Arbeitsrecht

Aushänge und Aushangpflichten

Lesedauer

unter 1 Minute

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • MBO-Verlag

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Reihe von Gesetzen an geeigneter Stelle auszuhängen und auf diese Weise bekannt zu machen. Darüber hinaus gibt es auch noch einige tarifliche und betriebsverfassungsrechtliche Aushangpflichten.

Übersicht über die wichtigsten Aushangpflichten

GesetzParagrafInhalt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz§ 12 Abs. 5 ArbGGAushang des Gesetzestextes und des § 61b ArbGG, Informationen über zuständige Beschwerdestellen
Arbeitsschutzgesetzu. a. Arbeitsstättenrichtlinie Abschnitt 6 ASR A1.3 Aushang über Verhalten in Notfällen, eines Flucht- und Rettungsplans, Notfallnummern etc.
Arbeitszeitgesetz (Pflicht eingeschränkt durch BEG IV, "übliche Informations- und Kommunikationstechnik")§ 16 Absatz 1Aushang des Gesetzestextes (einschließlich der für den Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bzgl. Arbeitszeit)
Betriebsverfassungsgesetz§ 77 Absatz 2Auslegen der für den Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen
DGUV Vorschrift 1§ 24 Abs. 5Aushang zu Erster Hilfe, Notfallrufnummern usw.
Jugendarbeitsschutzgesetz (Pflicht eingeschränkt durch BEG IV, "übliche Informations- und Kommunikationstechnik") § 47, § 48Aushang des Gesetzestextes und der Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde in Betrieben mit mindestens einem Jugendlichen (§ 47), Aushang über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen in Betrieben mit mindestens drei Jugendlichen (§ 48)
Mutterschutzgesetz§ 26Aushang des Gesetzestextes in Betrieben mit mehr als drei beschäftigte Frauen
Tarifvertragsgesetz§ 8Auslegen der für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge

Qualitätssicherung