Sektorenverbindende Versorgung weiterentwickeln
Die medizinische Versorgung muss digital vernetzt, kooperativ und interprofessionell organisiert werden. Dazu gehören eine sektorenübergreifende Planung der Versorgung und der Abbau von Doppelstrukturen. Der Gesetzgeber muss integrierten Versorgungsformen endlich zum Durchbruch verhelfen. Es braucht dafür den gemeinsamen politischen Willen von Bund und Ländern. Teampraxen und Versorgungsverbünden gehört die Zukunft. Wo nicht alle notwendigen Akteure vor Ort sind, können digitale Lösungen unterstützen.
Barmer-Positionen
Zentral für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung ist die Vermeidung nicht notwendiger stationärer Behandlungen. Dadurch werden personelle Ressourcen geschont und können an anderen Stellen effektiver und effizienter eingesetzt werden. Deutschland gehört bei der Ambulantisierung international betrachtet zu den Schlusslichtern. Der Leistenbruch wird beispielsweise in Deutschland zu über 90 Prozent stationär operiert, in anderen Ländern zu 90 Prozent ambulant. Der Versorgungskompass des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung belegt, dass das Ambulantisierungspotential auch in Sachsen-Anhalt beachtlich ist. Demnach lag es im vierten Quartal 2022 bei rund 23 Prozent. Bei Frauen im Alter von 40 bis 59 Jahren hätten sogar 34 Prozent der stationär erfolgten Eingriffe, also jede dritte OP, ambulant stattfinden können. Dieses Potenzial gilt es zu realisieren.
Die Bedarfsplanung muss die Entwicklung der Ambulantisierung mitgehen. Für die patienten- und qualitätsorientierte Versorgung ist eine gemeinsame Planung des ambulanten und des stationären Versorgungsbereichs notwendig. Nur so kann das Angebot medizinischer Leistungen in Einklang mit der Nachfrage gebracht und das Nebeneinander nicht abgestimmter Versorgungsangebote und -strukturen beendet werden. Die Planung muss dabei auf einer verlässlichen Datenbasis und den bundesrechtlichen Vorgaben beruhen und die Verschiebung von stationären zu ambulanten Angeboten in allen relevanten Fachbereichen einbeziehen. Sie soll die aktuelle Versorgungssituation analysieren, regionale Besonderheiten und demografische Entwicklungen erfassen und regelmäßig angepasst werden. Alle relevanten Akteure, insbesondere Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen, Krankenhäuser und weitere Partner, sind in einem transparenten, kooperativen Prozess einzubinden, um eine bedarfsgerechte, sektorenübergreifende und an der Realität der Menschen orientierte Versorgung sicherzustellen.
Die bisherige Medizin ist historisch gewachsen stark arztzentriert. Heute benötigen wir ein neues Rollenverständnis. Die Versorgung wird zukünftig immer mehr eine Teamleistung sein. Es braucht deshalb eine neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Berufen. Die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf weitere Gesundheitsberufe sollte nach Ansicht der Barmer weiter gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege auf der Bundesebene gibt es bereits wichtige Grundlagen für eine stärkere pflegerische Verantwortung. Nur durch interprofessionelles Arbeiten und das Koordinieren von Behandlungsprozessen kann die Versorgung zwischen Praxis, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder in regionalen Versorgungszentren vernetzt stattfinden. Deshalb sind die Berufsbilder der Physician Assistance, der Community Health Nurse und ähnliche Ansätze zu begrüßen. Es ist nicht immer der Arzt beziehungsweise die Ärztin nötig. Vor allem die Betreuung chronisch kranker Menschen kann auch durch qualifizierte, nicht-ärztliche Fachkräfte sichergestellt werden. Durch eine weitergehende Delegation ärztlicher Leistungen an andere Gesundheitsberufe könnten Ärztinnen und Ärzte einerseits entlastet und zugleich nicht-ärztliche Assistenzberufe aufgewertet werden. Das Land Sachsen-Anhalt sollte hier Möglichkeiten der Förderung bereitstellen.