Was ist eine Abmahnung?
Der Begriff der Abmahnung ist im Gesetz nicht definiert. Allgemein versteht man darunter die Missbilligung eines Fehlverhaltens,verbunden mit der Androhung arbeitsrechtlichen Maßnahmenbis hin zur Kündigung für den Fall, dass die beschäftigte Person ihr Verhalten nicht ändert, verbunden ist.
Wozu gibt es eine Abmahnung?
Eine Abmahnung dient in der Regel der Vorbereitung einer Kündigung. Erforderlich ist sie nur, wenn die beschäftigte Person Kündigungsschutz genießt. Ausnahmen gelten bei:
- Gravierenden Vertrauensverstößen (z. B. Diebstahl), sofern eine Vertrauenswiederherstellung ausgeschlossen ist
- Schwerwiegenden Leistungsstörungen (z. B. im Dienstleistungssektor), wenn die beschäftigte Person bereits signalisiert hat, ihr Verhalten nicht ändern zu wollen, oder die Pflichtverletzung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Nach wie vielen Abmahnung ist eine Kündigung möglich?
Es gibt keine feste Regelung, wie viele Abmahnungen ausgesprochen werden müssen. Insbesondere gibt es keine Regel, der zufolge in jedem Fall drei Abmahnungen ausgesprochen werden müssen.
Vielmehr gilt der Grundsatz: Je schwerer die Pflichtverletzung, desto weniger Abmahnungen sind erforderlich (vgl. umfassende Rechtsprechung). Zu beachten ist auch, dass eine Vielzahl von Abmahnungen zur Unglaubwürdigkeit des Unternehmens führen kann.
In welcher Form wird abgemahnt?
Eine besondere Form für die Abmahnung ist nicht vorgesehen. Aus Beweisgründen ist empfiehlt sich aber die Schriftform, sofern sie nicht ohnehin tarifvertraglich vorgeschrieben ist.
Als inhaltliche Mindestanforderungen für eine Abmahnung, die auch gerichtlich Bestand haben können soll, gelten:
- Genaue Schilderung des Sachverhalts
- Eindeutige Wertung des Verhaltens als Vertragsverletzung
- Aufzählung der verletzten Pflichten
- Aufforderung zu künftigem vertragsgemäßem Verhalten
- Unmissverständliche Androhung bestandsbedrohender Konsequenzen
Wichtig: Pauschale Vorwürfe machen die Abmahnung unwirksam. Die bloße Androhung „arbeitsrechtlicher Konsequenzen" reicht nicht aus – es muss klar werden, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.
Wie wird eine Abmahnung begründet?
Die Abmahnung sollte zeitnah zum Fehlverhalten ausgesprochen werden, auch wenn keine feste Frist existiert. Berechtigt zur Abmahnung ist jede vorgesetzte Person.
Mehrere Vorwürfe sollten nicht in einem Schreiben zusammengefasst werden. Erweist sich auch nur ein Vorwurf als unbegründet, ist die gesamte Abmahnung unwirksam.
Eine feste Löschfrist für Abmahnungen in der Personalakte gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht lehnt starre Fristen ab (Urteil vom 19.7.2012 – 2 AZR 782/11). Eine rechtmäßige Abmahnung darf auch dann aufbewahrt werden, wenn sie ihre Warnfunktion verloren hat und vor einer verhaltensbedingten Kündigung erneut abgemahnt werden müsste. Das Dokumentationsinteresse des Unternehmens überwiegt das Löschungsinteresse der beschäftigten Person.
Abmahnung: Was können Arbeitnehmer tun?
Gegen eine Abmahnung stehen folgende Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung:
- Gegendarstellung zur Personalakte
- Entfernung aus der Personalakte begehren
- Widerruf unzutreffender Äußerungen verlangt
Weigert sich das Unternehmen, kann die beschäftigte Person ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.