Arbeitsrecht

Arbeitsstättenverordnung: Sicherheit am Arbeitsplatz

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Was ist die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine der zentralen Vorschriften, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schützen sollen. Sie dient der Prävention vor Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Was ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt?

Viele Regelungen betreffen Maßnahmen zur humanen Gestaltung von Arbeitsplätzen, z. B. zur Lärmverhinderung oder zu ordnungsgemäßen Luft-, Temperatur- und Raumverhältnissen oder auch die Versorgung mit ausreichend Tageslicht. Eine wesentliche Regelung betrifft auch die Bereitstellung einwandfreier sozialer Einrichtungen, wie z. B. der Regeln zu Erholungs- und Sanitärräumen.

Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) in aktueller Form zum Download zur Verfügung gestellt werden. Sie ermöglichen, die Theorie in die Praxis umzusetzen.

Symbol eines Buchs mit einer Leuchte und dem Wort Praxistipp

Sowohl das ArbSchG, die ArbStättV als auch die einschlägigen ASR unterliegen der Aushangpflicht.

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