Pflege zukunftsfest aufstellen
Sachsen-Anhalt ist das Bundesland mit der ältesten Bevölkerung in Deutschland. Dem Thema Pflege kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In Sachsen-Anhalt lag die Anzahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2024 bei mehr als 187.000 Menschen. Fünf Jahre zuvor waren es knapp 111.000. Dies zeigen die Daten des Barmer-Pflegereports. Doch nicht nur die Zahl der Pflegebedürftigen steigt hierzulande stark an, auch die Dauer der Pflegebedürftigkeit nimmt zu. So belegen Barmer-Analysen, dass man für einen Menschen aus Sachsen-Anhalt, der zwischen 2016 und 2022 pflegebedürftig geworden ist, mittlerweile eine Pflegedauer von 6,26 Jahren erwartet. Bei kürzlich Verstorbenen lag sie im Schnitt bei 3,9 Jahren.
Barmer-Positionen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen einen schnellen, unbürokratischen Zugang zu den benötigten Versorgungsleistungen. Dies setzt voraus, dass die unterschiedlichen Versorgungsangebote in ausreichendem Maße und zudem auch kurzfristig verfügbar sind. Im Rahmen der Pflegestrukturplanung ist es die Aufgabe der Bundesländer, die Strukturen für die Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege auszubauen. Eine Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur in Sachsen-Anhalt ist dringend erforderlich. Pflegerische Bedarfe und entsprechende Kapazitäten müssen regional verbindlich geplant und verantwortet werden. Dazu sollten die Kommunen gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt den Bedarf der Bevölkerung an Versorgungsangeboten prospektiv erfassen. Bei der Pflegestrukturplanung müssen insbesondere die Beratungsstruktur, neue Wohn- und Pflegeformen sowie regionale Netzwerke berücksichtigt werden. Wichtig ist dabei, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Integration bestehender Strukturen gezielt zu fördern.
Der Wunsch nach möglichst langem Verbleib in der eigenen Häuslichkeit führt zu einer großen Nachfrage nach Leistungen der ambulanten Pflege. Eine Möglichkeit, dem gerecht zu werden, bieten wohnort- beziehungsweise quartiersnahe Versorgungsmodelle. Dazu gehören zum Beispiel Pflege-WGs, Mehrgenerationenhäuser oder Modelle des betreuten Wohnens. Sie erleichtern den Zugang zu Pflege, Gesundheitsversorgung und Unterstützung im Alltag. Gleichzeitig stärken sie die soziale Teilhabe, fördern die Gesundheit der Pflegebedürftigen und können einen erhöhten Pflegebedarf hinauszögern. Für die Finanzierung quartiersnaher Wohnformen sind zuallererst Länder und Kommunen verantwortlich. Dies gilt besonders für gesamtgesellschaftliche Investitionsaufgaben wie den Bau von barrierefreien Wohnungen und die Sicherstellung bezahlbarer Mieten für Pflegebedürftige.
Eine weitere Aufgabe des Landes Sachsen-Anhalt besteht in der Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Dies umfasst auch die Förderung von Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen. Zudem muss das Land die Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen übernehmen, zu denen unter anderem die Kosten für Digitalisierungsvorhaben zählen. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierfür in den letzten Jahren im Rahmen des Corona-Sondervermögens erste finanzielle Mittel bereitgestellt. Diese Mittel müssen verstetigt und im regelhaften Haushalt der Landesregierung einkalkuliert werden. Die Übernahme der Investitionskosten kann dazu beitragen, die Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Pflege relevant zu senken. Die Barmer fordert zudem, dass sich das Land Sachsen-Anhalt auf Bundesebene dafür einsetzt, dass der Bund die corona-bedingten Mehrkosten als staatliche Aufgabe anerkennt und sie der Pflegeversicherung aus Steuermitteln erstattet.
Damit die soziale Pflegeversicherung leistungsfähig bleiben kann, muss sie vollständig von den Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben befreit werden. So stellt die Finanzierung der Ausbildung von Pflegekräften und sonstigem Gesundheitspersonal in Pflegeeinrichtungen beispielsweise eine öffentliche Aufgabe dar und muss deshalb über Steuern finanziert werden. Bislang wird jedoch der Großteil des Ausbildungsfonds für die generalistische Pflegeausbildung durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegebedürftigen finanziert. Im stationären Bereich werden die Ausbildungskosten für die Langzeitpflege auf die Pflegebedürftigen umgelegt. Hier stehen die Bundesländer finanziell in der Pflicht.
Zur Entlastung von Pflegefachkräften kann die Digitalisierung beitragen, wenn man sie konsequent denkt und umsetzt. Um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten, ist entscheidend, dass sich ausnahmslos alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste an die Telematikinfrastruktur anschließen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Sachsen-Anhalt waren Anfang Mai 2025 lediglich 20 Prozent der hiesigen Pflegeeinrichtungen im Verzeichnisdienst, dem zentralen Adressbuch der TI, registriert. Rund neun Prozent nutzten den sicheren E-Mail-Dienst der TI, die sogenannte Kommunikation im Medizinwesen. Grundvoraussetzung dafür ist der flächendeckende Zugang zum Internet, der noch immer nicht in allen Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt gewährleistet ist.
Durch die Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation sollen die in vielen Einrichtungen bisher aufwändigen, papierbasierten Prozesse abgelöst werden. Um die Akzeptanz von Pflegefachkräften für die veränderten Arbeitsprozesse sicherzustellen, ist es wichtig, ihnen Unterstützung in Form von Schulungen und Weiterbildungen zu bieten. Digitale Kompetenzen sollten bereits in der Ausbildung vermittelt werden. Nur so wird sichergestellt, dass Angebote wie beispielsweise telepflegerische Anwendungen im Arbeitsalltag genutzt werden. Sie tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige länger in der Häuslichkeit versorgt werden und folgen damit dem Prinzip „ambulant vor stationär“. Der Einsatz telepflegerischer Angebote wird zukünftig eine wichtige Unterstützung in der Pflege sein, besonders in Anbetracht des Fachkräftemangels. Der Zugang zur Versorgung kann gerade in ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts über ein telepflegerisches Monitoring erleichtert werden, etwa durch die Erfassung von Vitaldaten.
Die familiäre und selbstorganisierte Pflege ist das Fundament der pflegerischen Versorgung in Sachsen-Anhalt. Aus diesem Grund benötigen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Entlastungen organisatorischer und finanzieller Art, auch wenn sie Unterstützung durch ambulante und stationäre Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Die Suche Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen nach knapper werdenden Angeboten der pflegerischen Versorgung muss erleichtert werden. Sowohl Krankenhäusern als auch Pflegebedürftigen fehlen belastbare Informationen über freie Kapazitäten. Transparenz über die verfügbaren Plätze kann durch niedrigschwellige Monitoringformate geschaffen werden. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im Januar 2025 die Einrichtung eines digitalen Pflegeplatzfinders beschlossen. Er befindet sich derzeit in der Erstellung. Wichtig ist, dass die Verlässlichkeit der Daten gesichert wird, indem Pflegeheime verpflichtet werden, ihre tagaktuellen Kapazitäten zu melden. Nach der Etablierung des Online-Portals in Sachsen-Anhalt kann im nächsten Schritt über eine Erweiterung im Sinne der Darstellung von Pflegekapazitäten anderer Wohnformen nachgedacht werden.