Benefit, der für Arbeitgeber gut planbar ist und für Beschäftigte einen konkreten Mehrwert bietet.