Die Gesundheit der Bevölkerung fördern
Aus dem Morbiditäts- und Sozialatlas des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung geht hervor, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt die dritthöchste Krankheitslast in Deutschland haben. Sie liegt mit 24 Prozent über dem Bundesschnitt und rangiert damit hinter Thüringen und Sachsen. Ein wesentlicher Grund dafür ist das im Bundesvergleich hohe Durchschnittsalter der Bevölkerung Mitteldeutschlands, das naturgemäß mit einer größeren Häufigkeit von Erkrankungen einhergeht. So wichtig es ist, Erkrankungen auf qualitativ hohem Niveau zu behandeln, besser ist es, wenn die Bevölkerung so lange wie möglich gesund bleibt. Das funktioniert nur, indem die Gesundheitskompetenz der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter gestärkt und ihre allgemeine Gesundheit gefördert wird. Die Barmer versteht Gesundheitsförderung dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von einzelnen Akteuren geleistet werden kann.
Barmer-Positionen
Gesundheitsförderung gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge und muss entsprechend koordiniert und finanziert werden. Daher macht sich die Barmer für die langfristige und nachhaltige Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes stark. Die seit der Corona-Pandemie aufgebauten Strukturen und Ressourcen in den Gesundheitsämtern gilt es, weiterzuentwickeln. Es wäre kontraproduktiv, wenn der im Jahr 2020 geschlossene „Pakt für den ÖGD“ Ende des Jahres 2026 auslaufen würde. Das Land Sachsen-Anhalt sollte sich deswegen für eine Verstetigung der Förderung des ÖGD stark machen.
Gesundheitsförderung muss systematisch vor Ort verankert werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollten der Schlüsselrolle, die ihnen im Rahmen der Daseinsfürsorge ihrer Bevölkerung zukommt, gerecht werden. Die Barmer setzt sich deshalb dafür ein, dass Gesundheitsförderung nicht länger als freiwillige Aufgabe hintenangestellt, sondern als kommunale Kernaufgabe gesetzlich verankert wird. Ein Blick in andere Bundesländer wie beispielsweise Bayern, Hamburg oder Baden-Württemberg zeigt, dass dort, wo die Rolle des ÖGD gesetzlich konkretisiert wurde, verlässliche Strukturen entstehen. Auch Thüringen bereitet derzeit ein ÖGD mit dezidierter Aufgabenbeschreibung vor.
Die Gesundheitsberichterstattung ist die Grundlage für eine wirksame Gesundheitsförderung. Sie ermöglicht eine evidenzbasierte, zielgerichtete Planung für entsprechende Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Im Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt braucht es daher eine gesetzliche Verankerung mit verbindlichen Qualitätsstandards. Gerade in Kitas und Schulen liegt enormes Potenzial. Einrichtungsbezogene Auswertungen könnten hier passgenaue Angebote ermöglichen. Die Barmer steht mit Präventionsprogrammen wie „Ich kann kochen“ und „Papilio“ als Partnerin zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch eine strategische Verknüpfung der datengestützten Berichterstattung von Krankenkassen und Kommunen einen entscheidenden Mehrwert bieten.
Bereits Ende der 1990er Jahre verständigten sich die Gesundheitsakteure des Landes Sachsen-Anhalt auf sechs Gesundheitsziele. Im Jahr 2003 wurden fünf Gesundheitsziele neu justiert und im Jahr 2012 um ein übergreifendes, die mentale Gesundheit, ergänzt. Das Land Sachsen-Anhalt sollte die Gesundheitsziele nach mehr als 13 Jahren erneut auf den Prüfstand stellen. Dabei sollten sie fortan als messbare Ziele formuliert werden und mit Ziel-Kennzahlen versehen werden. Nur so kann nachvollzogen werden, ob die Gesundheitsziele Sachsen-Anhalts erreicht wurden. Bei der Neujustierung sollten weitere Themenfelder, wie beispielsweise klimagesundes Verhalten, berücksichtigt werden. Klimawandel und Gesundheitsförderung müssen noch stärker als bisher zusammengedacht werden. Um die Gesundheit der Menschen und des Planeten zu schützen, müssen präventive Ansätze verfolgt werden, die sowohl gesundheitliche als auch ökologische Aspekte berücksichtigen.
Die Barmer sieht das Land Sachsen-Anhalt bei der Verstetigung und Überführung von sinnvollen Gesundheitsförderungsprogrammen künftig mit eigenen Finanzmitteln stärker in der Pflicht. Die gesetzlichen Krankenkassen können Projekte anstoßen, jedoch nicht dauerhaft als gesamtgesellschaftliche Leistung der Daseinsvorsorge finanzieren, wenn alle Menschen davon profitieren sollen. Insofern sollte sich das Land Sachsen-Anhalt bei der Entwicklung des Gesundheitsbewusstseins der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter stärker engagieren. Die Herzwoche Sachsen-Anhalt ist ein guter Anfang. Sie entfaltet ihre volle Wirkung jedoch erst dann, wenn sie durch kontinuierliche, landesweit getragene Präventionsangebote über das ganze Jahr hinweg flankiert wird.
Um den Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt zu stärken, fordert die Barmer eine umfassende Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes. Eine Evaluierung des 2008 in Kraft getretenen Gesetzes wurde bereits 2023 vom Landtag beschlossen, jedoch erst im September 2025 beauftragt. Derzeit enthält das Gesetz ausschließlich Regelungen zum Tabakkonsum. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr muss das Nichtraucherschutzgesetz auf E-Zigaretten, Tabakerhitzer (Vapes), Cannabisprodukte und Wasserpfeifen bzw. Shishas ausgeweitet werden. Die Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt bringt in diesem Bereich Expertise ein und hat bereits im Jahr 2020 eine Strategie zum Nichtraucherschutz erarbeitet. Hieran lässt sich aus Sicht der Barmer anknüpfen.