Das sogenannte Deutschlandticket kann als (ggf. steuerfreies) Jobticket genutzt werden. Jobtickets sind Strecken- oder Zeitnetzkarten eines Sondertarifes, die Unternehmen z.B. bei einem Verkehrsunternehmen erwerben und die sie (teil-)entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeitenden für deren Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr weitergeben.
So bleibt das Jobticket für Arbeitgeber steuerfrei?
Die Unternehmensleistungen können ggf. im Rahmen des § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei bleiben. Die steuerlichen Regeln zum Jobticket sind unabhängig von der Deutschlandticket/Jobticket-Regelung unverändert. Gemäß § 3 Nr. 15 EStG sind Zuschüsse des Unternehmens oder den Mitarbeitenden vom Unternehmen eingeräumte Nutzungsmöglichkeiten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie allgemein für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei. Gehaltsumwandlungen sind allerdings für die Steuerfreiheit schädlich.
Der vom Unternehmen gezahlte Zuschuss mindert allerdings die beim Mitarbeitenden als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale. Er ist daher im Lohnkonto des jeweiligen Mitarbeitenden aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
Alternativ kann das Unternehmen trotz eigentlicher Steuerfreiheit den Zuschuss mit 25% pauschal besteuern. Macht das Unternehmen von diesem Wahlrecht Gebrauch, unterbleibt beim Mitarbeitenden eine Minderung der Entfernungspauschale.
Die Folgerungen gelten entsprechend, wenn das Unternehmen den Mitarbeitenden das Deutschlandticket als Sachbezug zur Verfügung stellt.
Beispiel
| Preis für ein 2026 zur Verfügung gestelltes Deutschlandticket | 63,00 Euro |
| Unternehmen-Nachlass Bund/Länder (kein Lohn) | 3,15 Euro |
| Differenz | 59,85 Euro |
| davon 96% (Abschlag 4% für Sachbezüge) | 57,46 Euro |
| abzüglich Eigenleistung des Mitarbeitenden | 0,00 Euro |
| steuerfreier geldwerter Vorteil monatlich | 57,46 Euro |