Wie beantragen Sie als Arbeitgeber eine SVA-Bescheinigung?

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Wenn Ihr Arbeitnehmer oder Ihre Arbeitnehmerin bei der Barmer versichert ist, beantragen Sie die SVA-Bescheinigung ab 01.01.2026 elektronisch. Dies funktioniert entweder über ein geeignetes Lohnabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Die entsprechende Entsendebescheinigung erhalten Sie dann innerhalb von drei Arbeitstagen digital übermittelt. Händigen Sie die Bescheinigung Ihren Mitarbeitenden entweder per E-Mail oder ausgedruckt aus.

Nutzen Sie auch unsere Länderübersicht, um sich einen Überblick über die einzelnen Zuständigkeiten zu machen.

Denken Sie daran: Wenn Sie Beschäftigte aus Deutschland ins Ausland entsenden wollen, sollten Sie als Arbeitgeber die SVA-Bescheinigung rechtzeitig beantragen. Dies gilt auch für kurze und kurzfristige Entsendungen.

Zum SV-Meldeportal

 

Sie benötigen eine A1-Bescheinigung für Entsendungen ins Ausland? Hier erfahren Sie, wie Sie diese erhalten.

Den Antrag auf Feststellung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung können Sie hier herunterladen.

Für nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig. Für Angehörige von Kammerberufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte etc.), die nicht gesetzlich krankenversichert sind, ist die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) verantwortlich.