Integrierte Notfallversorgung sicherstellen
Derzeit sind die Strukturen der Notfallversorgung in Deutschland stark fragmentiert und in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Dadurch kommt es zu uneinheitlichen Versorgungsstandards und Qualitätsunterschieden. Es ist daher notwendig, bundesweit einheitliche Regelungen und Standards für den Rettungsdienst zu etablieren und die medizinische Notfallrettung im Sozialgesetzbuch V zu verankern. Eine Notfallreform auf Bundesebene wurde bereits angestoßen und fördert diesen Gedanken. Auch auf Landesebene werden gesetzliche Änderungen derzeit diskutiert.
Barmer-Positionen
Die aktuelle Struktur der Leitstellen in Sachsen-Anhalt ist nicht optimal. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern, wie beispielsweise Sachsen oder Brandenburg, belegt: Es braucht eine Bündelung von Leitstellen, keine dezentrale Verteilung. Entscheidend ist das Netz der Rettungswachen und Rettungsmittel, um schnell vor Ort sein zu können. Die Planung der Notfallversorgung muss über die Grenzen der kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise und über Ländergrenzen hinweg erfolgen. Diese überregionale Planung geht mit einer reduzierten Anzahl von Leitstellen in Sachsen-Anhalt einher. Größere Leitstellen können effizienter agieren. Die kleinteilige Organisation auf Kreisebene ist nicht mehr zeitgemäß.
Die überregional agierenden Rettungsleitstellen sollten zu ILS mit einem einheitlichen, strukturierten Notrufabfragesystem weiterentwickelt werden. Durch eine zielgerichtete Ersteinschätzung können Anruferinnen und Anrufer in die entsprechende Versorgungsebene, zum Beispiel in die Vertragsarztpraxis, den aufsuchenden Notdienst der Vertragsärzte, in Notfallzentren an den Krankenhäusern oder den Rettungsdienst gelangen. INZ sollten verpflichtend an Kliniken mit anerkannter Notfallstufe eingerichtet und in Kooperation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und dem Krankenhaus betrieben werden. Auch die Implementierung der Telefonreanimation sollte in allen Leitstellen zum Standard gehören. Zudem sollte eine zeitgemäße Anpassung der technischen Mindestausstattung der Leitstellen erfolgen. Eine digitale Vernetzung mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und der Rufnummer 116 117 sollte der Standard sein.
Insbesondere in Notsituationen ist es entscheidend, dass Leitstellen und Krisenstäbe in Echtzeit Zugriff auf die medizinischen Kapazitäten der Kliniken haben. Diese Informationen können Leben retten und eine schnellere Versorgung ermöglichen – etwa indem unmittelbar ein geeignetes Krankenhaus angefahren wird, welches sich bereits auf die Patientin oder den Patienten vorbereiten kann. Durch die Übertragung der Daten des IVENA in Echtzeit können Ressourcen effizienter genutzt und unnötige Verlegungsfahrten vermieden werden. Die Barmer fordert daher eine umfassende Datenübermittlung von den Kliniken an die Leitstellen in Echtzeit.