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Lexikon: Elektronische Anwendungen – von eAU bis eRezept

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Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran. Es begann mit der eGK. Dann startete die ePa. Ganz aktuell werden Zwischenbilanzen zum eRezept gezogen. Wir stecken mitten in einem Transformationsprozess. Da kann man schonmal den Überblick verlieren. Von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis hin zum elektronischen Rezept erklären wir einige ausgewählte Anwendungen der digitalen Arztpraxis.

 

Seit dem 1. Juli 2022 übermitteln Arztpraxen die Krankschreibung direkt und digital an die Krankenkasse. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat damit ausgedient. Seit dem 1. Januar 2023 gilt auch für Arbeitgeber das elektronische Verfahren. Sie erhalten die Meldung zur eAU direkt von der Krankenkasse, nicht mehr von ihren Mitarbeitenden. Früher mussten Versicherte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbstständig an ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber schicken. Jetzt sorgt die eAU für eine lückenlose Dokumentation der Krankschreibungen. Dadurch kann Krankengeld korrekt und pünktlich ausgezahlt werden.

Mehr Informationen zur eAU unter: www.barmer.de/a006971

Die elektronische Gesundheitskarte ist der persönliche Versicherungsnachweis für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen. Versicherte weisen sich damit in Arztpraxen und Krankenhäusern aus. Alle neu ausgestellten Karten sind mit NFC-Technologie ausgestattet. NFC steht für „Near Field Communication“ und bedeutet, dass die Datenübertragung kontaktlos erfolgen kann.

Mehr Informationen zur eGK unter: www.barmer.de/a000040   

Als erste Krankenkasse in Deutschland stellt die Barmer allen Leistungserbringern einen digitalen Kommunikationskanal für den sicheren Austausch von Informationen zur Verfügung. Mit den sogenannten eNachrichten setzt die Kasse in der digitalen Kommunikation ein neues Austauschformat ein. Die Nachrichten können über die Telematikinfrastruktur versendet werden und basieren auf dem im Jahr 2021 etablierten Kommunikationssystem KIM. Darüber konnten zunächst zum Beispiel elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefe sicher übermittelt werden. Mit dem neuen Kommunikationsweg kommt die Barmer dem Wunsch vieler Leistungserbringer nach, auf verschiedenen Wegen zeitnah mit der Krankenkasse kommunizieren zu können.

Mehr Informationen zu den eNachrichten unter: www.barmer.de/l000060 

Die elektronische Patientenakte bietet Versicherten einen sicheren, digitalen Speicher für ihre medizinischen Dokumente. Dazu gehören unter anderem Befunde, Arztbriefe oder OP-Berichte. Die ePa  ermöglicht den Austausch ebendieser Daten unter medizinischen Einrichtungen. Ab Januar 2025 sollen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten automatisch eine ePa einrichten. Bisher müssen sich Interessierte proaktiv anmelden.

Mehr Informationen zur ePa unter: www.barmer.de/a004878  

Das eRezept löst das rosafarbene Papierrezept für ärztlich verordnete Arzneimittel ab. Die ärztlichen Praxen stellen die elektronischen Rezepte seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend mit einer bestimmten Software aus. Sie sind im digitalen Gesundheitsnetz, der sogenannten Telematikinfrastruktur, gespeichert. Die Apotheke kann es von dort verschlüsselt abrufen. Versicherte können jedes eRezept mit ihrer Gesundheitskarte einlösen, auch für andere Personen und Angehörige. Durch das sichere Speichern in der Telematikinfrastruktur kann kein Rezept mehr verloren gehen. Rezepte für Hilfsmittel, Heilmittel oder Betäubungsmittel stehen weiterhin auf einem Papierausdruck. Auch Überweisungen zu fachärztlichen Praxen werden, wie bisher, auf Papier ausgestellt.

Mehr Informationen zum eRezept unter: www.barmer.de/a006103