Arbeitsrecht

Arbeitsstättenverordnung: Sicherheit am Arbeitsplatz

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Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

MBO-Verlag

Was ist die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zählt – gemeinsam mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie hat das Ziel, Beschäftigte vor Gesundheitsbelastungen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen.

Was ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt?

Die Verordnung regelt insbesondere:

  • Maßnahmen zur ergonomischen und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, z. B. Vorgaben zu Lärmvermeidung, Luftqualität, Raumtemperatur, Tageslicht sowie Mindestmaßen für Verkehrswege.
  • Die Bereitstellung und Ausstattung einwandfreier sozialer Einrichtungen, etwa Pausen-, Umkleide- und Sanitärräume.

Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die jeweils aktuelle Fassung stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) kostenlos auf ihrer Website zum Download zur Verfügung. 2025 wurden sie bezüglich "Maßnahmen gegen Brände", Barrierefreiheit und Digitalisierung von Aushangpflichten überarbeitet.

Mit Inkrafttreten des Cannabiskonsumgesetzes (KCanG) zum 1.4.2024 wurde auch die Arbeitsstättenverordnung in § 5 Abs. 1 ArbStättV im Hinblick auf den Nichtraucherschutz angepasst. Der Schutz vor Passivrauchen schließt nun explizit den Umgang mit Cannabis ein.

Praxistipps

Das ArbSchG, die ArbStättV und die einschlägigen ASR müssen ausgehängt oder elektronisch zugänglich gemacht werden (Aushangpflicht).

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