Arbeitsrecht

Aushänge und Aushangpflichten

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Redaktion:

Internetredaktion Barmer

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MBO-Verlag

Ein Betrieb ist verpflichtet, bestimmte Gesetze und Vorschriften an geeigneter Stelle auszuhängen oder elektronisch bereitzustellen, damit Beschäftigte ihre Rechte und Pflichten kennen.

Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist es zulässig, diese Informationen über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Intranet) bereitzustellen. Ein Aushang in Papierform bleibt zulässig, ist aber keine zwingende Voraussetzung mehr.

Wichtige Aushang- und Bereitstellungspflichten:

GesetzParagrafInhalt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)§ 12 Abs. 5 ArbGGAushang oder digitale Bereitstellung des Gesetzestextes und des § 61b ArbGG,
Hinweise auf Beschwerdestellen
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) in Auszügen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
z. B. Arbeitsstättenrichtlinie Abschnitt 6 ASR A1.3 Aushang bzw. Bereitstellung von Notfall- und Rettungsplänen, Verhaltenshinweisen, Notrufnummern, ASR A1.3 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 16 Absatz 1Bereitstellung des Gesetzestextes einschließlich betriebsspezifischer Arbeitszeitregelungen; digitale Bereitstellung nach BEG IV zulässig
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)§ 77 Absatz 2Auslegen der für den Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Auszügen
DGUV Vorschrift 1§ 24 Abs. 5Aushang bzw. Bereitstellung von Informationen zu Erster Hilfe und Notfallrufnummern
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)§ 47, § 48Nach Novelle zum 1.1.2025: digitale Bereitstellung über betriebsübliche Informations- und Kommunikationstechnik zulässig (§ 47 n. F. JArbSchG 2025)
Ladenschlussgesetz (LadSchlG) und Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV) soweit im Betrieb relevant
Mutterschutzgesetz (MuSchG)§ 26In Betrieben mit regelmäßig mehr als drei beschäftigten Frauen: Aushang oder digitale Bereitstellung einer Kopie des Gesetzes
Tarifvertragsgesetz (TVG)§ 8Auslegen der für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge

Darüber hinaus wird der Aushang (auch digital möglich) folgender Gesetze (soweit sinnvoll) empfohlen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Sozialgesetzbuch VII und IX
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Versorgung (ArbMedVV)
  • sowie verschiedene technische Regeln

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