Zu sehen ist ein Rettungssanitäter, der eine Jacke mit der Aufschrift Rettungsdienst trägt.
Positionen der Barmer zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Integrierte Notfallversorgung sicherstellen

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Derzeit sind die Strukturen der Notfallversorgung in Deutschland stark fragmentiert und in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Dadurch kommt es zu uneinheitlichen Versorgungsstandards und Qualitätsunterschieden. Es ist daher notwendig, bundesweit einheitliche Regelungen und Standards für den Rettungsdienst zu etablieren und die medizinische Notfallrettung im Sozialgesetzbuch V zu verankern. Eine Notfallreform auf Bundesebene wurde bereits angestoßen und fördert diesen Gedanken. Auch auf Landesebene werden gesetzliche Änderungen derzeit diskutiert.

Barmer-Positionen

Der im Dezember 2025 eingebrachte Entwurf zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt enthält wichtige Regelungen, die den Rettungsdienst zukunftsfähig aufstellen. So ist der landesweit einheitliche Umgang mit den bestehenden SAA und den BPR folgerichtig, wenn es um den effizienten Einsatz der personellen Ressourcen geht. In Zeiten akuten Fachkräftemangels ist es inakzeptabel, dass die Befugnisse des Rettungsdienstpersonals eingeschränkt werden, sodass es für mehr Rettungseinsätze den Notarzt braucht. Auch die landesweit einheitlichen Qualifikationsanforderungen für Leitstellendisponenten sind ein wichtiger Punkt. Die derzeitigen Standards stammen aus dem Jahr 1993 und sind deutschlandweit die niedrigsten. Mit Blick auf die Einführung des Telenotarztes und des Gemeindenotfallsanitäters gilt es, dafür zu sorgen, dass die neuen Berufsbilder nicht zum Aufwuchs von Doppelstrukturen führen. Dafür braucht es gesetzlich festgeschriebene, klar definierte Einsatzszenarien. Eine sinnvolle Integration der beiden Berufsbilder ist entscheidend, um eine gut abgestimmte und zukunftsfähige Notfallversorgung zu gewährleisten.

Die aktuelle Struktur der Leitstellen in Sachsen-Anhalt ist nicht optimal. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern, wie beispielsweise Sachsen oder Brandenburg, belegt: Es braucht eine Bündelung von Leitstellen, keine dezentrale Verteilung. Entscheidend ist das Netz der Rettungswachen und Rettungsmittel, um schnell vor Ort sein zu können. Die Planung der Notfallversorgung muss über die Grenzen der kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise und über Ländergrenzen hinweg erfolgen. Diese überregionale Planung geht mit einer reduzierten Anzahl von Leitstellen in Sachsen-Anhalt einher. Größere Leitstellen können effizienter agieren. Die kleinteilige Organisation auf Kreisebene ist nicht mehr zeitgemäß.

Die überregional agierenden Rettungsleitstellen sollten zu ILS mit einem einheitlichen, strukturierten Notrufabfragesystem weiterentwickelt werden. Durch eine zielgerichtete Ersteinschätzung können Anruferinnen und Anrufer in die entsprechende Versorgungsebene, zum Beispiel in die Vertragsarztpraxis, den aufsuchenden Notdienst der Vertragsärzte, in Notfallzentren an den Krankenhäusern oder den Rettungsdienst gelangen. INZ sollten verpflichtend an Kliniken mit anerkannter Notfallstufe eingerichtet und in Kooperation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und dem Krankenhaus betrieben werden. Auch die Implementierung der Telefonreanimation sollte in allen Leitstellen zum Standard gehören. Zudem sollte eine zeitgemäße Anpassung der technischen Mindestausstattung der Leitstellen erfolgen. Eine digitale Vernetzung mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und der Rufnummer 116 117 sollte der Standard sein.

Insbesondere in Notsituationen ist es entscheidend, dass Leitstellen und Krisenstäbe in Echtzeit Zugriff auf die medizinischen Kapazitäten der Kliniken haben. Diese Informationen können Leben retten und eine schnellere Versorgung ermöglichen – etwa indem unmittelbar ein geeignetes Krankenhaus angefahren wird, welches sich bereits auf die Patientin oder den Patienten vorbereiten kann. Durch die Übertragung der Daten des IVENA in Echtzeit können Ressourcen effizienter genutzt und unnötige Verlegungsfahrten vermieden werden. Die Barmer fordert daher eine umfassende Datenübermittlung von den Kliniken an die Leitstellen in Echtzeit.

In mehreren Bundesländern haben sich Machbarkeit und Nutzen der sogenannten smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierung bestätigt. Das digitale Alarmieren von ortsnahen Ersthelfenden binnen weniger Minuten kann Leben retten. Die SbEA wurde deshalb im Jahr 2021 in die neuen Reanimationsleitlinien des European Resuscitation Council aufgenommen. Die Möglichkeit, bei einem Notfall wertvolle Zeit durch Ersthelfende zu gewinnen bis professionelle Hilfe eintrifft, wird in Sachsen-Anhalt bisher noch nicht flächendeckend genutzt. Die Barmer spricht sich deshalb für eine verpflichtende Einführung der SbEA analog zu Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und dem Saarland aus. Entscheidend ist, dass geschulte Ersthelfer, wie medizinische Fachkräfte sowie ausgebildete Kräfte der Feuerwehren, zum Einsatz kommen. Die Koordinierung sollte in der Hand der Leitstelle liegen. Ersthelfende gehören zur Daseinsvorsorge und sind daher vom Land oder den Landkreisen zu finanzieren.
Die Björn-Steiger-Stiftung kritisiert in einem Gutachten aus dem Jahr 2024, dass die Krankenkassen zunehmend Aufgaben finanzieren, die originär im Sinne der Daseinsvorsorge von den Ländern zu tragen sind. Ein Blick in den Doppelhaushalt 2025/2026 des Landes Sachsen-Anhalt zeigt eine Nullrunde im Bereich des Rettungsdiensts. Die Barmer fordert daher die Einführung eines Finanzierungskatalogs mit klarer Abgrenzung der Kosten zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen und dem Land Sachsen-Anhalt sowie adäquate Beteiligungsrechte gemessen am Finanzierungsanteil. Auf Bundesebene würde mit der Integration des Rettungsdienstes in das Sozialgesetzbuch V Transparenz über den Leistungsanspruch der Versicherten sowie über Art und Höhe der Krankenkassen-Ausgaben geschaffen werden.