Die Krankenhauslandschaft neu denken
Mit der Krankenhausreform im Bund steht eine tiefgreifende Strukturreform der stationären Versorgung bevor. Dringenden Handlungsbedarf gibt es schon allein wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Krankenhäuser. Dazu kommt der zunehmende Fachkräftemangel. Der effizientere Einsatz vorhandener Ressourcen in Verbindung mit einer grundlegenden Strukturreform ist dringend geboten. Dabei darf die Planung nicht an der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt enden. Die Versorgung muss im überregionalen Kontext gedacht werden, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Barmer-Positionen
Oberstes Ziel des Transformationsprozesses muss es sein, eine weiterhin qualitativ hochwertige und stabile Versorgung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Das Ziel ist ein Netz einander ergänzender Krankenhäuser bei gleichzeitig zunehmender Spezifikation der einzelnen Standorte. Dazu gehört die Festlegung klarer Leistungsprofile für alle Krankenhäuser sowie verbindliche Zuweisungswege, um Patientinnen und Patienten gezielt in spezialisierte Einrichtungen zu leiten. Dies käme sowohl einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen als auch der Versorgungsqualität zugute. Denn erfahrene Ärztinnen und Ärzte mit Routine in spezifischen Eingriffen und Zugriff auf die erforderliche Ausstattung erzielen nachweislich bessere Behandlungserfolge.
Wie gut Menschen versorgt werden, darf nicht von deren Wohnort abhängen. Daher ist es wichtig, dass in der Versorgung bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben gelten und diese dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Mindestmengen müssen daher konsequent eingehalten werden. Erfüllt ein Krankenhaus über einen vorgegebenen Zeitraum eine Mindestmenge nicht, ist diese Leistung von der Vergütung auszuschließen.
Entscheidend für gute Behandlungsergebnisse ist nicht die Nähe zum nächstgelegenen Krankenhaus, sondern die technische Ausstattung sowie die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte. Deshalb sollten grundsätzlich nur solche Krankenhäuser Patientinnen und Patienten behandeln, die dafür technisch und personell ausgestattet sind. In diesem Sinne sollte das Land Sachsen-Anhalt Konzentrationsprozesse unterstützen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf den beiden Universitätsklinika, die sich Sachsen-Anhalt leistet. Sie müssen ihre Synergien deutlich stärker nutzen. Dazu gehören zum Beispiel gemeinsame Zentren für hochspezialisierte Leistungen, abgestimmte Investitionen in Großgeräte, kooperative Forschungsprojekte und die Vernetzung in der Weiterbildung.
Gleichzeitig muss eine Grundversorgung in der Fläche erhalten bleiben. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der langfristigen Sicherung der Versorgung vor Ort, insbesondere im ländlichen Raum. Längere Wege zu spezialisierten Einrichtungen lassen sich nicht immer vermeiden, aber die medizinische Basisversorgung muss gewährleistet sein. Das erfordert neue Konzepte: Die Einbindung nicht-ärztlicher medizinischer Fachkräfte sowie der Ausbau telemedizinischer Angebote sind zentrale Bausteine. Es braucht aber auch Mut, neue Wege zu gehen und sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu etablieren. Auf Bundesebene wird derzeit um eine Weiterentwicklung der hierfür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen gerungen, da ihre Ausgestaltung maßgeblich über die Umsetzbarkeit solcher Modelle entscheidet. Auch die Länder können hier wichtige Impulse setzen, zum Beispiel über die Krankenhausplanung. Das Land sollte im Zuge der Anpassung des Krankenhausplans überprüfen, welche Krankenhausstandorte perspektivisch in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen umgewandelt werden können. Diese Einrichtungen ermöglichen die integrierte Erbringung stationärer, ambulanter und pflegerischer Leistungen wie etwa ambulantes Operieren, Kurzzeit‑ oder Übergangspflege. Durch eine stärkere Verzahnung dieser Leistungen lässt sich eine zukunftsfeste Versorgungsstruktur realisieren, die mehr Flexibilität und bessere Patientensteuerung bietet.
Ein Umbruch in der Krankenhauslandschaft wird nicht zum Nulltarif möglich sein. Neben dem Bund sind hier insbesondere auch die Länder gefordert. Mit dem Krankenhaustransformationsfonds, der hälftig von Bund und Land finanziert wird, sollte eine Weiterentwicklung der Strukturen in Sachsen-Anhalt finanziert werden, nicht das Bewahren des Status Quo. Darüber hinaus sind die Investitionen in der stationären Versorgung Länderaufgabe. Sachsen-Anhalt ist dem jedoch seit Jahrzehnten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Wir blicken aktuell auf einen Investitionsstau in nahezu allen Kliniken im Land. In den vergangenen Jahren hat das Land Sachsen-Anhalt zwar im Rahmen des Corona-Sondervermögens finanzielle Mittel für Krankenhäuser bereitgestellt. Sie müssen jedoch erhöht, verstetigt und im regelhaften Haushalt der Landesregierung einkalkuliert werden. Die Barmer fordert, die Investitionsquote auf mindestens acht Prozent der Betriebskosten anzuheben.
Unter Beachtung aller bisher genannten Punkte braucht es ein Zielbild für die Krankenhauslandschaft Sachsen-Anhalts. Die Barmer setzt sich für die Entwicklung einer Planung ein, die zeigt, wie die stationäre Versorgung hierzulande im Jahr 2035 oder 2040 aussehen soll. Dieses Zielbild soll zeigen, wie die Krankenhausstandorte zu einem wirkungsvollen Netz einander ergänzender Kliniken werden können, das bedarfsgerecht, qualitativ hochwertig und finanzierbar bleibt. Ein solches Leitbild muss unter anderem die Anforderungen an Qualität, Mindestmengen und Personal berücksichtigen und klare Kriterien für Investitionen enthalten. Nur mit einer verbindlichen Planung, die sich an medizinischem Bedarf und Effizienz orientiert, kann die Versorgung zukunftsfähig aufgestellt werden.